Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung berechnen

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Gastarbeiter
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Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung berechnen

Beitrag von Gastarbeiter »

Liebe Leute,

ich arbeite in CPH, meine Freundin und meine Kinder sind aber bis auf weiteres noch in D und gehen dort in Schule und Kindergarten. Für beides sind erhebliche Beiträge fällig weil Freie Schule und Montessori-Kindergarten. Die diverse Beiträge (Kita, Hort, Essen, Schulgeld etc) werden überwiegend nach dem Bruttogehalt berechnet und das ist bei meinem dänischen Gehalt ein Problem. Wie Ihr alle wisst, sind hier die Gehälter höher als in D aber die Steuern und Lebenshaltungskosten sind es eben auch. Nun hat man mir gesagt, dass Werbungskosten als beitragsmindernd angerechnet werden, aber ich habe mit dem deutschen Finanzamt nichts zu schaffen, da ich dort kein Geld verdiene, damit habe ich also auch keine Werbungskosten.

Weiß jemand von Euch, wie man ein Äquivalent zu deutschen Werbungskosten berechnen kann, was man in so einem Fall geltend machen würde? So sehr ich bereit bin, für unsere Schule einen solidarischen Beitrag zu leisten - angesichts dessen was für das Leben in CPH und das Pendeln draufgeht fürchte ich, dass ich am Ende nicht besser als bei ALG1 dastehen würde, wenn mein Einkommen voll bei der Berechnung des Schulgelds herangezogen würde...

Ich habe mal gehört, man könne von deutschen Finanzämtern für solche Fälle eine rechtsverbindliche Auskunft gegen einen Obulus von 20 € erhalten. Hat jemand schonmal davon gehört?
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Ich habe noch nicht gehört, dass man Schulgeld für Privatschulen bei der dänischen Steuer irgendwie absetzen kann, werde aber gerne klüger.

Fürchte jedoch, dass es schlecht aussieht. Frag doch mal bei skat.dk nach.

Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
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Sigurd Barrett
Gastarbeiter
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Beitrag von Gastarbeiter »

Vilmy hat geschrieben:Ich habe noch nicht gehört, dass man Schulgeld für Privatschulen bei der dänischen Steuer irgendwie absetzen kann, werde aber gerne klüger.

Fürchte jedoch, dass es schlecht aussieht. Frag doch mal bei skat.dk nach.

Gruss, vilmy
Mir geht es um das umgekehrte: Ich will meine doppelten Lebenshaltungskosten bei der Einkommensberechnung für das Schulgeld anrechnen lassen. Die Schul-, Hort- und Kindergartenbeiträge sind einkommensabhängig. Je mehr du verdienst, je mehr zahlst du. Mindernd angerechnet werden Werbungskosten. Darunter fallen nach meinem Verständnis auch meine Lebenshaltungskosten hier in CPH, denn diese Kosten sind unumgänglich, damit ich hier arbeiten + Geld verdienen kann.

Nur habe ich eben das Problem, dass ich keine amtlich bescheinigten Werbungskosten habe, weil ich mit dem deutschen Finanzamt nix zu tun habe. Ich frage mich, wie ich ausgerechnet bekomme, wie meine Werbungskosten aussähen, wenn ich in D Steuern zahlen würde. Darum geht es mir.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hab ich schon verstanden.

Tja, aber wenn du in Dänemark Steuern bezahlst, gelten für dich, glaube ich, die dänischen Steuerregeln. Und die sehen, soweit ich weiss, keine solchen Fälle vor, denn die Wahl einer privaten Schule ist in DK Privatvergnügen. Warum solltest du also Steuerfreibezüge bei deiner dänischen Steuer für Privatschulen oder auch für die Wohnung in Kopenhagen bekommen. Ist ja auch deine Privatsache, wo du wohnst.

Viel Glück dabei.
vilmy
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Sigurd Barrett
Gastarbeiter
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Beitrag von Gastarbeiter »

Vilmy hat geschrieben:Hab ich schon verstanden.

