Zurückwandern und Grenzpendler werden

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Chris1984
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Zurückwandern und Grenzpendler werden

Beitrag von Chris1984 »

Hej,
Bitte nicht gleich hauen weil die Frage schon 1000 Mal gestellt wurde..

Ich Wohne und Arbeite zzt. bei Abenraa / Padborg, würde aber gerne wieder nach Flensburg ziehen bzw. Wohnen.

Nun würde ich mal gerne wissen wie das genau mit dieser "185-Tage-Regelung" ist, hier im Forum gibt es zwar einige Beitrage dazu aber leider keinen aus dem ich so recht schlau werde ..

Bedeutet das ich mich nicht Länger als 185 in Dk aufhalten darf? also auch nicht länger Arbeiten darf, sind Urlaubstage / Feiertage in dieser Regelung mit drin? (bzw. 185 + Dk Feiertage + Urlaub)

Würde ja jeden Abend bzw. Spät-Nachmittag nach Hause fahren.. wäre ja nur ein katzensprung.

P.S.: Wäre es nicht möglich einen Beitrag zu verfassen in dem die meist gestellten Fragen beantwortet werden, und solche sachen wie die 185 Tage Regelung erklärt werden? und den dann als "Sticky" setzen.

Med Venlig Hilsen
Christian
kalki
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Beitrag von kalki »

Chris,deine Frage ist doch ganz einfach beantwortet

Es gab vor dir auch schon mal Tennisspieler,die in dem Falle auf die Nase gefallen sind,weil die ihren "Hauptwohnsitz" in D hatten, sich aber nachweislich den überwiegenden Teil in Monaco aufhielten.....ich glaub,unser Bobbele wars damals.

Diese 185 Tage bedeuten sowas wie Lebensmittelpunkt,sprich,du mußt,um Grenzpendler/gänger zu sein, den überwiegenden Teil des Jahres dich in Deutschland aufhalten/wohnen.

Wie lange du in Dk bist,läßt sich anhand deiner Arbeitstage schnell herausfinden,wenn du das mal nachrechnest (laut Lohnzettel oder Stundenbuch)

Dein dir zustehender Urlaub bzw Krankheitstage zählen nicht mit für den Aufenthalt in DK,es sei denn,du hast nix andres zu tun,als in dieser Zeit nach Dänemark zu fahren.
Es zählen nur die Tage,die du dort zum Arbeiten verbringst.

Man rechnet in etwa 220 Arbeitstage pro Jahr (bin ich der Meinung gehört zu haben),davon mußt du deinen Urlaub und die Feiertage noch abziehen und solltest dann irgendwo umterhalb der 180 Tage liegen.
Krankheitstage kommen ja mitunter auch noch dazu,mal mehr,mal weniger.

Es wurde mal erzählt,dass die dänischen Ämter das kontrollieren,ich habe mal mit einer Dänisch-Dozentin gesprochen,die mir dann erzählte,dass es in Einzelfällen auch so ist,allerdings muß man da dann angeschwärzt werden,z.b. wenn ein Auto mit deutschem Kennzeichen den Großteil eines Jahres in Kopenhagen steht und das fällt da nun mal auf.
Dann ist die Gefahr gegeben,mal Besuch von Kontrolleuren zu bekommen.

Man ist daher gut dran,sich an solche Dinge zu halten.
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

Solche Kontrollen werden seit mitte 2008 auch von der Politi durchgeführt.

Die Politi kommt zur Firma und kontrolliert Kfz - Kennzeichen.

Bei uns in der Fa. letztes Jahr 2X und jetzt im Februar wieder.

Erwischt wurden wurden bei uns in der Fa. 2 Grenzpendler.

Von einem weiss ich ,das er sein Auto ( fast neu ) registrieren

lassen musste und eine fette Geldstrafe bekam. Alles in allem

hat Ihn der Spass fast 500 000 Kronen kosten sollen. Er ist lieber

aus Dk verschwunden. Wird aber meines Wissens in De weiterverfolgt.


Hilsen Peter
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
kalki
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Beitrag von kalki »

So kann es kommen,wenn mans übertreibt.

Besser ist es,am Donnerstag nachmittag heim zu fahren,dort das WE verbringen und am Montag wieder in Dänemark zur Arbeit erscheinen,dann kommt man auf keinen Fall über diese 185-Tage-Regelung und keiner kann einem an den Wagen pinkeln.

Gerade in Ballungszentren ist die Kontrolle ja sehr einfach,es gibt genug Leute,denen deutsche Grenzpendler auch evtl ein Dorn im Auge sind,oder halt Neider,man kann sich davor nie schützen.

Was bei solchen Fällen passieren kann,sieht man ja nun.
Es gibt nun mal solche Regelungen nicht umsonst,und man tut gut dran,sich -zumindest annähernd- dran zu halten.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ist ja alles richtig, was Ihr schreibt, es würde aber auf Chris1984 gar nicht zutreffen.

Im Grunde genommen ist es ja kein 183-Tage-Regel sondern ein 183-Nächte-Regel. Wenn Chris1984 nun jeden Abend nach Feierabend nach Flensburg fährt und dort in seine Wohnung die Nacht verbringt, dann ist die Zählerei gar nicht relevant. Dann ist er in jedem Fall Pendler.

