Krankengeld in Dänemark
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Krankengeld in Dänemark
Ich seid letztes Jahr als Kraftfahrer in Dänemark beschäfigt. Mittlerweile schon bei der zweiten Spedtion.
Seid Nov 2008 bin ich leider Krank.Ich war bis Mai 2008 bei einem Norweger beschäftigt. Ich muß 13 Wochen durchgehend beschäfigt sein um Krankengeld zu erhalt, sagt die Komune!Da ich aber zwischen den beiden dänischen Firmen einen Zwischenraum habe, hat die Komune die Zahlung des Krankengeldes abgelehnt!Habe zwischenzeitlich auch einen dänischen Advokaten beauftragt meine Interessen war zu nehmen.
Heute nun habe ich die Ablehnung bekommen. Nachdem unteranderem die Komune mir falsche Infos sowie nicht korrekt informiert hat!
Da ich nun seid anfang Dez 2008 keinerlei Einkünfte hatte, stehe ich kurz davor meine Existenz zu verlieren.Sprich mir wird durch diese Endscheidung jegliche Lebensgrundlage entzogen!
Daueraufträge ,wie Miete und Unterhalt für meine Tochter werden nicht mehr ausgeführt, weil kein Zahlungsverkehr mehr auf meinem konto statt findet! Ich kann mich max noch für eine Woche über Wasser halten.
Da ich wirklich Krank bin und es mir sicherlich nicht ausgesucht habe und mein Arzt mir strickt untersagt hat ein Fahrzeug zu führen, bin ich auf dieses Krankengeld angewiesen! da ich auch sehr starke Tabletten nehmen muß!
Nun meine Frage an Euch.
Ich brauche bitte aussagekräfige Infos um doch noch an Krankengeld zu kommen oder eine andere Möglichkeit, gegen die dänischen Behörden vor zu gehen! und das möglichst schnell.
Denn auf diesen Advokaten kann ich mich nicht verlassen! denn trotz der ablehnung habe ich keine Möglichkeit aufgezeigt bekommen, meinen lebensunterhalt zu sichern.
Zu erwähnen wäre noch , ich bin nicht gekündigt!
Danke euch im vorraus!
Seid Nov 2008 bin ich leider Krank.Ich war bis Mai 2008 bei einem Norweger beschäftigt. Ich muß 13 Wochen durchgehend beschäfigt sein um Krankengeld zu erhalt, sagt die Komune!Da ich aber zwischen den beiden dänischen Firmen einen Zwischenraum habe, hat die Komune die Zahlung des Krankengeldes abgelehnt!Habe zwischenzeitlich auch einen dänischen Advokaten beauftragt meine Interessen war zu nehmen.
Heute nun habe ich die Ablehnung bekommen. Nachdem unteranderem die Komune mir falsche Infos sowie nicht korrekt informiert hat!
Da ich nun seid anfang Dez 2008 keinerlei Einkünfte hatte, stehe ich kurz davor meine Existenz zu verlieren.Sprich mir wird durch diese Endscheidung jegliche Lebensgrundlage entzogen!
Daueraufträge ,wie Miete und Unterhalt für meine Tochter werden nicht mehr ausgeführt, weil kein Zahlungsverkehr mehr auf meinem konto statt findet! Ich kann mich max noch für eine Woche über Wasser halten.
Da ich wirklich Krank bin und es mir sicherlich nicht ausgesucht habe und mein Arzt mir strickt untersagt hat ein Fahrzeug zu führen, bin ich auf dieses Krankengeld angewiesen! da ich auch sehr starke Tabletten nehmen muß!
Nun meine Frage an Euch.
Ich brauche bitte aussagekräfige Infos um doch noch an Krankengeld zu kommen oder eine andere Möglichkeit, gegen die dänischen Behörden vor zu gehen! und das möglichst schnell.
Denn auf diesen Advokaten kann ich mich nicht verlassen! denn trotz der ablehnung habe ich keine Möglichkeit aufgezeigt bekommen, meinen lebensunterhalt zu sichern.
Zu erwähnen wäre noch , ich bin nicht gekündigt!
Danke euch im vorraus!
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Blöde Geschichte. Ich vermute, das - so wie ich Deine Schilderung der Sachlage verstehe, der Ablehnungsbescheid allerdings rechtens ist, da Du die 13-Wochen-Regel nicht erfüllst.
Die Regeln kannst Du hier noch mal auf deutsch nachlesen:
[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm219085[/url]
Ich würde zweierlei machen:
1. An infocenter@sjsl.regionsyddanmark.dk schreiben und Dir von der dortigen Grenzpendler Beratungsstelle noch einmal persönlich Auskunft geben lässt. Die sind recht kompetent und sprechen auch deutsch.
