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Elternzeit

Verfasst: 26.08.2008, 13:11
von ich 1
Hallo
ist es richtig, wenn der Vater des Neugeborenden 14 Tage nach der Geburt frei bekommen kann? Und wer bezahlt in der Zeit sein Gehalt? Der AG oder die Kommune?

Verfasst: 26.08.2008, 13:26
von Lars J. Helbo
Vielleicht solltest Du erst mal sagen, wo Ihr wohnt und wo er arbeitet?

Verfasst: 26.08.2008, 13:48
von ich 1
Sorry stimmt.
Er arbeitet in Dk und sie arbeitet normal in Deutschland. Er ist Grenzpendler.

Verfasst: 02.09.2008, 10:29
von ich 1
Hallo,

kann mir keiner eine Auskunft geben? Schade.... :(

Verfasst: 02.09.2008, 10:42
von tomundlocke
Ja, normalerweise 14 Tage. Für den Verdienstausfall tritt meines Wissens die Kommune ein. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

LG
Alex

Verfasst: 02.09.2008, 11:30
von adi
Hejsa,

wenn ich nicht ganz falsch liege, gibts die wichtigsten Infos hier:
http://www.borger.dk/forside/familie-og-boern/boernefamilier/barselsorlov

Es gibt auch individuelle Angebote seitens der Arbeitgeber, wo man bis zu 12 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub / Barsel bekommt - das muss man aber in der Firma, in der man arbeitet erfragen.

Hilsen

Adi

Verfasst: 02.09.2008, 15:02
von ich 1
gibt es die Seite auch auf deutsch? ich glaube nicht, dass die kommune die 14 Tage LOhnausgleich bezahlt, bezaahlt dies nicht der Arbeitgeber?

Verfasst: 02.09.2008, 15:05
von lillebaek
ich 1 hat geschrieben:gibt es die Seite auch auf deutsch? ich glaube nicht, dass die kommune die 14 Tage LOhnausgleich bezahlt, bezaahlt dies nicht der Arbeitgeber?
Nej, information om det danske arbejdsmarked til ansatte i Danmark findes kun på dansk

Verfasst: 02.09.2008, 15:58
von evi jensen
das kommt auf den tarifvertrag an, zb bekommt ein pædagog vater die 2 wochen mit vollem lohnausgleich.

wenn - und das ist glaube ich immer noch die mehrheit - vo ag kein lohn gezahlt wird zahlt die kommune in der man gemeldet ist barselsdagpenge, wenn der vater die vorraussetzung erfüllt, dass er die letzten 13 wochen vorher gearbeitet hat und da mindestens 120 stunden gearbeitet hat.

wenn er also in dk gemeldet ist, dann in der wohnkommune beantragen. wie das ist, wenn er noicht gemeldet ist, weil er jeden tag heimfährt, weiss ich nicht.

lg evi