Hallo,
wie ist das in DK mit dem TÜV für einen Wohnwagen?
Muss der alle 2 Jahre zum TÜV, oder nie? Ich hab diesbezüglich schon beides gehört....
Jürgen
TÜV Wohnwagen
Hej,
wenn der auf Deutscher nummer ist , mußt du damit zum Syn zum Einregistrieren. Danach brauchst du so lange du den hast nicht mehr hin. Versicherung entfällt wie beim normalen Anhänger auch (da über Zugfahrzeug mitversichert). Es sei denn du willst noch ne extra Versicherung... Zum Einregestrieren ist eigentlich nur zu beachten das man ab nem bestimmten Baujahr gucken muß das man die Richtige druckstärke im Gassystem verbaut hat. Also nicht nur anderen Regler rein sondern die Düsen müßen evtl, gewechselt werden wenn du von 50mbr auf 30mbr umrüsten must damit alles weiterhin sicher funktioniert. Kostet aber kein vermögen so eine Umrüstung. Gruß fromms_de
wenn der auf Deutscher nummer ist , mußt du damit zum Syn zum Einregistrieren. Danach brauchst du so lange du den hast nicht mehr hin. Versicherung entfällt wie beim normalen Anhänger auch (da über Zugfahrzeug mitversichert). Es sei denn du willst noch ne extra Versicherung... Zum Einregestrieren ist eigentlich nur zu beachten das man ab nem bestimmten Baujahr gucken muß das man die Richtige druckstärke im Gassystem verbaut hat. Also nicht nur anderen Regler rein sondern die Düsen müßen evtl, gewechselt werden wenn du von 50mbr auf 30mbr umrüsten must damit alles weiterhin sicher funktioniert. Kostet aber kein vermögen so eine Umrüstung. Gruß fromms_de
Wer Wind säht, wird Sturm ernten.
OK, das ist schon mal gut zum Wissen.
Falls ein Wohnwagen also schon mal DK -Platten hatte, brauch ich nimmer zum TÛV? Also nur mit Papieren zum Motorkontor, Formular ausfüllen, zahlen, gelbe Platten entgegennehmen und das wars? Interessiert also niemanden, wenn das Ding zB seit 20 Jahren keinen TÛV mehr sah?
Jürgen
Falls ein Wohnwagen also schon mal DK -Platten hatte, brauch ich nimmer zum TÛV? Also nur mit Papieren zum Motorkontor, Formular ausfüllen, zahlen, gelbe Platten entgegennehmen und das wars? Interessiert also niemanden, wenn das Ding zB seit 20 Jahren keinen TÛV mehr sah?

Jürgen
So lange er auf deinen namen zugelassen ist brauchste nicht hin. Nur wenn du den " gerade" erst gekauft hast oder den verkaufst, muß der zum "Tüv". Ansonsten normale Zulassungsprozedur. Wie mit Oldheimern vor 1950 die müßen ja auch nur bei Besitzerwechsel zum Tüv. Das die Teile in Ordnung sind dafür sollte schon jeder selber sorgen... geht ja jauch um seine eigene Sicherheit....
gruß fromms_de

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