mein wohnwagen muss zum tüv
mein wohnwagen muss zum tüv
hallo ....ich habe mal ne frage.......mein wohnwagen ist abgemeldet und steht auf einem campingplatz in dänemark......kann ich mit deutschen roten nummern den wohnwagen in dänemark bewegen???
vielen dank im voraus für antworten.....ich kenne mich da überhaut nicht aus
vielen dank im voraus für antworten.....ich kenne mich da überhaut nicht aus
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Hej
Nein mit den roten platten darfst du ihn nicht ziehen.
Du brauchst internationale ueberfuehrungskenzeichen.
Ist im grunde nur ne versicherungsgeschichte, die roten normalen decken im falle des falles nur fuer schaeden die in deutschland entstehen.
gruesse
Frechdachs
Nein mit den roten platten darfst du ihn nicht ziehen.
Du brauchst internationale ueberfuehrungskenzeichen.
Ist im grunde nur ne versicherungsgeschichte, die roten normalen decken im falle des falles nur fuer schaeden die in deutschland entstehen.
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Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
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Hej,
was sind denn internationale Überführungskennzeichen?
Bis 1990 gab es sogar ein Abkommen über die gegenseitige Akzeptanz von Überführungskennzeichen mit Dänemark. Aktuell wird es aber stillschweigend geduldet, was sich auf Kurzzeitkennzeichen und 06er rote Nummern bezieht.
Da der Wohnwagen wohl in Deutschland vorübergehend stillgelegt, und somit letztmalig in Deutschland zugelassen war, Du wohl Deutscher bist, ist es auch legitim, diesen mit einem deutschen Kennzeichen zu bewegen. Dennoch vorher mit dem Versicherer des Kennzeichens die Deckung für Auslandsfahrten abklären.
was sind denn internationale Überführungskennzeichen?
Bis 1990 gab es sogar ein Abkommen über die gegenseitige Akzeptanz von Überführungskennzeichen mit Dänemark. Aktuell wird es aber stillschweigend geduldet, was sich auf Kurzzeitkennzeichen und 06er rote Nummern bezieht.
Da der Wohnwagen wohl in Deutschland vorübergehend stillgelegt, und somit letztmalig in Deutschland zugelassen war, Du wohl Deutscher bist, ist es auch legitim, diesen mit einem deutschen Kennzeichen zu bewegen. Dennoch vorher mit dem Versicherer des Kennzeichens die Deckung für Auslandsfahrten abklären.
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Moin
@ Michael Duda
Ob die dinger nun Internationalle ueberfuehrungskennzeichen, zollplatten oder sonst wie heissen ist doch eigendlich latte oder.
Stillschweigend wird vieles akzeptiert.
Fakt ist allerdings das es versicherungstechnisch nicht ausreicht nur mit den normalen roten nummern zu fahren.
Ich finde es schon grob fahrlaessig solche aussagen zu treffen.
gruesse
Frechdachs
@ Michael Duda
Ob die dinger nun Internationalle ueberfuehrungskennzeichen, zollplatten oder sonst wie heissen ist doch eigendlich latte oder.
Stillschweigend wird vieles akzeptiert.
Fakt ist allerdings das es versicherungstechnisch nicht ausreicht nur mit den normalen roten nummern zu fahren.
Ich finde es schon grob fahrlaessig solche aussagen zu treffen.
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Hej
So nochmal der richtigkeit wegen
Es werden s.g. Kurzzeit kennzeichem MIT gruener versicherungskarte benoetigt.
Diese gibt es auch ohne diese gruene versicherungskarte fuer den nationalen betrieb.
Zu bekommen bei jedem strassen verkehrs amt und bei vielen versicherungen auch direkt.
gruesse
Frechdachs
So nochmal der richtigkeit wegen
Es werden s.g. Kurzzeit kennzeichem MIT gruener versicherungskarte benoetigt.
Diese gibt es auch ohne diese gruene versicherungskarte fuer den nationalen betrieb.
Zu bekommen bei jedem strassen verkehrs amt und bei vielen versicherungen auch direkt.
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Deus mare, Frisio litora fecit
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Hej,
das ist überhaupt nicht "latte", denn die gibts in der Holzhandlung.
Wenn man solch Äusserungen trifft, dann sollte man auch wissen von was man redet. "Internationame Überführungskennzeichen" kenne ich nicht, wird es so wohl auch nicht geben. Die damaligen "Zollplatten" (ovale Ausfuhrkennzeichen) gibt es ja nun schon lange nicht mehr.
Das einzige, was auf Deine Beschreibung noch zutreffen könnte, wäre das Ausfuhrkennzeichen (roter Balken rechts). Diese sind für beschriebenes Vorhaben aber wohl am allerwenigsten geeignet, da sie dafür da sind, ein Fahrzeug zu exportieren, also ausser Landes zu bringen und dann im Zielland zuzulassen.
Ob stillschweigend oder offiziell ist doch wohl in erster Linie egal, solange eine Akzeptanz vorliegt. Wenn ich nun darauf hinweise, dass die Versicherungsdeckung bei Fahrten im Ausland beim jeweiligen Versicherer zu prüfen ist, dann erkläre mir doch bitte, was an dieser Aussage grob fahrlässig ist?!
das ist überhaupt nicht "latte", denn die gibts in der Holzhandlung.
