Zuzug einer (noch) Freundin aus Deutschland nach Daenemark

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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eraser
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Zuzug einer (noch) Freundin aus Deutschland nach Daenemark

Beitrag von eraser »

Folgende Situation:

1.Ich gebuertiger Deutscher arbeite und lebe seit einiger Zeit in Daenemark

2. Meine Freundin in Deutschland moechte hier nach Daenemark zu mir hoch ziehen

3. Meine Freundin hat ein Kind welches nicht von mir ist, aber erwartet eines in 7 1/2 Monaten von mir, deshalb unteranderem der Umzug zu mir.

Fragen:

1. Hat einer schon Erfahrung mit dem Zuzug in dieser Konstellation oder weiss darueber etwas zu berichten.

2. Ist es moeglich wenn Ich und Sie nicht zwei Jahe zusammen gewohnt haben, da dafuer ein Nachweis benoetigt wird?

3. Hat Jemand schon einmal die Moeglichkeit mit dem eigenkapital Nachweis (Frau + Kind sind 81000Kronen) gemacht.

Und wie viele Monate muss dieses Kapital denn nachweisbar sein.

Kann dies auch auf einem daenischen Konto sein oder muss das auf einem auslaendischen Konto sein.

4. Kann ich als Deutscher in Daenemark eine Deutsche heiraten die noch nicht in Daenemark angemaeldet ist.

Wuerde das einen Nachzug zu mir nach Daenemak ermoeglichen.(Mit meiner Verpflichtung fuer ihren und den Unterhalt der Kinder aufzukommen).

5. Wenn die Anmeldung hier in Daenemark mit der Eigenkapitalmoeglichkeit gemacht wird, kann dann im nach hinein noch eine Buergschaft meiner Seits geltend gemacht werden?

6. Bekommt ihre Tochter bei der Anmeldung von Deutschland nach Daenemark eine Krankenvesicherung und evtl. werden Kosten fuer den Kindergarten uebernommen......etc.



Nun viele Fragen und noch keine Antworten oder nur gefaerliches Halbwissen, darum bin ich fuer jede qualifizierte Antwort Dankbar.

Gruss Hannes.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hallo,
Glückwunshc zur Familie. Ich versuch's mal:


4. Kann ich als Deutscher in Daenemark eine Deutsche heiraten die noch nicht in Daenemark angemaeldet ist.

Klar, solange sie nicht schon irgendwo verheiratet ist.

Wuerde das einen Nachzug zu mir nach Daenemak ermoeglichen.(Mit meiner Verpflichtung fuer ihren und den Unterhalt der Kinder aufzukommen).
Ja, als EU Bürger hast du das Recht, deine Familie (Frau & Kinder) bei dir zu haben.

6. Bekommt ihre Tochter bei der Anmeldung von Deutschland nach Daenemark eine Krankenvesicherung und evtl. werden Kosten fuer den Kindergarten uebernommen......etc.

Jeder in DK Gemeldete ist such automatisch krankenversichert. Kosten für den Kindergarten musst du anteilig bezahlen.

Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
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Sigurd Barrett
udo66

Beitrag von udo66 »

Es gibt sogar die Moeglichkeit - ydelser for børne zu bekommen - wer Steuern zahlt, kann als Erziehender Geld von der Kommune bekommen.
DK ist wie gesagt ein EU-Land und recht Kinderfreundlich.
eraser
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Beitrag von eraser »

Ja, als EU Bürger hast du das Recht, deine Familie (Frau & Kinder) bei dir zu haben.
Bedeutet dies das meine Freundin die ein Kind von mir erwartet auch als Familie gilt?
Hat das zugezogene Kind auch die gleichen Rechte und Pflichten wie daenische Kinder.
eraser
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Beitrag von eraser »

Dank fuer die Kongratulation :D :D :D
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej,
lies doch mal die Regeln hier durch:
[url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_og_eos-statsborgere/familiesammenfoering_i_danmark/[/url]

Oder hier:
eigentlich müsste das gehen, aber das Ministerium ist da manchmal recht steifbeinig. Einfacher ist auf jeden Fall die Variante der Heirat.

