E301 - Wer kann mir weiterhelfen!?

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fch-pyromane
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E301 - Wer kann mir weiterhelfen!?

Beitrag von fch-pyromane »

Hallo Ihr,

stehe gerade vor einem großen Problem. Mein Chef hat mir angekündigt das ich evtl. über die Wintermonate gekündigt werde. Nun habe ich von meinem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland die Info bekommen das ich von meiner Kommune einen E301 - Schein besorgen soll.

Aber die große Frage ist wer füllt mir den aus? Die Kommune, der Arbeitgeber???

Ich habe seit meiner Arbeitsaufnahme in Dänemark in eine sogenannte Christliche Gewerkschaft eingezahlt um mir meine Arbeitslosengeldansprüche zu sichern! Füllen die das evtl. aus.

Ich hab zwar schon ein wenig im Forum recharchiert aber hier ist immer nur von A - Kasse die Rede. Und ich verstehe mittlerweile nur noch Bahnhof!

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Werde heute Abend nochmal die genaue Bezeichnung der Gewerkschaft einstellen. Vielleicht ist das ja ne A - Kasse.

fch-pyromane
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micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Moin,

Um Geld zu bekommen, musst Du in eine der dænischen Arbeitslosenkassen (a-kasse) einbezahlt habe. die sind hæufig Teil eines Gewerkschaftsverbundes aber Gewerkschaftsmitgliedsschaft und a-Kasse sind zwei verschiedene paar Schuhe. Die einzige Verbindung ist ggf. ein geringerer Beitrag, wenn man in beiden Mitglied ist.

Ich nehme an, Du brauchst das E301 um in Dænemark Arbeitslosengeld zu beziehen, obwohl Du erst wenige Monate hier gearbeitet hast - sprich das Dir Deine in D frueher bezahlten Beitræge angerechnet werden (denn darum geht es bei dem Formular). Dafuer musst Du aber in eine der 30 a-kassen eingezahlt haben (was im Gegensatz zu Deutschland freiwillig ist).

Uebersicht der verschiedenen a-kassen in DK:
[url]http://benchmarking.adir.dk/benchmark/benchmarktabel.asp?sort=benchmarkData.prisPrTransaktion[/url]

[url]http://www.adir.dk/[/url]


Erklærungen zum Formular E301:

[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218063[/url]
[url]http://www.arbeitsagentur.de/nn_25880/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Internationales.html[/url]

Viel Glueck!
Ilona

Beitrag von Ilona »

Hej,
ruf doch noch mal das Arbeitsamt in Deutschland an, diesen Antrag solltest Du von dem Arbeitsamt in D bekommen, da wo du zuletzt gewohnt hast. Ich habe diesen Antrag vom Arbeitsamt in D bekommen, dann sollte der letzte Arbeitgeber, ich denke der in Deutschland den Antrag ausfüllen, es ist genau der gleiche Antrag wie bei Beantragung vom Arbeitslosengeld. Es geht ja darum, das man Dir anerkennt, das dir Arbeitslosengeld in Deutschland zugestanden hat. Der Antrag geht dann auch wieder an das Arbeitsamt nach D zurück.

Viele Grüße
Ilona
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Nur wird ihm das wenig nuetzen, wenn er nicht Mitglied einer a-kasse in DK ist. Im Zweifelsfall gaaanz schnell noch nachholen, bevor die Kuendigung kommt...
fch-pyromane
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Beitrag von fch-pyromane »

Hallo,

also so richtig verstehe ich das immer noch nicht.

Ich war in D bis 08.10.2006 arbeitslos habe sogar Hartz IV bekommen. Seit dem 09.10.2006 arbeite ich in Dänemark. Das heißt also ich bekomme gar kein Arbeitslosengeld? Verstehe ich das richtig?

MfG fch-pyromane
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galaxina
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Beitrag von galaxina »

falls du grenzpendler bist - bekommste geld aus deutschland vom a....amt
mib777
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Beitrag von mib777 »

Genau das sollte erstmal klar gestellt werden, Pendler oder nicht, das macht einen grossen Unterschied.
mvh
Michael
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

fch-pyromane hat geschrieben:Seit dem 09.10.2006 arbeite ich in Dänemark. Das heißt also ich bekomme gar kein Arbeitslosengeld? Verstehe ich das richtig?
MfG fch-pyromane
Wenn Du kein Grenzpendler bist und nicht in eine a-Kasse eingezahlt hast, ist das leider so. Aber møglicherweise kannst Du den Beitritt ja noch vor Eintrudeln der Kuendigung fix nachholen.

Die Arbeitslosenversicherung ist in DK freiwillig, es gibt 30 verschiedene Træger und man muss sich selbst darum kuemmern, Mitglied zu werden.
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Alternativ gibt's u.U. auch noch kontanthjælp vom Amt bis max. knapp 9000 DKK - das dænische Hartz 4. Da wird allerdings auch einiges gegengerechnet.
fch-pyromane
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Beitrag von fch-pyromane »

Hallo,

Grenzpendler! Fahre sonntag hin und komme donnerstag wieder! obwohl ich fälschlicherweise nebenbei wohl auch mal in dänemark gemeldet war. Hautwohnsitz war aber immer Deutschland.

Eingezahlt habe ich in folgendes: Kristelig Fagbevaegelse

Wahrscheinlich umsonst so wie ich es mitbekommen habe.

Naja vielleicht hat ja jetzt jemand noch nen tip für mich.

MfG fch-pyromane
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mib777
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Beitrag von mib777 »

Als Pendler brauchst Dukein A-Kassen Beiträge zahlen. Sobald der Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit konkret bekannt ist beim deutschen Arbeitsamt melden.
mvh
Michael
galaxina
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Beitrag von galaxina »

so wie michael es schreibt ist es. deine dk-zeiten werden wie anwartschaftszeiten behandelt (auch beitragsfrei - d.h. einzahlungen ins deutsche system muessen nicht geleistet worden sein)
Peter

Beitrag von Peter »

du musst ca 1960 Stunden in DK am Stück gearbeitet haben bevor Du Anspruch auf a-Geld hast !!!!!!
Dein Anspruch in DE ist nach einem Jahr erloschen !!!!
fch-pyromane
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Beitrag von fch-pyromane »

Hallo Peter,

das heißt ja das ich praktisch gesehen gar keinen Anspruch mehr habe, da das jahr ja am 09.10.07 voll/um war.

MfG fch-pyromane
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M Biker
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Beitrag von M Biker »

In Deutschland hast Du als Grenzgänger immer Anspruch!Du mußt in 2 Jahren 1 Jahr gearbeitet haben!Hat mein Amt mir bestätigt.Alles andere ist Blödsinn!Habe ich übrigens auch hier im Forum gelesen!Gruß
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