Relevant ist es nur für diejenige, die ein Zimmer in DK haben, dort unter die Woche schlafen und nur am Wochenende und im Urlaub nach DE zurück fahren. Hier funktioniert es ja bei vielen so, dass sie Montag Morgen nach DK fahren. Montags bis Donnertags 9½ Stunden pro Tag arbeiten und dann Donnerstags Abend nach DE fahren. Damit sind sie nur 3 Nächte pro Woche in DK und kommen somit nie über 183 pro Jahr.

Wenn aber Chris1984 jeden Abend nach FL fährt, spielt das ja alles keine Rolle.
kalki
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Beitrag von kalki »

@Lars,
da geb ich dir vollkommen Recht.

Was wir hier beschrieben haben, ist im einfachen Sinne die Grenzgänger -Regel, als Pendler braucht man sich an solche Dinge nicht zu halten,da man ja jeden Abend wieder am heimischen Tisch futtert.

Trotzdem ist es für die Grenzgänger nicht unwichtig,sich an solche Vorgaben zu halten.
Nicht umsonst wird man immer wieder -auch hintenherum- hingewiesen,einmal die Woche nach Deutschland zu fahren.
Chris1984
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Beitrag von Chris1984 »

Moin,

ah *ditsch* 183 nicht 185, entschuldigt bitte.

Ich danke euch für eure Hilfe bzw. erläuterung der Regel(n).
Ich habe nicht vor in Dänemark mir eine Wohnung zu nehmen, da ich ja gleich in Flensburg wohnen werde und das somit schwachfug wäre bzw. geldverschwendung.

Ich war nur etwas konfus da ich hier vieles fand zum Thema grenzpendler / gänger, aber leider nichts genaues zum Thema 183-Tage Regelung.

Also das ich es auch richtig Verstanden habe, in meinem Fall (Da ich ja in Flensburg wohnen werde), kann ich also ruhig Mo. - Fr. Arbeiten vorausgesetzt ich Fahre jeden Abend nach Hause? (und halte mich nicht länger als 183 Tage in Dänemark auf)

Vielen Dank,

med venlig hilsen
Christian
mib777
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Beitrag von mib777 »

Und SKAT sprach: Halte Dich nicht länger als 183 Nächte in DK auf, sonst bist Du kein Pendler :mrgreen:

Wenn Du in FL wohnst und eigentlich jeden Abend nach Hause fährst brauchst Du Dir um diese Regel keinerlei Gedanklen machen.

@kalki
Du arbeitest ca. 220 bis 230 Tage pro Jahr, davon ist der Urlaub schon abgezogen (46 Wochen x 5 Tage = 230).
mvh
Michael
kalki
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Beitrag von kalki »

Ah,danke für den Hinweis.
Allerdings sind bei 230 Tagen/Jahr ja auch 5 Werktage drin,da die meisten nur 4 Werktage haben,kommt man dann auf 184 Tage (183 Nächte ;-) )

Und Krankheitstage,Feiertage (die es in DK mehr gibt als in D) sind auch noch dabei,also ist man schon unter diesem Satz,demnach würd ich dahingehend keine Probleme sehen
mib777
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Beitrag von mib777 »

kalki, Du solltest aufhören immer nur an Handwerker zu denken, die 4 Tage die Woche arbeiten. Das sind zwar bestimmt viele aber es gibt genug andere die eine ganz normale 5 Tage Woche arbeiten, nur eben über die Grenze weg :D
mvh
Michael
Tom11
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Beitrag von Tom11 »

hier ein link für euch

http://www.skat.dk/display.aspx?oID=127575&vID=127574&indhold=1#i127604
Heinzi
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Beitrag von Heinzi »

Halli Hallo!

Ich hätte mal eine Frage, bin noch ziemlich neu und finde einfach nichts dazu (habe mir den Link schon durch gelesen) aaaaber, leider finde ich nichts darüber ob man als Grenzgänger (3-4 Tage in der Woche in DK Arbeiten) auch in Dänemark ein Haus bzw. Wohnung mieten darf? Also so von Privat, weil das würde deutlich günstiger kommen als wie Ferienhaus bzw. Motel. Wenn das gehen würde, täten meine Kollegen und Ich uns hier ein Haus bzw. Wohnung hier mieten. Die meisten Vermieter sagen zwar das dies schon Ok gehen würde, aber ich bin da etwas misstrauisch deswegen frage ich mal hier!

Mit Freundlichen Grüßen

Heinzi
annikki

Beitrag von annikki »

Hej , ja natürlich darfst du hier ein haus oder eine wohnung mieten, kann doch keiner verlangen, dass man nur mit m¨bliertem zimmer oder campingwagen vorlieb nimmt .... mich würde mal interessieren, ob grenzpendler hier eine eigentumswohnung oder ein Haus kaufen dürfen ??? lg annikki
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Nein, kaufen darfst Du nicht. Nur wenn Du entweder früher mal 5 Jahre hier gewohnt hast, oder wenn Du als EU-Bürger hier wohnst.
annikki

Beitrag von annikki »

Hej Lars ! ich denke, die 5-jahresregelung gilt bei sommerhäusern ??
Wieso nennst du diese in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen oder Häusern ?? Versteh ich jetzt nicht so ganz ... ... . Und du meinst, wenn man nur von montags bis donnerstag hier als Pendler arbeitet, dann darf man auch als EU-Burger hier in dk nichts kaufen ?? hmmm.. :( .

Was , wenn man hier richitg gelebt hat, und ein Haus Eigentumswohnung oder vielleicht auch Sommerhaus besitzt, und dann zurück nach D oder sonstwo hinzieht ... kann man das dann behalten und z. B. vermieten ?? :roll:
lg annikki
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