Elternzeit
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Hallo
ist es richtig, wenn der Vater des Neugeborenden 14 Tage nach der Geburt frei bekommen kann? Und wer bezahlt in der Zeit sein Gehalt? Der AG oder die Kommune?
ist es richtig, wenn der Vater des Neugeborenden 14 Tage nach der Geburt frei bekommen kann? Und wer bezahlt in der Zeit sein Gehalt? Der AG oder die Kommune?
- Lars J. Helbo
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Vielleicht solltest Du erst mal sagen, wo Ihr wohnt und wo er arbeitet?
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hejsa,
wenn ich nicht ganz falsch liege, gibts die wichtigsten Infos hier:
http://www.borger.dk/forside/familie-og-boern/boernefamilier/barselsorlov
Es gibt auch individuelle Angebote seitens der Arbeitgeber, wo man bis zu 12 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub / Barsel bekommt - das muss man aber in der Firma, in der man arbeitet erfragen.
Hilsen
Adi
wenn ich nicht ganz falsch liege, gibts die wichtigsten Infos hier:
http://www.borger.dk/forside/familie-og-boern/boernefamilier/barselsorlov
Es gibt auch individuelle Angebote seitens der Arbeitgeber, wo man bis zu 12 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub / Barsel bekommt - das muss man aber in der Firma, in der man arbeitet erfragen.
Hilsen
Adi
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das kommt auf den tarifvertrag an, zb bekommt ein pædagog vater die 2 wochen mit vollem lohnausgleich.
wenn - und das ist glaube ich immer noch die mehrheit - vo ag kein lohn gezahlt wird zahlt die kommune in der man gemeldet ist barselsdagpenge, wenn der vater die vorraussetzung erfüllt, dass er die letzten 13 wochen vorher gearbeitet hat und da mindestens 120 stunden gearbeitet hat.
wenn er also in dk gemeldet ist, dann in der wohnkommune beantragen. wie das ist, wenn er noicht gemeldet ist, weil er jeden tag heimfährt, weiss ich nicht.
lg evi
wenn - und das ist glaube ich immer noch die mehrheit - vo ag kein lohn gezahlt wird zahlt die kommune in der man gemeldet ist barselsdagpenge, wenn der vater die vorraussetzung erfüllt, dass er die letzten 13 wochen vorher gearbeitet hat und da mindestens 120 stunden gearbeitet hat.
wenn er also in dk gemeldet ist, dann in der wohnkommune beantragen. wie das ist, wenn er noicht gemeldet ist, weil er jeden tag heimfährt, weiss ich nicht.
lg evi