Vor- und Famileinnamen in DK

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Pelzi
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Vor- und Famileinnamen in DK

Beitrag von Pelzi »

Hej,

mir ist des Öfteren aufgefallen, daß viele Leute in DK 3 Namen haben, z.B. Ole Holst Hansen oder Bente Skøt Petersen. Bei Familien fiel mir auf, daß manchmal mur einer von beiden diesen "Mittelnamen" hat und die Kinder aber auch.
Ist das ein 2. Nachname, wie Müller-Lüdenscheidt z.B., oder ein 2. Vorname?

Viele Grüße
Iris
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz
Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Das ist der Geburtsname der Mutter, das gibt es auch in anderen Ländern, z.B. George W(alker) Bush oder John F(itzgerald) Kennedy.

-- Martin
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Iris!

Das ist der sog. Mittel- oder Zwischenname (den die dt. Standesämter leider gar nicht oder nur nach schwerem Ringen anerkennen) und stammt meistens von einem Nachnamen eines anderen Familienmitglieds.
Bei Kindern logischerweise meistens Namen beider Eltern.
Als wirklicher (Sortier-)Nachname gilt nur der letzte, aber der andere ist eben auch ein Nachname, kein Vorname,, daher wohl die Bezeichnung Zwischenname, Mittelname.

Das Namensrecht in DK ist ja im Vergleich zum deutschen sehr liberal! :wink:

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

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Pelzi
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Beitrag von Pelzi »

Danke für die Aufklärung :D
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hejiris!

Unter "Namensrecht" habe ich u.a. folgende aufschlußreiche Diskussionen und Hinweise gefunden:

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=11766&highlight=namensrecht

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=11766&highlight=namensrecht

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=5127&highlight=namensrecht

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=300&highlight=namensrecht

Viel Spaß beim Schmökern - Ursel, DK
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nielsen
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Beitrag von nielsen »

Martin Hofer hat geschrieben:Das ist der Geburtsname der Mutter, das gibt es auch in anderen Ländern, z.B. George W(alker) Bush oder John F(itzgerald) Kennedy.

-- Martin
Oder der Geburtsname der Vater...
"Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen! Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer."
Anja01

Beitrag von Anja01 »

Hej,

@ Ursel - du kannst in Deutschland auch deinen Mittel bzw. Zwischennamen weiterführen. Das ist kein Problem. Du musst nur dänischer Staatsbürger sein und im Falle einer Heirat das dänische Recht wählen.

Dies ist ausnahmsweise mal ein Vorteil von dem doch recht komplexen Recht in Deutschland. Denn das dieses möglich ist, beruht einzig und allein auf der Tatsache, dass du in D die Wahlmöglichkeiten zwischen dem deutschen und deinem Heimatrecht hast.

Bei dänischem Recht ist das für uns im Standesamt ja noch recht einfach und übersichtlich.

Aber diese Möglichkeit eröffnet sich jedem Ausländer, der in Deutschland lebt. Das bedeutet, das der deutsche Standesbeamte dann unter Umständen auch das Heimatrecht eines noch so kleinen und unbekannten Staates anwenden muss. Aber nun schweife ich ab..... :wink:
Ursel
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Beitrag von Ursel »

HejAnja!

ja, aberwenn ich als Deutsche einen Dänen heirate, doch wohl nicht?

und meine Kindersind Deutsche udn Dänen - und durften nicht.
Wir hatten bei dergeburt und als es mit den Namen anstand zuviel anderes, Wichtiges um die Ohren, als da den Kampf aufzunehmen, obwohl ich mich vorher und nachher schon oft wegen des Namens rumgestritten habe :wink:
So leben meine Kinder bislang mit der Kuriosität, daß sie einen anderen Namen in Dk als in Dtld. haben (auf dem Paß).

Gruß Ursel, DK
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

nielsen hat geschrieben: Oder der Geburtsname der Vater...
... oder - oder - oder :wink:

Nach dem neuen Gesetz vom letztes Jahr kann man als Zwischenname folgendes wählen:

1. Ein Name, den man früher als Zwischenname gehabt hat.

2. Ein Name, den man als Nachname nehmen könnte.

3) Ein Name der früher als Zwischenname benutzt wurde von einer der Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Ur-Ur-Großeltern.

