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Deutschen Firmenwagen auch in DK fahren?
Verfasst: 26.05.2009, 12:01
von Svenja7
Hallo!
Ich bin neu hier und werde wohl in diesem Jahr wahrscheinlich mit meinem Freund nach DK ziehen. Und jetzt habe ich eine Frage und zwar, ich bin selbstständig in Deutschland und werde es auch bleiben wenn wir in DK wohnen, aber wie ist es mit meinem Auto? Ich nutze das Auto ja als Firmenwagen, da ich in Deutschland eine mobile Fahrpraxis habe. Darf ich dann mein deutsches Kennzeichen behalten? Das Auto in Deutschland auf meine Büroadresse angemeldet.
Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Viele Grüße
Svenja
Verfasst: 26.05.2009, 12:56
von micha_i_danmark
Als Angestellter geht das. Ob das als selbstændiger auch geht, bin ich mir nicht ganz sicher.
Du kommst jedoch nicht wirklich um die registeringsafgift herum, auch wenn Du weiter mit deutschem Kennzeichen fæhrst:
Denmark has enacted provisions making pro rata registration taxation possible where a Danish resident has either leased a car in another Member State or has been provided a company car by an employer established in another Member State.
The rate is 2 % per month of the full registration tax for 0-3 month old cars, 1 % per following month in the case of leasing and 3 % per quarter in the case of company cars. These rates imply that the total amount of the registration tax will have been paid in full after more or less eight years
[url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1525473&vId=202197&search=udenlandsk%A4firmabil[/url]
Verfasst: 26.05.2009, 13:13
von Svenja7
Danke für die Antwort....ach das ist ja denn wirklich blöd, da ich ja eine Fahrpraxis habe und sobald mein Kennzeichen nicht mehr deutsch wäre, kann ich meine Fahrpraxis nicht mehr weiter machen...was für ein Mist
Viele Grüße
Verfasst: 26.05.2009, 13:29
von galaxina
Svenja nimms nicht so schwer. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Verfasst: 26.05.2009, 13:33
von Svenja7
Naja, was heißt nicht so schwer nehmen....wenn ich meine Praxis aufgeben müsste, wäre ich arbeitslos

, das Dumme ist nur, das mein Freund in DK wohnen muss, da er da arbeitet und nicht jeden Tag zwischenfahren kann....und ich hätte eigl gedacht, das es vllt. für Firmenwagen eine Sonderregelung gibt...ach man...
Viele Grüße
Verfasst: 26.05.2009, 13:36
von galaxina
dann arbeite doch einfach in dk. was praktizierst du denn? mobile fahrpraxis hoert sich nach alles moegliche an.
Verfasst: 26.05.2009, 13:40
von Svenja7
Ich bin Tierheilpraktikerin und darf in DK nicht arbeiten, denn laut der dänischen Veterinärbehörde dürfen nur Tierärzte die Art von Behandlungen an Tieren durchführen. Das ist ja leider das Problem....
Verfasst: 26.05.2009, 13:46
von Peter
Du darfst in DK wohnend Dein Auto mit DE Nummernschilder fahren, dazu musst Du Dich mit skat in Verbindung setzen um Genaueres zu erfahren.
Es gibt einen EU-Gerichtsbeschluss von 2006 der Dir das erlaubt, aber dann NUR innerhalb DK`s von Grenze bis Haustür OHNE Stopp und umgekehrt.
Wie geschrieben , setz Dich mit skat in Verbindung.
Wir haben selbst Nachbarn und Bekannte die in DK wohnen und in DE selbstständig sind und MIT Erlaubnis legal DE-Nummern haben.
Einer hat grad seine Massagepraxis nach DK verlegt und musste sein Auto einregistrieren weil die DE-Praxis aufgegeben wurde und er somit nicht mehr das Recht auf deutsche Nummernschilder hatte.
Verfasst: 26.05.2009, 13:50
von Svenja7
@Peter: oh das hört sich ja interessant an! Bei mir wäre das ja auch der Fall, also nur von dem dänischen zu Hause nach Deutschland zu meinen Patienten.
Mein Dänisch ist noch nicht so gut, also muss mein Freund dann bei Skat anrufen....das wäre natürlich schön, wenn das klappen könnte...
Danke und viele Grüße
Svenja
Verfasst: 26.05.2009, 14:15
von Peter
die sprechen dort auch gerne deutsch.
Selber machen ist immer besser
Verfasst: 26.05.2009, 18:24
von micha_i_danmark
Soweit ich mich erinnern kann, ist es durchaus møglich den Firmenwagen mit deutschem Kennzeichen weiterzufahren. Du kannst faktisch wæhlen.
Aber Du musst halt die anteilige Registreringsafgift per Monat oder Quartal bezahlen, jedoch keine weiteren Abgaben in DK.
Die Regeln/Bedingungen dafuer findest Du auf dem link von SKAT in meinem frueherem Posting
Verfasst: 27.05.2009, 11:37
von Svenja7
Also bei Skat sagen die, ich soll auf deren HP ein Formular ausdrucken, ausfüllen und an die zurück senden und dann dürfte das auch kein Problem sein.

Verfasst: 11.06.2009, 17:34
von Peter
http://www.kpmg.dk/view.asp?ID=3117
Verfasst: 11.06.2009, 18:34
von Svenja7
...ja und was steht ja jetzt kurz zusammengefaßt auf deutsch???
Lg
Verfasst: 11.06.2009, 18:58
von Peter
dass es gegen das EU-Gesetz ist dänische Einfuhrsteuer auf Autos zu kassieren die einem in DK lebenden vom nichtdänischen AG zur Verfügung gestellt wird