barsel

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Klaus12
Mitglied
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barsel

Beitrag von Klaus12 »

ich habe wieder einmal eine frage zum thema grenzgänger.
kann mir jemand sagen, wie es aussieht mit barsel?stehen die 14 tage barsel nach der geburt auch dem vater zu, wenn dieser in deutschland wohnt?
hoffe, das weiß jemand. hat letztes mal ja auch sehr gut geklappt.... :D
neskreop
Neues Mitglied
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2009, 11:53

Beitrag von neskreop »

Das würde mich auch Interessieren!
Ich bin auch seit 2,5 Jahren Grenzgänger und meine Frau und ich erwarten im Sommer ein Kind. Würde gerne wissen wie lange man Anrecht auch Barsel hat und wie hoch dieses ist.
Mein Chef meinte gestern gehört zu haben das der Anspruch auf Barsel inzwischen 4 Wochen :shock: beträgt. Ganz sicher war er sich aber leider nicht.
Wer bezahlt Barsel? Die Kommune in der der man arbeitet und ja auch Steuern zahlt? :?:
Muss man noch bei der Kommune irgendein Formular besorgen, ausfüllen und abgeben oder erledigt der Arbeitgeber soetwas?
Vielen dank im Vorraus :P
thjazi
Neues Mitglied
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Registriert: 15.03.2009, 18:07
Wohnort: FL

Beitrag von thjazi »

Da wir auch in nicht allzu ferner Zukunft ein 2. Kind bekommen möchten interessiert es mich auch.

Auf folgendem Link steht was dazu, allerdings nur 2 Sätze in verbindung mit dagpenge (von der komune Aabenraa):

http://www.aabenraa.dk/borger/grænsegænger

"Dagpenge
Der er ret til sygedagpenge i Danmark, hvis man har været beskæftiget alle dage i de sidste 13 uger før 1. sygedag og i den periode været beskæftiget i mindst 120 timer - heri medregnes også beskæftigelse i bopælslandet. Som beskæftigelse medregnes også den tid, hvor der evt. har været udbetalt understøttelse fra en arbejdsløshedskasse.
Der er endvidere ret til dagpenge fra kommunen i forbindelse med barsel og adoption. Også her skal beskæftigelseskravet være opfyldt."

Übersetzt heißt das:

"Dagpenge
Es gibt Anrecht auf Krankengeld in DK, wenn mal alle Tage der letzten 13 Wochen vor dem 1. Krankheitstag war und in dieser Zeit mindestens 120 Stunden gearbeitet hat (hier wird auch Arbeit im Wohnland mitgerechnet). Als Beschäftigung wird auch Zeit mitgerechnet, in der evtl. Geld einer Arbeitslosenkasse bezogen wurde.
DES WEITEREN BESTEHT EIN ANRECHT AUF DAGPENGE VON DER KOMUNE IN VERBINDUNG MIT BARSEL UND ADOPTION. AUCH IN DIESEM FALL MÜSSEN DIE O.G. BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN."

Hoffe das hilft ein wenig weiter :)
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