4) Ein Name den man als Vorname nehmen könnte. dabei ist es egal, ob es ein Männlicher oder Weiblicher Vorname ist.

5) Ein Name, der von ein Stief- oder Pflege-Vater bzw. -Mutter oder Ehepartner als Zwischenname benutzt wird, wenn dieser Zustimmt. Dabei werden Lebenspartner als Ehepartner angesehen.
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Sandra
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Beitrag von Sandra »

Und das soll nicht kompliziert sein :?: :?:

Da finde ich die deutlichen deutschen Richtlinien ja fast schon sympathisch :? (Erschlagt mich aber jetzt bitte nicht)

Hilsen Sandra, die dummerweise/dämlicherweise einen anderen Nachnamen hat als ihr Sohn :|
Anja01

Beitrag von Anja01 »

Hej Ursel,

ich habe eben extra noch mal nachgelesen.

Ich nehme mal an, ihr habt in D geheiratet ? Dann habt ihr die Wahl zwischen deutschem und dänischem Recht.

Wenn Ihr euch bei der Eheschliessung für deutsches Recht entschieden habt, konntet ihr einen Ehenamen wählen. Das kann einer der beiden Geburtsnamen der Ehegatten sein. (Je nachdem, wann ihr geheiratet habt, käme evtl. auch der Name einer Vorehe in Betracht. Da gab es mal eine Gesetzesänderung.) Aber bleiben wir einfach mal dabei, dass ihr deutsches Recht gewählt habt und den Geburtsnamen des Mannes als Ehenamen gewählt habt. Dann hättest Du die Möglichkeit gehabt, deinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen bzw. anzufügen. Eure Kinder bekommen als Familiennamen dann aber nur den Ehenamen. Vielleicht wird es deutlicher, wenn ich mal ein Bespiel schreibe:

Er: Meier Sie: Schmidt

Ehename - Meier, dann könnte sie Schmidt voranstellen oder anfügen. Ergebnis sieht dann so aus:
Er: Meier - Sie: Schmidt-Meier oder Meier-Schmidt - Kinder: Meier

Ehename - Schmidt , dann könnte er Meier voranstellen oder anfügen. Ergebnis wäre dann:
Sie: Schmidt - Er: Schmidt-Meier oder Meier-Schmidt - Kinder: Schmidt

Aber der Doppelname wird dann immer mit Bindestrich geführt. Ein Unterschied zum dänischem Namensrecht !

Spannend wird es, wenn einer von beiden oder sogar beide schon mal verheiratet waren und in der ersten Ehe des Names des ehemaligen Partners als Ehenamen geführt haben.

Zum Beispiel:
Er - Schulz geb. Meier
Sie - Müller geb. Schmidt

Möchtest du darüber auch noch was wissen ?? :wink:

Ihr hättet aber auch eine Namensführung nach dänischem Recht wählen können, und dann hättet ihr alle Möglichkeiten des dänischen Namensrechtes ausschöpfen können.


Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Falls du noch Fragen hast, gerne auch per PN.

Denn ich glaube so allgemein von Interesse ist das Namensrecht dann wohl doch nicht, oder ?
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Anja!
Tusind tak, daß Du Dir soviel Mühe gemacht hast!
Das speicher ich mir mal ab, denn in den verschiedenen dänischen oder "aisländischen" Forn entsteht durchaus manchma ldie Frage nach dem Namensrecht (neben der Staatsbürgerschaft :mrgreen: ).
Langsam entwickel ich mich zum Auswandererexperten auf dem gebiet :mrgreen:

Wir haben in DK geheiratet, eben weil ich bei dem Namen so stur war, denn leider ging es in den 80ern erstmal noch nicht mit dem Beibehalten des eigenen Namens.
Dann wurde immerhin eingeräumt, wenn im Ausland so eine Regelung bestand und ein Partner aus so einem Land stammte (wie meine span. Schulkameradin dasvor dieser Regelung geschafft hat, obwohl Spanien bei ihrer Heirat noch nicht einmal in der EU war,m ist mir leider, leider unbekannt - das war ein Phänomen für uns alle!) - aber: da gab es dann probleme mit der Schreibweise meines namens, und ich sah nicht ein, daß ich den achnamen, den ich lange und gut und gern getragen habe, behalte - aber doch ändern muß und er somit nicht mehr übereinstimmt mit allen papieren,die mir bislang gehörten.
Und so kamen wir in wilder Ehe nach DK! :D :D und haben wir irgendwann hier geheiratet, ohne jedes Problem.
Nur die Kinder haben eben in Dtld. keinen (nicht meinen) Zwischennamen, das hätte ich natürlich gern gehabt.