Tja, aber wenn du in Dänemark Steuern bezahlst, gelten für dich, glaube ich, die dänischen Steuerregeln. Und die sehen, soweit ich weiss, keine solchen Fälle vor, denn die Wahl einer privaten Schule ist in DK Privatvergnügen.
... ist es in D auch und darum geht es, wie gesagt, nicht. Übrigens geht es mir nicht nur um das Schuldgeld, sondern auch um die (regulären, staatlichen) Kindergarten- und und Hortbeiträge. Die sind ebenfalls einkommensabhängig und nicht unbedingt viel niedriger als das Schulgeld.
Vilmy hat geschrieben:Warum solltest du also Steuerfreibezüge bei deiner dänischen Steuer für Privatschulen oder auch für die Wohnung in Kopenhagen bekommen.
Will ich nicht. Du hast mich eben doch missverstanden.

Um es nochmal zu sagen: Ich will mitnichten das Schuldgeld und die Hort- und Kitabeiträge in DK steuermindernd gelten machen sondern umgekehrt meine arbeitsbedingten Kosten für das Leben in CPH in die Berechnung der Beiträge in Deutschland, d.h. durch den Träger von Schule und Kindergarten, geltend machen. Ich will also nichts vom dänischen Finanzamt sondern vom Träger der Schule bzw. des Kindergarten in Deutschland.

So verwirrend kann das doch jetzt auch nicht gewesen sein, oder?

P.S.: Für die doppelte Haushaltsführung gibt es selbstverständlich Steuerermäßigung, vorausgesetzt, dass der Lebensmittelpunkt nicht der Arbeitsort sondern der alte Wohnort ist und dass man einen befristeten Vertrag hat. Beides trifft bei mir zu. Und dementsprechend habe ich auch einen gewissen Steuerabzug.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Deshalb habe ich auch geschrieben, dass meinens Wissens weder die doppelte Haushaltsfürhung noch Beiträge absetzbar sind. Hatte ich schon verstanden, aber da dir meine Antwort nicht gefällt, dass auch die doppelte Haushalsführung wahrscheinlich nicht absetzbar ist, musst du mich scheinbar anmachen.

Tschüss denn, ich komme nicht wieder in diesen Thread.

vilmy
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Sigurd Barrett
Gastarbeiter
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Beitrag von Gastarbeiter »

Vilmy hat geschrieben:Deshalb habe ich auch geschrieben, dass meinens Wissens weder die doppelte Haushaltsfürhung noch Beiträge absetzbar sind. Hatte ich schon verstanden, aber da dir meine Antwort nicht gefällt, dass auch die doppelte Haushalsführung wahrscheinlich nicht absetzbar ist, musst du mich scheinbar anmachen.

Tschüss denn, ich komme nicht wieder in diesen Thread.

vilmy
Hej, tut mir leid, wenn Du Dir angemacht vorkommst. Von meiner Seite war keinerlei Unfreundlichkeit beabsichtigt. Wie dem auch sein, glücklicherweise sind Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar, in D wie auch in DK.
Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Hallo lieber Gastarbeiter,

du verwirrst mich jetzt.
Was ist denn bitte genau deine Frage.
Mag ja sein, dass ich irgendwie antworten könnte, wenn ich deine Frage denn verstünde......
Hätte genau wie Vilmy geantwortet....

Formuliere doch mal um, notfalls solange, bis die von dir gewünschte Antwort auch zur Frage passt......

War das jetzt schwer verständlich?
ta.schi
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Registriert: 15.08.2007, 20:04

Beitrag von ta.schi »

Ich haette es jetzt so verstanden, dass Gastarbeiter wissen moechte, wie es waere, wenn es moeglich waere...

Was koenntest du denn in D alles angeben als Werbungskosten?! Das weiss ich naemlich nicht mehr... Wuerde es Schule und Kindergarten reichen, eine Aufstellung ueber Deine Kosten hier in CPH zu bekommen?! Vll. waere es dann moeglich, dass Du ne Liste machst, was Du in DK und in D fuer Ausgaben hast, die Du mit Deinem DK-Gehalt decken musst... Vll. reicht das schon?! Manchmal soll man ja Glueck haben...

