Einige Fragen zum Trailer
Einige Fragen zum Trailer
Hallo,
ich möcht mir in absehbarer Zeit nen Trailer kaufen. Vermutlich wird es ein gebrauchter aus Deutschland der max. 750 kg wiegt.
Somit ist doch keine Registrierungsabgabe fällig, oder?
Spezielles Problem:
Wie bekomme ich so nen Trailer der in D abgemeldet ist nach DK?
Kann ich den einfach an meinen Wagen anhängen weil der eh automatisch über meinen Wagen mitversichert ist? Bloss das wird mir wohl bei ner Verkehrskontrolle niemand glauben....
Oder muss ich mir erst die Papiere vom Trailer zuschicken lassen, damit zur Zulassungsstelle, Platten holen, und dann Trailer abholen?
Oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen, und die geben mir problemlose eine gelbe Platte?
Oder .....?
Wie ist das dann mit dem TÛV? Ich hab mal gehört das Trailer die in Deutschland gekauft wurden, aber dann in DK zugelassen wurden denoch alle 2 Jahre zu nem deutschen TÜV müssen. Stimmt das?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
Jürgen
ich möcht mir in absehbarer Zeit nen Trailer kaufen. Vermutlich wird es ein gebrauchter aus Deutschland der max. 750 kg wiegt.
Somit ist doch keine Registrierungsabgabe fällig, oder?
Spezielles Problem:
Wie bekomme ich so nen Trailer der in D abgemeldet ist nach DK?
Kann ich den einfach an meinen Wagen anhängen weil der eh automatisch über meinen Wagen mitversichert ist? Bloss das wird mir wohl bei ner Verkehrskontrolle niemand glauben....
Oder muss ich mir erst die Papiere vom Trailer zuschicken lassen, damit zur Zulassungsstelle, Platten holen, und dann Trailer abholen?
Oder kann ich einfach zur Zulassungsstelle gehen, und die geben mir problemlose eine gelbe Platte?
Oder .....?
Wie ist das dann mit dem TÛV? Ich hab mal gehört das Trailer die in Deutschland gekauft wurden, aber dann in DK zugelassen wurden denoch alle 2 Jahre zu nem deutschen TÜV müssen. Stimmt das?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe,
Jürgen
Hej Jürgen!
Ganz einfach!
Du gehst zu deiner Versicherung, läßt dir ne doppelkarte geben und dann zu ner zulassungstelle deiner Wahl und holst dir gelbe Bleche.
Papiere brauchst du nicht. DEann haste drei Tage. Keine Versicherung in D mehr?-Dann kostet das meistens 50 Euronen bei einer belibigen Versicherung in D.
Das mit dem Tüv weiß ich nicht-glaub ich aber nicht.Dänische schilder=dänischer Tüv,ikke?-bin mir da nicht sicher.
Liebe Grüße
Basti

Ganz einfach!
Du gehst zu deiner Versicherung, läßt dir ne doppelkarte geben und dann zu ner zulassungstelle deiner Wahl und holst dir gelbe Bleche.
Papiere brauchst du nicht. DEann haste drei Tage. Keine Versicherung in D mehr?-Dann kostet das meistens 50 Euronen bei einer belibigen Versicherung in D.
Das mit dem Tüv weiß ich nicht-glaub ich aber nicht.Dänische schilder=dänischer Tüv,ikke?-bin mir da nicht sicher.
Liebe Grüße
Basti

So schnell kommt leider keiner in meine Gegend. Ich hätte das evtl ganz gern mit nem Urlaub in Deutschland verbunden.
Müsste der Trailer dann eigentlich noch zum dänischen TÜV? Irgendwo hab ich da was im Hinterkopf das in DK Trailer nie zum TÛV müssen. Aber wie das bei ner Einfuhr ist weis ich nicht
Jürgen
Müsste der Trailer dann eigentlich noch zum dänischen TÜV? Irgendwo hab ich da was im Hinterkopf das in DK Trailer nie zum TÛV müssen. Aber wie das bei ner Einfuhr ist weis ich nicht
Jürgen
@smiley,mach es dir doch nicht so schwer und gehe zu einer Polizeidienststelle in DK.
Ich hab auch das Problem gehabt, ging um Fahren eines Dänischen KFZ mit Anhänger ,allerdings deutscher Führerschein (alte Kl3).
Was meinst,was da für Aussagen kamen, ging von "ist verboten" bis hin zu "darfst du nicht als Deutscher" und "darf man".
Nachdem mir jeder was andres erzählen wollte, hab ich mich zur Polizei begeben ,mit einem Sherrif gesprochen,der sehr gut deutsch Sprach und wurde dann entsprechend aufgeklärt.
Das kann ich dir auch nur Raten in deinem Falle.
Was ich gar nicht verstehe,dass man mit nem Dänischen Kennzeichen keinen in D zugelassenen Anhänger ziehen darf,das halt ich für ein Gerücht,sorry.
Schaut mal auf den Autobahnen bei den LKWs,da fahren massenweise Dänische Plaketten mit "ausländischen" Aufliegern spazieren,außerdem hab ich letzt erst einen Deutschen vor mit gehabt mit dänischem Anhänger,demnach auch verboten?
Frag die Polizei,brauchst ja nicht in deinem Wohnort zu fragen
machst n Abstecher in die größere Stadt in der Nähe und schon kennt dich keiner mehr da.
Ich hab auch das Problem gehabt, ging um Fahren eines Dänischen KFZ mit Anhänger ,allerdings deutscher Führerschein (alte Kl3).
Was meinst,was da für Aussagen kamen, ging von "ist verboten" bis hin zu "darfst du nicht als Deutscher" und "darf man".
Nachdem mir jeder was andres erzählen wollte, hab ich mich zur Polizei begeben ,mit einem Sherrif gesprochen,der sehr gut deutsch Sprach und wurde dann entsprechend aufgeklärt.
Das kann ich dir auch nur Raten in deinem Falle.
Was ich gar nicht verstehe,dass man mit nem Dänischen Kennzeichen keinen in D zugelassenen Anhänger ziehen darf,das halt ich für ein Gerücht,sorry.
Schaut mal auf den Autobahnen bei den LKWs,da fahren massenweise Dänische Plaketten mit "ausländischen" Aufliegern spazieren,außerdem hab ich letzt erst einen Deutschen vor mit gehabt mit dänischem Anhänger,demnach auch verboten?
Frag die Polizei,brauchst ja nicht in deinem Wohnort zu fragen

- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Das hatten wir doch schon mehrmals
Also, das fahren mit einem DK Pkw und ausländischem Hänger oder umgekehrt ist in DK grundsätzlich und strengstens verboten.
Das Problem ist, dass ein solches Gespann keine Betriebs-Zulassung hat. Schau mal auf Dein Registreringsattest. Dort steht links kurz unter der Mitte "Godkendelser udstyr mv." In diesem Rubrik muss "Synsfri sammenkobling" stehen - und zwar auf sowohl der Registreringsattest vom Pkw als auch vom Hänger. Wenn diese Zulassung auf einer der Registrierungsattests fehlt, dann darf das Gespann erst in Betrieb genommen werden, wenn das Gespann beim synshallen ("TÜV") abgenommen wurde.
Wenn entweder Pkw oder Hänger nicht in DK zugelassen ist, dann hat es auch kein Registreringsattest und somit auch keine Zulassung für "Synsfri sammenkobling" - und damit hat das Gespann auch keine Betriebszulassung.
Der Hinweis auf den Lkw's sagt ganz und gar nix aus. Die dürfen das nämlich, wegen eine EU-Weite Ausnahmeregelung im Rahmen der freien Niederlassungsrecht. Das gilt aber nur für Lkw's und hat mit Pkw's nicht das geringste zu tun.
Und wer ein Auto oder Gespann ohne Betriebszulassung fährt, der hat natürlich auch kein Versicherungsschutz - also: Lass es sein!

Also, das fahren mit einem DK Pkw und ausländischem Hänger oder umgekehrt ist in DK grundsätzlich und strengstens verboten.
Das Problem ist, dass ein solches Gespann keine Betriebs-Zulassung hat. Schau mal auf Dein Registreringsattest. Dort steht links kurz unter der Mitte "Godkendelser udstyr mv." In diesem Rubrik muss "Synsfri sammenkobling" stehen - und zwar auf sowohl der Registreringsattest vom Pkw als auch vom Hänger. Wenn diese Zulassung auf einer der Registrierungsattests fehlt, dann darf das Gespann erst in Betrieb genommen werden, wenn das Gespann beim synshallen ("TÜV") abgenommen wurde.
Wenn entweder Pkw oder Hänger nicht in DK zugelassen ist, dann hat es auch kein Registreringsattest und somit auch keine Zulassung für "Synsfri sammenkobling" - und damit hat das Gespann auch keine Betriebszulassung.
Der Hinweis auf den Lkw's sagt ganz und gar nix aus. Die dürfen das nämlich, wegen eine EU-Weite Ausnahmeregelung im Rahmen der freien Niederlassungsrecht. Das gilt aber nur für Lkw's und hat mit Pkw's nicht das geringste zu tun.
Und wer ein Auto oder Gespann ohne Betriebszulassung fährt, der hat natürlich auch kein Versicherungsschutz - also: Lass es sein!
Hm. Okay sorry wenn ich jetzt da nochmal poste!
Also mitn einem DK-Auto?
Kann man da nicht einfach bei SKAT(ohh..) ein paar "prøveplader" holen?
Auch für den Anhänger?
Das ist doch auch mit Probefahrt oder Überführung zu vergleichen-oder nicht?

Man kann doch auch schließlich ohne syn mit diesem Schildern ein Auto überführen.
@Smiley22
Diese drei Tage sind der Zeitraum, wo du das Fahrzeug überführen darfst-Weltweit-aber halt eben mit einer Doppelkarte aus D.
Gruß Basti


Also mitn einem DK-Auto?
Kann man da nicht einfach bei SKAT(ohh..) ein paar "prøveplader" holen?
Auch für den Anhänger?
Das ist doch auch mit Probefahrt oder Überführung zu vergleichen-oder nicht?

Man kann doch auch schließlich ohne syn mit diesem Schildern ein Auto überführen.
@Smiley22
Diese drei Tage sind der Zeitraum, wo du das Fahrzeug überführen darfst-Weltweit-aber halt eben mit einer Doppelkarte aus D.
Gruß Basti