2. Andere Unterhaltsquellen untersuchen. Das Einfachste wäre natürlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber ich vermute mal, das Du die nicht hast - sonst wärst Du wahrscheinlich selbst schon drauf gekommen. Bist Du denn gekündigt und hast ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld? [url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218063[/url]. Andernfalls würde ich schleunigst den Gang zum Sozialamt antreten, um mit denen die Situation zu besprechen. Wenn Du prinzipiell arbeiten kannst, aber halt nicht als Kraftfahrer, solltest Du Dich auch sofort nach anderen Jobs umgucken.
Viel Glück!
Die Regeln kannst Du hier noch mal auf deutsch nachlesen:
[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm219085[/url]
Ich würde zweierlei machen:
1. An infocenter@sjsl.regionsyddanmark.dk schreiben und Dir von der dortigen Grenzpendler Beratungsstelle noch einmal persönlich Auskunft geben lässt. Die sind recht kompetent und sprechen auch deutsch.
2. Andere Unterhaltsquellen untersuchen. Das Einfachste wäre natürlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber ich vermute mal, das Du die nicht hast - sonst wärst Du wahrscheinlich selbst schon drauf gekommen. Bist Du denn gekündigt und hast ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld? [url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218063[/url]. Andernfalls würde ich schleunigst den Gang zum Sozialamt antreten, um mit denen die Situation zu besprechen. Wenn Du prinzipiell arbeiten kannst, aber halt nicht als Kraftfahrer, solltest Du Dich auch sofort nach anderen Jobs umgucken.
Viel Glück!
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es ist IMMER das Land verantwortlich in dem der AN seinen Lebensmittelpunkt hat, dafuer gibt es diese ganzen E-Formulare welche zu verwenden sind zum Uebertragen der erworbenen Ansprueche.
Also kannst Du, nortrucker Ansprueche an DE stellen, die holen sich das Geld aus DK wieder NACHDEM Du ausgefuellte Formulare abgegeben hast
Also kannst Du, nortrucker Ansprueche an DE stellen, die holen sich das Geld aus DK wieder NACHDEM Du ausgefuellte Formulare abgegeben hast
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Tolles Europa
so langsam entwickel ich mich zur tippse.
habe heute , aufgrund der doch mittlerweile fatalen situation, heraus bekommen, das die komune doch zu zahlen hat. denn ich habe auf einer seite der europäischen kommission heraus gefunden. das zum einen dort nicht angegebne ist das die 13 wochen zusammenhängend sein müssen. und das vorherige arbeitszeit in einem anderen ausland auch mit zur berechnung heran gezogen werden müssen. sprich in meinem fall, war ich druchgehend(grins) 1 jahr bei einer norwegischen firma beschäftigt.
die trulla von der komune hat dieses mit keinem wort erwähnt. im gegenteil, ich habe ihr das mitgeteilt und sie sagte mir das arbeitszeiten nur in dänemark für die berechnungsgrundlage des krankengeldes zählt!
tolles europa,keiner weiß was der andere tut und der kleine bürger wird von vorn bis hinten beschissen!aufgrund dieser falschauskunft der komune, habe ich seid 2 monaten keinen zahlungseingang zu verzeichnen. und die interessiert es noch nicht einmal ob du verreckst!prost mahlzeit "geliebtes europa"!!!
habe heute , aufgrund der doch mittlerweile fatalen situation, heraus bekommen, das die komune doch zu zahlen hat. denn ich habe auf einer seite der europäischen kommission heraus gefunden. das zum einen dort nicht angegebne ist das die 13 wochen zusammenhängend sein müssen. und das vorherige arbeitszeit in einem anderen ausland auch mit zur berechnung heran gezogen werden müssen. sprich in meinem fall, war ich druchgehend(grins) 1 jahr bei einer norwegischen firma beschäftigt.
die trulla von der komune hat dieses mit keinem wort erwähnt. im gegenteil, ich habe ihr das mitgeteilt und sie sagte mir das arbeitszeiten nur in dänemark für die berechnungsgrundlage des krankengeldes zählt!
tolles europa,keiner weiß was der andere tut und der kleine bürger wird von vorn bis hinten beschissen!aufgrund dieser falschauskunft der komune, habe ich seid 2 monaten keinen zahlungseingang zu verzeichnen. und die interessiert es noch nicht einmal ob du verreckst!prost mahlzeit "geliebtes europa"!!!
Du solltest Dich nicht zu sehr auf Dänemark konzentrieren, und auch mal in Deutschland nachfragen!
Wärst Du zB Arbeitslos, so wäre ja auch das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig.
Solche offiziellen Regelungen von der EU Kommission brauchen seine Zeit bis sie in den einzelnen Staaten offiziell umgesetzt sind. Da können schon mal Jahre vergehen.......
Jürgen
Wärst Du zB Arbeitslos, so wäre ja auch das deutsche Arbeitsamt für Dich zuständig.
Solche offiziellen Regelungen von der EU Kommission brauchen seine Zeit bis sie in den einzelnen Staaten offiziell umgesetzt sind. Da können schon mal Jahre vergehen.......
Jürgen
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