Arbeitet Deine Frau in D?! Wenn ihr dann naemlich zusammen veranlagt waert, wuerde Dein DK-Gehalt in D ja doch zaehlen und Du koennest Kosten geltend machen...
hilsen/Gruß, Tanja
Gastarbeiter
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Beitrag von Gastarbeiter »

ta.schi hat geschrieben:Ich haette es jetzt so verstanden, dass Gastarbeiter wissen moechte, wie es waere, wenn es moeglich waere...

Was koenntest du denn in D alles angeben als Werbungskosten?! Das weiss ich naemlich nicht mehr... Wuerde es Schule und Kindergarten reichen, eine Aufstellung ueber Deine Kosten hier in CPH zu bekommen?! Vll. waere es dann moeglich, dass Du ne Liste machst, was Du in DK und in D fuer Ausgaben hast, die Du mit Deinem DK-Gehalt decken musst... Vll. reicht das schon?! Manchmal soll man ja Glueck haben...
Na, so etwas in der Art werde ich wohl versuchen.

Arbeitet Deine Frau in D?! Wenn ihr dann naemlich zusammen veranlagt waert, wuerde Dein DK-Gehalt in D ja doch zaehlen und Du koennest Kosten geltend machen...
Ah, interessanter Tip, vielleicht sollten wir doch noch heiraten... ;-)
Gastarbeiter
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Beitrag von Gastarbeiter »

ta.schi hat geschrieben:Ich haette es jetzt so verstanden, dass Gastarbeiter wissen moechte, wie es waere, wenn es moeglich waere...

Was koenntest du denn in D alles angeben als Werbungskosten?! .
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten]Werbungskosten[/url] sind "Aufwendungen oder Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen.", dazu gehören auch die Kosten einer [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung]Doppelten Haushaltsführung[/url].

In Dänemark wird mir das übrigens auch anerkannt, aber nur dann, wenn ich einen befristeten Vertrag habe - was der Fall ist.
udo66

Beitrag von udo66 »

Intelligente Fragen - meiner Meinung nach vielleicht doch besser hier mal in DK einen Profi fragen.
Oder das skatteamt - da die dafuer ja arbeiten und mir auch Moeglichkeiten eroeffnet haben, die ich vorher nicht kannte.

Steuerberater nehmen zwar Honorar, aber dafuer geht das tief und gruendlich und auf Dauer hilft glaube ich da nur "Profipower"..:-)
mvh
Udo

Genauso geht es mir mit privater Vorsorge in Richtung Rente und Beiseite legen...ich werde da mal einen Bankfachmann fragen.
Bei Haeuschenfragen gibt es bestimmt auch ne Menge Tipps von privat, die sind aber meist nur kleine Kiesel oder Warnungen, was ja auch schon nicht schlecht ist.
bornholmfan
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Beitrag von bornholmfan »

Hallo Gastarbeiter,

hast eine PN.

Viele Grüße
bornholmfan
wofu
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Wohnort: Neumünster

Beitrag von wofu »

Moin, moin,

ich würde zunächst mal mit den Trägern der Schule/des Kindergartens in Kontakt treten und dort die Situation erklären, vielleicht geben diese sich ja mit einer Aufstellung der Kosten zufrieden. Wenn nicht, so wäre dann vielleicht die Einschaltung eines Steuerberaters, der fiktiv die abziehbaren Kosten im Falle einer deutschen Besteuerung berechnen könnte, erfolgreich.

Das Befragen eines deutschen Finanzamtes dürfte kaum sinnvoll sein. Verbindliche Auskünfte kosten 100 € die Stunde und Du mußt erhebliche Vorarbeiten leisten. Wenn dann dabei herauskommt, daß es sich gar nicht um ein Problem des deutschen Steuerrechts handelt, wirst Du kaum eine sachdienliche Antwort bekommen.

Viel Erfolg wünscht

Wolfgang
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