Wenn man solch Äusserungen trifft, dann sollte man auch wissen von was man redet. "Internationame Überführungskennzeichen" kenne ich nicht, wird es so wohl auch nicht geben. Die damaligen "Zollplatten" (ovale Ausfuhrkennzeichen) gibt es ja nun schon lange nicht mehr.
Das einzige, was auf Deine Beschreibung noch zutreffen könnte, wäre das Ausfuhrkennzeichen (roter Balken rechts). Diese sind für beschriebenes Vorhaben aber wohl am allerwenigsten geeignet, da sie dafür da sind, ein Fahrzeug zu exportieren, also ausser Landes zu bringen und dann im Zielland zuzulassen.
Ob stillschweigend oder offiziell ist doch wohl in erster Linie egal, solange eine Akzeptanz vorliegt. Wenn ich nun darauf hinweise, dass die Versicherungsdeckung bei Fahrten im Ausland beim jeweiligen Versicherer zu prüfen ist, dann erkläre mir doch bitte, was an dieser Aussage grob fahrlässig ist?!
also erstmal vielen dank fr eure hilfe.....ich wollte aber nicht das es in streit ausartet......ich danke euch......ich hab im forum gesucht und echt nix gefunden....mir hat man gesagt ich soll mir in deutschland rote platten holen in dänemark zur behörde gehen und da auch noch mal platten holen.....die grne vers.nr habe ich....andere sagen....hole dir in dänemark die nummernplatten....fahr nach flens und es kümmert keinen.....was also tun??
Hej,
also wenn Du Zugang zu einem deutschen roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) hast, davon ging ich bei Deinem Eingangsbeitrag aus, was eine Verssicherungsdeckung im Ausland hat, dann nimm dies. Die andere Alternative mit dem Kurzzeitkennzeichen hingegen produziert Kosten, ist aber ansonsten von der zeitlichen Begrenzung abgesehen, gleichwertig.
Wie es sich mit einem dänischen Überführungskennzeichen verhält, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Für den dänischen Weg dänische Kennzeichen und für den deutschen Weg deutsche Kennzeichen ist dann aber wirklich übertrieben.
also wenn Du Zugang zu einem deutschen roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) hast, davon ging ich bei Deinem Eingangsbeitrag aus, was eine Verssicherungsdeckung im Ausland hat, dann nimm dies. Die andere Alternative mit dem Kurzzeitkennzeichen hingegen produziert Kosten, ist aber ansonsten von der zeitlichen Begrenzung abgesehen, gleichwertig.
Wie es sich mit einem dänischen Überführungskennzeichen verhält, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Für den dänischen Weg dänische Kennzeichen und für den deutschen Weg deutsche Kennzeichen ist dann aber wirklich übertrieben.
Hallo Walt,
am besten holst du dir ne Info beim Verkehrsamt oder sonstiger zuständiger Behörde.
Ich habe mal ein Auto in Belgien privat gekauft.
Die Belgier haben unser rotes Kennzeichen nicht anerkannt. Ich hätte den Wagen dort anmelden müssen.
Wie du siehst ist es überall unterschiedlich und keiner weiß richtig bescheid.
Tip:
Kannst du den Wohnwagen nicht auf einem Hänger laden.
Dann erübrigen sich alle Fragen.
am besten holst du dir ne Info beim Verkehrsamt oder sonstiger zuständiger Behörde.
Ich habe mal ein Auto in Belgien privat gekauft.
Die Belgier haben unser rotes Kennzeichen nicht anerkannt. Ich hätte den Wagen dort anmelden müssen.
Wie du siehst ist es überall unterschiedlich und keiner weiß richtig bescheid.
Tip:
Kannst du den Wohnwagen nicht auf einem Hänger laden.
Dann erübrigen sich alle Fragen.
erat mal vielen dank für die guten tipps.....ich bin nun schon ein stück weiter...
@jörg.....ich habe null ahnung wie es sich im gegensatz zu autos mit wohnwagen verhält.....es ist mein erster und dient als unterkunft für den arbeitsort....ich dachte es wäre strafe fällig wenn ich ihn nicht in einem gewissen zeitraum nach ablauf dem tv vorstelle
aber noch mal danke an alle für die hilfe
mvh walt
@jörg.....ich habe null ahnung wie es sich im gegensatz zu autos mit wohnwagen verhält.....es ist mein erster und dient als unterkunft für den arbeitsort....ich dachte es wäre strafe fällig wenn ich ihn nicht in einem gewissen zeitraum nach ablauf dem tv vorstelle
aber noch mal danke an alle für die hilfe
mvh walt
Hej,walt hat geschrieben:e(...) ich dachte es wäre strafe fällig wenn ich ihn nicht in einem gewissen zeitraum nach ablauf dem tv vorstelle (...)
solang Du ihn nicht bewegst, ist das absolut unproblematisch. Du hast nur das Risiko, dass dann bei einer erneuten Zulassung eine Vollabnahme fällig wird.
Willst Du ihn eh nicht wieder zulassen, so brauchst Du auch keine HU, denn zur eventuellen Überführung ist dies nicht erforderlich, dazu muss er lediglich Verkehrssicher sein.
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