Arbeitslosengeld für Grenzpendler ?

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Hr.Wernersen
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Arbeitslosengeld für Grenzpendler ?

Beitrag von Hr.Wernersen »

Hallo Leute !
Habe erst einmal die Suchfunktion genutzt,bin dort aber nicht so richtig fündig geworden. Mein Problem ist folgendes: Mir ist nach 3 Wochen Arbeit in DK gekündigt worden. Bin Grenzpendler gewesen,d.h. war jeden Abend wieder zu Hause. Hatte mich noch nicht in die Gewerkschaft eingemeldet,wollte ich eigentlich dieseWoche tun... na,ja. Was muß ich nun bei der Arbeitslosenmeldung beachten. Gibt es irgendwelche Stolperfallen ?Muß dazu sagen das ich noch nie eine müde Mark (Euro) von der Arbeitsargentur bezogen habe. Mein Ansprüche sind also noch nicht ausgeschöpft.
Wer hat Erfahrung und kann Tipps geben.?? Möchte morgen auf den Arbeitsamt nicht unbedingt in eine "Falle" tappen.

Schönen Dank im Voraus

Hr. Wernersen
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Wie es mt dem dt. Recht aussieht, weiss ich nicht, aber in DK bekommst du erst ein Anrecht, wenn du 12 Monate lang in eine A-Kasse einbezahlt hast.

Von dänischer Seite hast du also keine Ansprüche.

Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
Maik1977
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Beitrag von Maik1977 »

in deutschland hast du wohl schon anrechte auf ein arbeitslosengeld wenn du dort auch eine mindestzeit eingezahlt hast. lass dir vom dänischen arbeitgeber das bestädigen,das du dort gearbeitet hast. wird dann auch mit anerkannt.
also ab zum deutschen amt und alles weitere klären die...
Hr.Wernersen
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Beitrag von Hr.Wernersen »

....na ja,so ca.30 Jahre habe ich schon einbezahlt,da sollte das Arbeitsamt schon ein wenig Kohle locker machen.....
Die Bestätigung vom dänischen Arbeitgeber habe ich ja durch den Arbeitsvertrag mit dem Anfangsdatum und durch die Kdg. mit dem Enddatum. Hoffentlich klappt das alles so einfach,mein Vertauen in die Arbeitsagentur ist nich unbedingt sehr gross....
galaxina
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Beitrag von galaxina »

dein al-geld bekommste aus dem wohnland. fuer deinen antrag brauchste das formular 106. op jeden fall schaast du di dor bi din arbeitsagentur umgahend melden, dormit sie die nich sperren doon. datt givt door ock son 01801....nr. voon de arbeitsagentur. door hest du dann een callcenter in neumuenster, wo du di arbeitslos melden kannst.
Hr.Wernersen
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Beitrag von Hr.Wernersen »

...wat is dat den för een Formular.? Het dat min ole Chef in Dannmark noch rumleggen?
...das mit der o1803...Nr. habe ich schon am Freitag gemacht (Gedankenblitz!!)Da scheint sich ja eine Odyssee bezüglich der Formulare anzubahnen.....da hab`ich ja Bock drauf......
Hr.Wernersen
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Beitrag von Hr.Wernersen »

......ach ja,alles klar. Das Formular 106 habe ich noch zu Hause.Aber das ist doch eigentlich für die Krankenkasse gedacht !Was kann die ARGE denn damit anfangen,wieso brauchen die das ?
ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

Es muesste sich hier um das Formular E 301 drehen... da kommt ja man richtig in Tueddeln mit allen moeglichen Zahlen...

