Hallo,
ist das in DK üblich, das man nach dem Erhalt von Arbeitslosengeld von der A-Kasse wieder 1924 Stunden arbeiten muss bis man wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?
Wenn man also zB arbeitslos war, wieder Arbeit findet aber zB wegen Arbeitsmangel nach 4 Monaten entlassen wird, dann hat man die A-Karte?
Seh ich das so richtig?
Danke schon mal,
Jürgen
Frage zum Arbeitslosengeld
Dann bin ich vielleicht bei der falschen A-Kasse.
Hab bei meiner momentan Arbeitslosengeld beantragt. Als ich von der A-Kasse die schriftliche Info bekam wie hoch der mitgeteilte Freibetrag vom Finanzamt ist, wurde ich drauf hingewiesen das ich danach wieder 1924 Stunden arbeiten muss bis ich zukünftig wieder Arbeitlosengeld bekommen würde......
Jürgen
Hab bei meiner momentan Arbeitslosengeld beantragt. Als ich von der A-Kasse die schriftliche Info bekam wie hoch der mitgeteilte Freibetrag vom Finanzamt ist, wurde ich drauf hingewiesen das ich danach wieder 1924 Stunden arbeiten muss bis ich zukünftig wieder Arbeitlosengeld bekommen würde......
Jürgen