Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

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Bhayana84
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Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

Beitrag von Bhayana84 »

Hallo! Ich habe habe nun zu meiner deutschen auch die dänische Staatsbürgerschaft erhalten (doppelte Staatsbürgerschaft, auf Lebenszeit).
Wohne aber in Deutschland.

Habe ich jetzt durch die dänische Staatsbürgerschaft irgendwelche Vorteile? Darf ich z.B. in DK wählen o.ä.?

Bin mal auf Antworten gespannt !
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Nein, wählen darfst du nur, wenn du in DK wohnst.

Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
Bhayana84
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Beitrag von Bhayana84 »

Ach so. Dachte ich mir :-)

Ansonsten werde ich wohl keine Vorteile dadurch haben.
Na ja egal...
truemmerlotte
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Beitrag von truemmerlotte »

Das hört sich ja so an, als wenn Du die dänische Staatsbürgerschaft nur haben wolltest, weil Du der Meinung warst Vorteile dadurch zu haben :roll:
Ich kann Leute , die andere nicht ernstnehmen nicht leiden!
galaxina
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Beitrag von galaxina »

ich denke nicht, dass es ihr nur darum geht, vorteile aus der daensichen stattsbuergerschaft zu ziehen. es gibt sicherlich auch emotionale gruende, wenn die halbe verwandschaft aus dem koenigreich kommt. aber das muss man ja nicht als frage formulieren. den emotionalen vorteil wird sie sicherlich selber einschaetzen koennen.
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Lars J. Helbo
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

Beitrag von Lars J. Helbo »

Bhayana84 hat geschrieben:Ich habe habe nun zu meiner deutschen auch die dänische Staatsbürgerschaft erhalten
Damit andere das nicht falsch verstehen, sollten wir vielleicht hier auch feststellen, dass dies so nicht stimmt!

Du hast nicht die dänische Staatsbürgerschaft erhalten - sondern Du hast sie seit Geburt an gehabt. Du hast nur jetzt die Erlaubnis bekommen, die dänische Staatsbürgerschaft zu erhalten, obwohl Du im Ausland aufgewachsen bist. Im Grunde genommen hat sich also für Dich nichts geändert.
Bhayana84
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Beitrag von Bhayana84 »

truemmerlotte hat geschrieben:Das hört sich ja so an, als wenn Du die dänische Staatsbürgerschaft nur haben wolltest, weil Du der Meinung warst Vorteile dadurch zu haben :roll:
Das ist Quatsch.

Natürlich gibt es emotionale Gründe.
aki
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

Beitrag von aki »

Lars J. Helbo hat geschrieben: Du hast nicht die dänische Staatsbürgerschaft erhalten - sondern Du hast sie seit Geburt an gehabt. Du hast nur jetzt die Erlaubnis bekommen, die dänische Staatsbürgerschaft zu erhalten, obwohl Du im Ausland aufgewachsen bist. Im Grunde genommen hat sich also für Dich nichts geändert.
Zum weiteren Verständnis:
Lars meint wahrscheinlich statt erhalten --> behalten.
Im Englischen: to keep oder to maintain
Die deutsche Sprache kann das leider nicht so klar ausdrücken :wink:
Hina
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

Beitrag von Hina »

Bhayana84 hat geschrieben:Habe ich jetzt durch die dänische Staatsbürgerschaft irgendwelche Vorteile? Darf ich z.B. in DK wählen o.ä.?
Jein, denn bei Europawahlen kannst Du Dich entscheiden, ob Du in D ODER in DK Deine Stimme abgeben möchtest. Frage ist nur, ist das wirklich ein Vorteil?
An allen anderen Wahlen kannst Du nur in D teilnehmen.

Ansonsten bringt mir meine doppelte Staatsbürgerschaft nur den Vorteil, dass ich nie wieder den Fehler machen werde, in die USA mit deutschem Pass einzureisen :wink: .

Und noch etwas. Wenn Du die doppelte Staatsbürgerschaft hast, darfst Du Dich in Deutschland nicht mit dänischen und in Dänemark nicht mit deutschen Papieren ausweisen.

Viele Grüße
Hina
Bhayana84
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

Beitrag von Bhayana84 »

Hina hat geschrieben: Und noch etwas. Wenn Du die doppelte Staatsbürgerschaft hast, darfst Du Dich in Deutschland nicht mit dänischen und in Dänemark nicht mit deutschen Papieren ausweisen.

Viele Grüße
Hina
Hallo, vielen Dank für diesen Hinweis!! Das wusste ich ja noch gar nicht.

Also doch gut, dass ich hier gefragt habe :-)
Hina
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Beitrag von Hina »

Die Bestimmungen bei doppelter Staatsbürgerschaft sind so, dass Du mit deutschen Papieren (bei Wohnsitz in D reicht natürlich der Personalausweis) nach DK ausreisen und in DK mit dänischem Pass einreisen müsstest :wink:.