Guck mal hier: http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=14266&highlight=301 , da steht etwas dazu...
hilsen/Gruß, Tanja
galaxina
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Beitrag von galaxina »

Hr.Wernersen hat geschrieben:......ach ja,alles klar. Das Formular 106 habe ich noch zu Hause.Aber das ist doch eigentlich für die Krankenkasse gedacht !Was kann die ARGE denn damit anfangen,wieso brauchen die das ?
door mutt ick mi entschuldigen , ich meente natuerlich datt formular 101. datt warn se di sach no opp de agentur forklaarn... jo door steit de n kleene papierkrich bevor, aber datt waarst du schon klaarn ;-)
Hr.Wernersen
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Beitrag von Hr.Wernersen »

......war nie Mitglied in der Arbeitslosenkasse(Gewerkschaft ),hatt bis jetzt nicht die Zeit mich dort anzumelden.Wollte ich eigentlich diese Woche machen,aber es kommt immer anders als man denkt.Ist es nicht so das hier zwischen Grenzpendler und jemandem mit festen Wohnsitz in DK unterschieden wird? es ist doch wohl nicht anzunehmen das ich nach 30 Jahren Beitrag nahtlos in Hartz 4 übergehe.
Wen hier vom dänischen Arbeitsamt gesprochen wird,meint ihr damit die Niederlassung in Tønder ?
Hr.Wernersen
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Beitrag von Hr.Wernersen »

Hallo nochmal......
Diesen Text habe ich bei "Eures" gefunden,demnach steht der Gewährung von Arbeitslosengeld nichtsim Wege.



Verfahren bei Arbeitslosigkeit:
1) Vollständige Arbeitslosigkeit
Sie haben Anspruch auf Leistungen in Ihrem
Wohnortsland.
Melden Sie sich sofort bei Ihrer zuständigen Agentur
für Arbeit in Deutschland. Vorzulegen ist ein
Nachweis der Beschäftigungszeiten in DK – Formular
E 301 (zu erhalten bei Ihrer a-kasse oder ansonsten
unter www.adir.dk).
2) Vorübergehende Arbeitslosigkeit
(z.B. Schlechtwetter, Betriebsferien, Materialmangel
etc.)
Zur Klärung Ihrer Ansprüche wenden Sie sich
umgehend an Ihre a-kasse und die deutsche Agentur
für Arbeit.
KRANKENVERSICHERUNG:
Nach Abgabe des Formulars E 106 bei Ihrer
deutschen Krankenkasse sind Sie sowohl über das
dänische System als auch das deutsche
Krankenversicherungssystem abgesichert, d.h. sie
können auch weiterhin Ihren deutschen Arzt
aufsuchen.
Angehörige, die bisher über Sie bei der deutschen
Krankenkasse versichert waren, sind dies auch
weiterhin.
WEGEUNFALLVERSICHERUNG:
Der Weg zur Arbeit ist in Dänemark nicht versichert.
Es empfiehlt sich, eine private Versicherung
abzuschließen.
Hr.Wernersen
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Beitrag von Hr.Wernersen »

......so,da haben wir es nun !
War heute bei der ARGE in Husum. Wieder Erwarten lief dort alles(bis auf die Wartezeit)sehr gut ab. Als arbeitsloser Grenzpendler hat man 2 Möglichkeiten 1) Wenn Mitglied in dänischer Arbeitslosenkasse(Gewerkschaft) dort das Formular E301 anfordern und gut ist....
2)Kein Mitglied der Gewerkschaft (so wie bei mir ) das Formular direkt beim "Arbeitsdirektoratet, Stormgade 10, Postboks 1103, København, anfordern. Da diese Sache sehr zeitaufwendig sein kann hat mir der Angestellte der ARGE ein Zusatzformular ausgedruckt das ich von meinem vorherigen Arbeitgeber ausfüllen lassen kann um schon mal den Antrag auf Arbeitslosengeld einzureichen. Das Formular ist auf deutsch und dänisch abgefasst,also kein Problem.Sobald ich dieses Formular vom alten Arbeitgeber zurück habe kann schon mal der ARGE -Antrag ausgefüllt und abgegeben werden....

Hatte ich mir alles viel komplizierter vorgestellt.
MvH
Hr. Wernersen (der jetzt erstmal Kaffee trinkt)
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