Mit Auto nach DK , oder?

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lillefar

Mit Auto nach DK , oder?

Beitrag von lillefar »

Wenn ich meinem Schwiegersohn, der vorerst in Tyskland bleibt,
mein Auto überschreibe, den Wagen aber mit nach DK nehme,
wielange darf ich ihn in DK fahren, ohne ihn umzumelden?
Geht das irgendwie?
MfG lillefar.
Frechdachs
Mitglied
Beiträge: 477
Registriert: 12.06.2006, 11:57
Wohnort: Odder/ Horsens

Beitrag von Frechdachs »

Hej

max 3 wochen. Bei einem monat wird wohl auch noch niemand was sagen du bist aber schon im ilegalen bereich.

Du must sobalt du einen festen wohnsitz mit lebensmittelpunkt in Dk hast das auto ummelden.
Einfach ein auto ummelden und auf den namen eines familienangehoerigen in dk mit deutscher nummer weiter fahren ist strafbar. Es zieht sehr sehr hohe strafen nach sich. Die es dir mit sicherheit nicht erlauben in den naechsten jahren hier fuss zu fassen

gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Zwei Wochen nach erhalt der Aufenthaltsgenehmigung ist schluss mit legalem D-Kennzeichen fahren!
Dieses Thema gab es im Forum schon sehr oft, und da hilft alles drehen und wenden nix.
Du darfst nur mit D-Kennzeichen fahren, wenn der Wagenbesitzer mit im Wagen sitzt.

Du musst den Wagen entweder ummelden und mit nach DK nehmen, oder Deinen Wagen in D lassen und Dir in DK einen Wagen holen.
Viele Grüsse
Jürgen
margie
Mitglied
Beiträge: 195
Registriert: 15.05.2008, 16:15
Wohnort: D + DK

Beitrag von margie »

Lieber lillefar,

diese Idee hatten schon ganz, ganz viele vor Dir und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
Es gibt im Grunde kein Schlupfloch, um sich vor den Gebühren zu drücken.
Als Pendler mit deutschem Wohnsitz kannst Du mit deutschen Kennzeichen fahren. Als deutscher Gast-Arbeiter in Dänemark mit festen Wohnsitz in Dänemark, hast Du 14 Tage Zeit, Dein Auto umzu melden...

Der ein oder ander hat kreative Möglichkeiten gefunden wenigstens Zeitweise mit deutschen Nummernschildern weiter zu fahren, aber das kannst Du ja alles nachlesen und selber entscheiden, was für Dich in Frage kommt.

Wenn Du es genauer wissen möchtest, gerne liest und Du viel Zeit hast, bietet dieses Forum jede Menge Threads zu diesem Thema. Da kannst Du u.a. auch eine Anleitung finden, wie man sein Auto ummeldet.

Du brauchst nur die Suchfunktion zu benutzen.


Viel Freude beim Lesen!
margie
lapt0p
Mitglied
Beiträge: 29
Registriert: 01.08.2008, 08:05

Beitrag von lapt0p »

Es gab mal einen Peter, der hat folgendes gemacht:

Peter hatte im Süden von DK eine Wohnung und ging dort in die Schule.
Die Wohnung hatte Petter einfach auf eine nette Freundin angemeldet.
Peter hatte eine Schwester in Schleswig und diese Schwestier lieh ihm
sein Auto aus, mit dem er sie auch mehrmals in der Woche besuchte.
Peter hat seit 3 Jahren damit keine Probleme. Peter hätte es aber nicht
gemacht, wenn seine Schwester in München gelebt hätte.

Ist eigentlich eine blöde Geschichte..., doch so erzählt man sich es hier.

Und ich werde es so machen:
Ich werde mir demnächst ein Auto kaufen, welches inj DK angemeldet ist...
und damit viel in DE fahren... weil man hier Namen auf sein Nummernschild
schreiben kann und das ist es wiklich wert!
lillefar

Auto in DK

Beitrag von lillefar »

lillefar kommt im Oktober 2008 nach DK, mit Frau( ist Dänin)
und Hund und Katze und Auto.Wann muss ich mich anmelden?
Und wann das Auto anmelden?
Was ist richtig: 14 Tage, 3 bis 4 Wochen oder wie ein Mitglied dieses
Forums (Name: Rex ) schreibt 6 Monate? ( ich meine das Auto, nicht die
Frau oder den Hund). :?:

hilsen lillefar.
tysk-pige
Mitglied
Beiträge: 724
Registriert: 10.08.2007, 19:09
Wohnort: DK

Beitrag von tysk-pige »

Hej liilefar,

laut Gesetz hast Du 14 Tage Zeit, dein Auto umzumelden. Ob Du daraus 3 Wochen machst, oder was auch immer, bleibt Deiner Experimentierfreude überlassen... :wink: und deiner Risiko-Bereitschaft... :D

Grüße
Annegret


P.S.: Wo geht es denn hin nach DK? Wir sind auch bald da....
chrismo1

Beitrag von chrismo1 »

Du muss Auto innerhalb 14 Tage anmelden.
Steht hier:
Bekendtgørelse om registrering af køretøjer mv.
BEK nr 673 af 26/06/2008
Tilflytning
§ 10. Hvis en ejer eller bruger af et udenlandsk køretøj, der skal registreres efter kapitel 2, etablerer bopæl eller hjemsted her i landet, skal køretøjet registreres i Centralregisteret for Motorkøretøjer inden 14 dage efter tilflytningen, hvis køretøjet bruges på færdselslovens område.
lillefar

Beitrag von lillefar »

Hej Annegret,
entschuldige ein paar Mal, dass ich jetzt erst antworte.
wir waren im Urlaub.
Ende Oktober, also in rund 2 Wochen, ziehn wir nach DK,
und zwar nach Frederiksvaerk.

Gruss lillefar.
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