Das möchten eben viele Eltern, und stoßen oft auf Probleme.
Kristen hier im Forum könnte auch ein Liedchen singen, siehat da mehr gekämpft als wir,die wir wie erwähnt um diese Zeit gerade den Kopf und die Aktenordner mit anderen Dingen gefüllt bekamen :mrgreen: :shock:

Interessant wäre jetzt für mich nur, ob sich da nachträglich bermutlich gegen (viel) Geld) etwas ändern ließe.


Was den Doppelnamen angeht: Es wäre also möglich gewesen, den nicht als Doppelnamen ( = mit Bindestrich), sondern als Zwischennamen und Familiennamen zu wählen, wenn man in Dtld. nach dän. Recht geheiratet hätte?
An dem Bindestruch schewitert es ja meistens, denndas ist ja de fakto was anderes als der Zwischenname.


Nochmal danke für Deine Mühe - hoffentlich bekommst Du bald viele dänisch-deutsche Ehene, bei denen Du dieses Wissen anwenden kannst :D - und einen schönenStart ins Wochenende - Ursel, DK
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Anja01

Beitrag von Anja01 »

Hej Ursel,

Wegen der nachträglichen Namensänderung mache ich mich nachher mal schlau und melde mich dann noch einmal. Da bin ich spontan nicht in der Lage dazu, was zu sagen und bevor ich was eventuell falsches schreibe.

Bezüglich des Doppelnamens bzw. Zwischennamens:
Ja, wenn ihr dänisches Recht gewählt hättet, wäre das ohne Probleme möglich gewesen!

Wir bleiben dran..... :wink:
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Anja!

D.h. dann auch, daß alle, die in DK heraten, doch automatisch dänisches Recht wählen, oder?

Hast Du eine Idee, ab wann dasGesetz so geregelt ist (daß dänisches Recht in Dtld. wählbar und somit gültig ist)?

ich finde es sehr lieb, daß Du Dich darum so bemühst - aberwennes zuviel Arbeitmacht und Dir persönlich nichts bringt evtl. eben im Hinnlick auf zukünftigeTrauungen), dann laß es.
ich will Dich nicht mite inem "Hobby" belämmern, das uns zugegebenrmaßen in Dtld. die Heirat damals nicht möglich gemacht hat.
Der Standesbeamte - damals wie wir Mitte 20, also doch eher progressiv (denkt man!!!) - brach ja schierzuammen 8buzw. sah die dt. Ordnung zusammenbrechen), wenn nun jeder seinen Namen behielt.
Wo kämen wir dahin????????
(Evtl. dahin, daß jeder seine Klassenkameradinnen auch NACH der Heirat wiederfinden kann? :mrgreen: )
Der mehr oder weniger diskrete Hinweis, daß dies ja z.B. in DK möglich war und es dort auch nicht zu Tumulten gekommen, sondern dies doch immer ein Land mit viel Vorbildcharakter für die Deutschen sei, wirkte leider wenig :mrgreen:

Tja, so habe ich immer statt einer standesamtlichen Heirat in Dtld. eine shcöne krichliche in kleinstem Kreise in Dk bekommen - das sollte wohl so sein! :D

Das nachfolgende Namensdilemma bei den Kindern kam ja dann leider wieder durch die Deutschen zustande :( :(

Gruß Ursel, DK
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Anja01

Beitrag von Anja01 »

Hej Ursel,

seit wann es die Wahlmöglichkeit zwischen den Rechten gibt kann ich leider nicht so sagen.

Aber vielleicht findest du was raus. Das ganze steht in Art. 10 Abs. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

Und wegen deiner anderen Frage schicke ich dir gleich mal eine PN.
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