Hallo,
ich habe für nächstes Jahr ein Haus privat gemietet und der Eigentümer möchte, dass ich ihm einen Scheck schicke. In Zeiten von BIC und Iban stellt mich das irgendwie vor ein Problem. Euroschecks gibt es ja auch nicht.
Und wenn ich dann von meiner Bank (ja ich weiss, die kann ich auch fragen - aber ich brauche erstmal den Rat von Praktikern, bevor ich mich an die Bank wende) einen Scheck habe, dann muss ich den doch sicher per Einschreiben schicken, oder?
Lieben Dank für eure Antworten
Ariane
Scheck an Vermieter schicken
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Hej Ariane,
ich habe keinerlei Erfahrung damit, wie man einen Scheck ins Ausland verschickt.
Wahrscheinlich würde ich ihn per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Aber das kann dir doch sicherlich die Bank deines Vertrauens erklären!!
Also - nichts wie hin zu deinem Geldinstitut!!!!
ich habe keinerlei Erfahrung damit, wie man einen Scheck ins Ausland verschickt.
Wahrscheinlich würde ich ihn per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Aber das kann dir doch sicherlich die Bank deines Vertrauens erklären!!


Also - nichts wie hin zu deinem Geldinstitut!!!!

Med venlig hilsen...Hanseat52! 
Faulheit ist die Angewohnheit, sich auszuruhen, bevor man müde wird.

Faulheit ist die Angewohnheit, sich auszuruhen, bevor man müde wird.
Einschreiben reicht
Stell den Scheck namentlich aus, also auf den Namen des Vermieters mitsamt Adresse.
Damit ist ziemlich sichergestellt, daß er bei Diebstahl nicht mißbräuchlich verwendet wird.
Einschreiben genügt dann.
Damit ist ziemlich sichergestellt, daß er bei Diebstahl nicht mißbräuchlich verwendet wird.
Einschreiben genügt dann.
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Ein Überbringer- oder Inhaber-Scheck kann von jedermann eingelöst werden - egal wessen Name und Adresse da drauf steht ("...oder Überbringer").
Es könnte daher nützlich sein, entweder einen Verrechnungsscheck ("Nur zur Verrechnung" links oben draufschreiben), oder gar einen Orderscheck zu übersenden. Hier sollte die Bank beraten. (ICH würde jedenfalls keine Barschecks durch die Gegend schicken...)
Außerdem:
Beim Postversand von Schecks gilt generell :
Benutzt der Kunde zum Versand seiner Schecks Briefumschläge mit Klarsichtfenster kann man von außen erkennen, was der Umschlag enthält.
Im Schadensfall sieht die ständige Rechtsprechnung hier ein Mitverschulden des Kunden.
Gruß
/annika
Es könnte daher nützlich sein, entweder einen Verrechnungsscheck ("Nur zur Verrechnung" links oben draufschreiben), oder gar einen Orderscheck zu übersenden. Hier sollte die Bank beraten. (ICH würde jedenfalls keine Barschecks durch die Gegend schicken...)
Außerdem:
Beim Postversand von Schecks gilt generell :
Benutzt der Kunde zum Versand seiner Schecks Briefumschläge mit Klarsichtfenster kann man von außen erkennen, was der Umschlag enthält.
Im Schadensfall sieht die ständige Rechtsprechnung hier ein Mitverschulden des Kunden.
Gruß
/annika