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Verfasst: 01.02.2008, 12:56
von micha_i_danmark
Das wuerde mich eher wundern. Ihr koenntet hoechstens versuchen, sie in DK wohnorttechnisch anzumelden, dann ist sie ueber E311 gedeckt. Das ist aber grenzwertig, da die Regelung eigentlich nur fuer Auslandsreisen gilt, nicht fuer den dauerhaften Aufenthalt im Ausland. Ansonsten wird sie wohl eine eigene Versicherung in D abschliessen muessen

Verfasst: 01.02.2008, 12:58
von galaxina
micha_i_danmark hat geschrieben:Das wuerde mich eher wundern. Ihr koenntet hoechstens versuchen, sie in DK wohnorttechnisch anzumelden, dann ist sie ueber E311 gedeckt.
in dem fall wuerde dann allerdings das deutsche kindergeld wegfallen.

Verfasst: 01.02.2008, 16:26
von Vilmy
Bei einem Umzug würde ich mich auch erkundigen, ob das Bafög bleibt.

Gruss, vilmy

Verfasst: 01.02.2008, 18:17
von MSturm1973
na leute ist doch klarr das sie in D keine ansprüche mehr hat wenn sie sich hier in dk meldet.
in deutschland wird sie sich wohl privat versichern lassen müssen.
bei der krankenkasse sind das ca 120 euro im monat es kann aber sein das man als student einen nachlass bekommt.
vieleicht steht ihr ja auch sozialhilfe zu wenn sie alleine in D ist, somit wäre sie versichert über das sozialamt.
mfg