Frage zum Arbeitslosengeld

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Smiley22

Frage zum Arbeitslosengeld

Beitrag von Smiley22 »

Hallo,

ist das in DK üblich, das man nach dem Erhalt von Arbeitslosengeld von der A-Kasse wieder 1924 Stunden arbeiten muss bis man wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?

Wenn man also zB arbeitslos war, wieder Arbeit findet aber zB wegen Arbeitsmangel nach 4 Monaten entlassen wird, dann hat man die A-Karte?
Seh ich das so richtig?

Danke schon mal,

Jürgen
krusamen
Mitglied
Beiträge: 13
Registriert: 10.11.2008, 14:06
Wohnort: Krusa

Beitrag von krusamen »

Hallo Jürgen ,nein musst du nicht ,meines Wissen darfst du ca 4 Jahre arbeitlos sein ,es ist egal wie lange du gearbeitest hast , bloß du musst eine gewisse Zeit in D oder DK gearbeitet haben ,und das hast du ja gruß Marlo
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Dann bin ich vielleicht bei der falschen A-Kasse.
Hab bei meiner momentan Arbeitslosengeld beantragt. Als ich von der A-Kasse die schriftliche Info bekam wie hoch der mitgeteilte Freibetrag vom Finanzamt ist, wurde ich drauf hingewiesen das ich danach wieder 1924 Stunden arbeiten muss bis ich zukünftig wieder Arbeitlosengeld bekommen würde......

Jürgen
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