ich habe schon mal über die Suchfunktion geschaut und auch im Web bei einigen A-Kassen in den Bedingungen nachgelesen, aber irgendwie noch nichts gefunden. Bevor ich da jetzt mal anrufe, wollte ich fragen, ob hier jemand vielleicht bereits weiß, wie die Regelungen sind:
Bei einer A-Kasse (d.h. Vollzeitversicherung) muss man ja 1 Jahr versichert sein sowie gearbeitet haben, um danach dagpenge-berechtigt zu sein. Da irgendwann bei uns auch mal die Nachwuchsplanung ansteht, habe ich mich gerade gefragt, wie das eigentlich läuft, wenn man innerhalb dieses ersten Jahres gleich zu Beginn schwanger wird und dann quasi vor Ablauf des vollen Jahres schon in den barselsorlov gehen muss.
Dann wäre ja das Jahr noch nicht voll und man ist noch nicht dagpenge- berechtigt, oder?
Sprich, das wäre zu bewerten wie wenn man gekündigt bekommt und dann eben nach einer Pause (bis man einen neuen Job hat) das Jahr fertig anspart?
Oder ist barselsorlov anders zu werten im Zusammenhang mit dem 1. Ansparungsjahr bei einer A-Kasse?
Wäre ja etwas ärgerlich, wenn man wegen 1 oder 2 Monate dieses Jahr nicht erreicht, da sollte man wohl eher anders planen... wenns denn so ist, wie ich vermute. Das will ich gerne mal noch bestätigt haben.
Vielleicht weiß das ja hier jemand aus dem Stegreif? Z.B. aus eigener Erfahrung

Danke vorab und Gruß
Maryleen