moin, moin aus Hamburg.
Ich habe eine Frage zur Einfuhr einer 26 Jahre alten Simson Schwalbe nach DK. Ich werde ab Juli in DK wohnen und arbeiten und möchte unter anderem mein Moped mitnehmen. Zur Besonderheit dieses Fahrzeugs: 50cbm und 60Km/h schnell. Das Moped darf in D gem. Einigungsvertrag D-DDR mit Führerschein Klasse3 bzw M gefahren werden, wird nicht angemeldet sondern nur mit Versicherungskennzeichen gefahren.
Weiss jemand wie das in DK aussieht ? Es handelt sich ja nicht um einen EU-scooter mit 45 km/h sondern um einen "Oldtimer" . Wie steht es mit anderen Abgaben ? Benötige ich eine andere Führerscheinklasse (a1) ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr ein bischen Licht in mein Dunkel bringen könntet.
Gruß Kai
Einfuhr Simson Schwalbe nach DK
Hey Galaxina, ich kenne/kannte diesen Beitrag, nur beantwortet er nicht alle meine Fragen. Ich habe aber in sofern eine Lösung gefunden, als das ich eine menge Geld ausgeben werde um meine Schwalbe auf 45 Km/h zu drosseln. Damit wäre sie dann ein 45knallert und mein Problem beseitigt. Ich hoffte auf eine andere Lösung. Auf Grund der Tatsache das das Teil ja 26 Jahre alt und ein Oldtimer ist und es damit evtl. eine Ausnahmegenehmigung gibt.
Gruß kai
Gruß kai