Viele Grüße
Hina
Schlingalf

Beitrag von Schlingalf »

doppelte staatsbuergerschaft ist ab 18 defacto nicht moeglich, da ein jeder staat die bestimmungen das anderen staates darueber nicht anerkennt,
zumindest in de und dk.

deutsche aemter werden dich nie als buerger dks anerkennen, wenn du einen deutschen pass hast. und umgekehrt.

ist ne grauzone
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Schlingalf,

das stimmt, wer die Deutsche Staatsbürgerschaft hat, der zählt auch innerhalb Deutschlands als Deutscher und nicht als Ausländer, deshalb auch meine Bemerkung bezüglich der Ausweise.

Anders verhält es sich aber mit Deiner Aussage bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft. Wer von Geburt wegen neben der deutschen Staatsbürgerschaft noch andere hat, hatte zumindest mit den deutschen Behörden deswegen noch nie Probleme, auch wenn es immer wieder behauptet wird. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/Abstammungsprinzip/abstammungsprinzip.html

In Deutschland ist das Thema auch absolut keine Grauzone und hat nichts mit bilateraler Anerkennung der Gesetzgebung zu tun.

Für eine Staatsbürgerschaft entscheiden mussten sich nur diejenigen, deren beide Elternteile Ausländer waren oder wer wegen einer Heirat die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollte. Aber das trifft ja auch für Bhayana nicht zu.

Es hat zwar lange gedauert aber Deutschland hat seine Gesetze mittlerweile, wie von der EU verlangt, der Europäischen Gesetzgebung angepasst.

Viele Grüße
Hina
Hina
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Beitrag von Hina »

Noch vergessen, das selbe betrifft natürlich auch DK. Auch da hat man von Geburt wegen, wenn ein Elternteil deutsch, das andere dänisch ist, beide Staatsbürgerschaften. Das trifft auf Bhayana zu. Allerdings ist es so, dass Dänen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die nicht in DK geboren sind und dort leben, die dänische Staatsbürgerschaft im Alter von 22 Jahren verlieren. Man kann aber einen Antrag stellen, sie zu behalten und somit kann auch ein Däne im Erwachsenenalter beide Staatsbürgerschaften haben. Es gilt also nicht, was man meint oder glaubt oder irgendwo gehört hat, sondern die gesetzlichen Bestimmungen.

Es geht also nicht um den zusätzlichen Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft sondern um die Beibehaltung beider Staatsbürgerschaften.

Viele Grüße
Hina
haagensen
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Beitrag von haagensen »

Bhayana84, du hast ne pn.

hej,

eine längere expertenfrage, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir weiterhelfen:

ich bin 1976 in deutschland geboren, mutter dänin, vater deutscher, deutscher staatsbürger.

meine mutter hat mich nie in dänemark "gemeldet".

ich weiss, dass ich die dänische staatsangehörigkeit trotzdem hatte und mit 22 verloren habe.

was bedeutet aber § 12 im cirkulæreskrivelse nr. 9

http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/0E73631D-2D0C-438D-81F2-FDDF20138DC6/0/Aftaletekst_nye_retningslinjer_for_naturalisation.pdf

für mich?

habe bei telefonischen anfragen in dänemark unterschiedliche auskünfte bekommen. zwar wurde mir gesagt, es sei kein problem für mich die dänische staatsbürgerschaft zu bekommen (oder wiederzubekommen?), allerdings muesste ich die deutsche dafür aufgeben.
meine konkrete frage ist: ist das wirklich korrekt? von deutscher seite gibt es ja kein problem, wurde mir jedenfalls gesagt.

was passiert also, wenn ich das ansögningsformular http://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/56387659-3E12-480B-9805-D328C3FEB40D/0/ansoegningspakkenaturalisation.pdf
einreiche? soll (oder muss) ich bei punkt 6 angeben dass ich gewillt bin die deutsche aufzugeben? was passiert von deutscher seite, wenn ich dies tue? besteht nach den neuen deutschen besimmungen ueberhaupt noch die gefahr das mir die deutsche staatsangehörigkeit abgenommen wird? bei Bhayana84 hats ja auch geklappt.

was bedeutet der absatz 2+3 im bilag 1 des oben genannten schreiben?
Absatz 2: "født her i landet, og som har fået dansk indfødsret ved fødslen, men som senere har mistet denne" passt ja nicht auf mich, weil nicht im land geboren
Absatz 3: "Ansøgninger om naturalisation fra personer, der uden at være danskfødte tidligere har haft dansk indfødsret" passt ja auch nicht, weil ich ja danksfödt bin. oder nicht?

wäre fuer einschätzungen (gerne per pn) dankbar.

beste gruesse,
haagensen

PS: glaube nicht dass das in meinem fall wichtig ist, aber ich spreche auch leidlich dänisch (hab almenpröve 2) und habe auch ein zeitlang in dänemark gewohnt. ausserdem leben verwandte in dk und ich bin ein- bis zweimal im jahr im land.
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