Bootbesteuerung & Anerkennung deutscher Bootsfuehrersche

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micha_i_danmark
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Bootbesteuerung & Anerkennung deutscher Bootsfuehrersche

Beitrag von micha_i_danmark »

Moin moin,

vielleicht ist ja der ein oder andere "Yachtie" unter Euch, der mir helfen kann.
Ich bin gerade auf der suche nach einem festen Liegeplatz fuer mein Boot in Kopenhagen (was einen noch wesentlich længeren Atem als die Wohnungssuche hier braucht) und es ergeben sich zwei Fragen:

Besteuerung: Als ich bei meiner Yachtversicherung anfragte, ob ich diese im Falle eines Liegeplatzwechsels nach DK weiter bestehen lassen kønne, wurde mir das im Prinzip bejaht, aber darauf hingewiesen, das ich Luxusteuern bezahlen muesse, wenn ich einen festen Liegeplatz in DK habe. Das habe ich noch nie gehørt. War davon ausgegangen, das dies als Umzugsgut zollfrei ist und auch sonst keine Registrierungsabgaben o.æ. anfallen. Das Ding hat ja schliesslich 'nen Kiel und keine 4 Ræder. Kennt sich hier jemand aus / hat Erfahrungen?

Fuehrerscheinanerkennung: Einige Hæfen verlangen bei einem festen Liegeplatz den dænischen duelighedsbevis. weiss jemand, wie es seitens Søfartsstyrelsen mit der Anerkennung von deutschen Scheinen (SBF-SEE, SKS, Funkzeugnis) als dem Duelighedsbevis gleichwertige Scheine aussieht?

Gruesse

Micha
joe100
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Beitrag von joe100 »

Moin,

1.) ich gehe mal davon aus, es handelt sich um ein Gebrauchtboot.
Nach Definition Zoll ist ein Boot gebraucht, wenn es:
- älter als drei Monate ist UND mehr als 100 Betriebsstunden hat.

Dann gilt als Besteuerung rein das "Bestimmungslandprinzip", es muss also in dem Kaufland der EU die dort gültige Mehrwertsteuer abgeführt sein. that´s it.,
Das muss man nachweisen können.

Unter dieser Voraussetzung habe ich mein Boot nach DK verlegt.

Keine zusätzliche Steuer oder so bezahlt.

2.) Meine Versicherung hat mir dabei überhaupt keine Probleme
gemacht. Es bleibt mit gleichen Vertragssummen und Prämien bei der alten Versicherung versichert, nur der Hauptliegeplatz ist halt jetzt in DK.

3.) Mein Boot sit D registriert, insofern Deutsches Hoheitsgebiert - also gelten die deutschen Vorschriften hinsichtlich des Führerscheins.

Zumindest war ich da bisher immer von überzeigt, und hab auch noch nie irgendwie trouble gehabt.

So ist also meine praktische Erfahrung - alles natürlich ohne rechtliche Garantie.
Ob die Tatsache, dass mein Hauptwohnsitz D ist einen Einfluss hat, weis ich nicht.

Gruß
Dieter
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Hallo Dietdanke für die Antwort. Mittlerweile bin ich auch schon etwas klüger:


1. Was die Versicherung meinte, ist die Versicherungsteuer, die nach deren Angaben jährlich 1% des Bootswertes beträgt. Was mir noch nicht so klar ist, ist woran die festmachen, wann das Boot in DK statt in D versichert sein müsste. Vermute, das ausschlaggebend ist, ob ich mit Dannebrog oder schwarz-rot-gold am Heck fahre. Heimathafen am Heck dürfte keine rolle spilen, denn es gibt ja auch viele "deutsche" Boote in grenznahen Marinas wie Apenrade oder Marina Minde.

2. Hab mit dem søfartsstyrelsen gesprochen. Soll die Scheine und den Prüfungskatalog einscannen und per email schicken. Dann wird die Anerkennung geprüft. Wundert mich, das es dafür nicht bereits irgendwelche bilateralen Abkommen gibt.
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