Gruss, vilmy
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Sigurd Barrett
eraser
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Beitrag von eraser »

Habe schon einige Antworten auf meine Fragen gefunden und von euch bekommen, vielen Dank hier fuer.

1. Ein deutsches Kind welches nach Daenemark mit seinen Eltern zieht bekommt dort Kindergeld und Recht auf einen Platz im Kika etc.

2. Um seine Freundin welche nicht arbeitet nach DK. zu holen und fuer diese eine CPR. Nr. zu ermoeglichen gibt es laut Kph Kommune nur folgende Moeglichkeiten.
2.1Wenn nicht verheiratet, heiraten und fuer seine Frau etc sorgen.
2.2Einen Bankauszug vorlegen auf welchem genuegend Geld ist um
"Starthjælp" als Grund fuer eine CPR. aufzufuehren.

Unter 25Jahre 60.948Kronen oder 5.079Kronen pro Monat
Kind 18.384 Kronen oder 1.532Kronen pro Monat
eraser
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Beitrag von eraser »

3. Vorweisen das Ihr laenger als 1 1/2 Jahre zusammengewohnt habt bzw einen gemeinsamen Haushalt gefuehrt habt etc......

Oder es wird Eigentum in DK erworben...aber da habe ich mich nicht durchgelesen........
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Zur Eingangsfrage 3:
Ja, so kam ich ins Land. Das Geld musste bei mir nur am Anmeldetag da sein. (Der Nachweis war ein paar Wochen alt.) Danach wurde nie mehr danach gefragt, allerdings hatte ich auch innerhalb eines Jahres Arbeit gefunden. Im Betrugsfalle (wenn das Geld gar nicht ihres war und dies nachgewiesen werden kann) droht ihr allerdings Übles. Mehr relevant ist der Fall, wo deine Freundin sich (in Wirklichkeit wohl ihr euch) nicht selbst versorgen kann/könnt, da fliegt sie sofort raus, mit ihrer Tochter.

Ist Euer gemeinsames Kind aber geboren, kann sich das alles auch ohne Heirat zum Guten wenden, aber die Regeln wären zu untersuchen.

Wo das Konto ist, ist gleichgültig.

Die Frage 5 verstehe ich nicht. Welches Scenario hast du dir da ausgedacht? Der Staat will keine Bürgschaft von dir. Dein unsicheres künftiges Arbeitseinkommen ist nicht gut genug als Grundlage.
eraser
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Beitrag von eraser »

Zur Frage 5.

Vergleichsfall:
Ein Kollege, der allerdings Daene ist musste vor 8Jahren fuer seine Frau aus Deutschland buergen, um dieser das Recht auf eine CPR Nr. in DK zu ermoeglichen. Seine Frau war damals arbeitslos.

Gleiches wird einem deutschen Paar in DK passieren, wenn einer der Beiden keine Arbeit vorweisen kann aber hier leben moechte. Ansonsten wie du schon bemerkt hast, wird in harten Sozialfaellen mit der Aberkennung der CPR Nr. geahndet was einer Ausweisung ueber kurz oder lang gleich kommt.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Der zitierte Fall bezieht sich aber auf eine Familienzusammenführung nach dänischem Recht, nicht auf Grund von EU-Recht. Die Möglichkeiten des Entzugs des Aufenthaltstitels sind verschieden. Für Euch ist nur EU-Recht relevant.

Ist ihr EU-Aufenthaltstitel von Dir (Eurer Ehe/mehrjährigen Partnerschaft und Deiner Erwerbstätigkeit und Deiner Fähigkeit zu eurer Selbstversorgung) abhängig, kann eine Bürgschaft von Dir nichts nützen. Ist ihr Recht selbständig, etwa auf der Grundlage von Vermögen, dann löst erst ihr Antrag auf öffentliche Unterstützung den Prozess der Aufenthaltsbeendigung aus. Wenn du sie aber versorgst, ob mit oder ohne Bürgschaft, braucht sie ja wohl keine öffentliche Unterstützung zu beantragen.
eraser
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Beitrag von eraser »

Na was hast du dann nicht verstanden

:?: :?: :?:
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