
nun kommt uns eine riesige frage entgegen. noch bin ich ja alg2 empfänger.er steht also nicht in meiner bedarfsgemeinschaft. ich wollte nun aber diese drei montae arbeitslosengeld mit nehmen.also das formular E303 ausfüllen lassen. wie wäre es denn dann eigentlich wenn wir verheiratet sind? müsste ich ihn dann in der bedarfsgemeinschaft mit angeben? weis grad echt nicht wie das dann wäre.hoffe um schnelle antwort und um guten rat.
liebe grüße kathy+angelina und eddi