Hei
Kann man als Grenzpendler die Zweitwohnung in DK als Freibetrag geltend machen?
Und ist er begenzt auf ein Jahr?
Grenzpendler Freibetrag
Grenzpendler Freibetrag
Mvh
Peter
Peter
Hej Peter,
uns wurde beim skattecenter in esbjerg folgende Bedingungen genannt, um den Freibetrag für einen zweiten Wohnsitz in Dk gelten machen zu können:
1. Der Arbeitsvertrag muss befristet auf 12 Monate sein und
2. Die Entfernung zu Deinem Zuhause muss so lang sein, dass Du weniger als 11 Stunden Zuhause verbringen kannst, wenn Du täglich fahren würdest.
Für uns in Flensburg heisst das im Klartext: 8 Stunden Arbeit + 4 Stunden tägliche Fahrzeit nach Blåvand ergibt zusammen 12 St. Der Tag hat 24 St. also könnte mein Mann 12 Stunden täglich zu Hause verbringen...(das ist dem skattecenter wurscht, ob das unpraktisch ist oder nicht...)
und damit haben wir keinen Anspruch auf den Freibetrag. Wenn wir also den Freibetrag auf der Steuerkarte hätten (ich hatte versucht den netten Bematen davon zu überzeugen, dass mein Mann 6 Stunden Fahrzeit hat...) könnte es uns passieren, dass wir nächstes Jahr Steuern nachbezahlen müssten, weil es dann doch in der Endabrechnung vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Ergo: Lieber kein Freibetrag und es nachträglich bei der Steuererklärung versuchen...
Bei uns ist es besonders blöd, da mein Mann nur zweimal die Woche fährt und wir somit auch nicht täglich die 360 Km gelten machen können.
Naja, vielleicht suchen wir uns nächstes Jahr einen guten steuerberater und der hat noch eine Idee..
Hilsen
Annegret
uns wurde beim skattecenter in esbjerg folgende Bedingungen genannt, um den Freibetrag für einen zweiten Wohnsitz in Dk gelten machen zu können:
1. Der Arbeitsvertrag muss befristet auf 12 Monate sein und
2. Die Entfernung zu Deinem Zuhause muss so lang sein, dass Du weniger als 11 Stunden Zuhause verbringen kannst, wenn Du täglich fahren würdest.
Für uns in Flensburg heisst das im Klartext: 8 Stunden Arbeit + 4 Stunden tägliche Fahrzeit nach Blåvand ergibt zusammen 12 St. Der Tag hat 24 St. also könnte mein Mann 12 Stunden täglich zu Hause verbringen...(das ist dem skattecenter wurscht, ob das unpraktisch ist oder nicht...)
und damit haben wir keinen Anspruch auf den Freibetrag. Wenn wir also den Freibetrag auf der Steuerkarte hätten (ich hatte versucht den netten Bematen davon zu überzeugen, dass mein Mann 6 Stunden Fahrzeit hat...) könnte es uns passieren, dass wir nächstes Jahr Steuern nachbezahlen müssten, weil es dann doch in der Endabrechnung vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Ergo: Lieber kein Freibetrag und es nachträglich bei der Steuererklärung versuchen...
Bei uns ist es besonders blöd, da mein Mann nur zweimal die Woche fährt und wir somit auch nicht täglich die 360 Km gelten machen können.
Naja, vielleicht suchen wir uns nächstes Jahr einen guten steuerberater und der hat noch eine Idee..
Hilsen
Annegret