Arbeitslosengeld nach 2 Jahren in DK?

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flitze181
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Arbeitslosengeld nach 2 Jahren in DK?

Beitrag von flitze181 »

Mal wieder ein fröhliches Hallo von der Grenze :P
Ich hab da mal ne Frage...

Ich bin Grenzgängerin und arbeite seit April 2008 in Dänemark.
Ich bin in einer Fagforening aber in keiner A-Kasse.
Meine Info war, dass das deutsche Amt mit dem großen roten A 2 Jahre lang weiterhin für mich zuständig ist.
Die sind ja aber im April 2010 um...
Nun möchte ich mich erkundigen wie es dann weiter geht da mein Vetrtrag bis Ende Juni 2010 befristet ist.
Viele Versicherungen haben doch Fristen und zahlen die ersten 6 Monate nicht oder so...??? Also muß ich langsam mal anfangen ;-)

Nun sagte mir ein netter Herr vom Grenze-Center in Padborg, das deutsche A-Amt sei auch weiterhin für mich zuständig- unbefristet.

Das deutsche Amt mit dem A sagt, ich könne erst in dem Moment nen Antrag stellen wo es aktuell ist und dann wird der Einzelfall geprüft.
Bedeutet: Ich geh jetzt in ne A-Kasse und bekomme dann doch Geld aus Deutschland, oder ich geh in keine A-Kasse und bekomm dann gar nix? :shock:
Wer kann mir da weiter helfen? Was ist richtig?
Ggf. Erfahrungsberichte usw.

Hilsen flitze
Zuletzt geändert von flitze181 am 09.06.2009, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
aki
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Re: Arbeitslosengeld nach 2 Jahren in DK?

Beitrag von aki »

flitze181 hat geschrieben: (...)
Nun sagte mir ein netter Herr vom Grenze-Center in Padborg, das deutsche A-Amt sei auch weiterhin für mich zuständig- unbefristet.
Richtig - das deutsche Arbeitsamt ist und bleibt solange zuständig, wie Du in Deutschland wohnst. Als Grenzgängerin müssen die Dich so behandeln, als wenn Du in Deutschland gearbeitet hättest.

Die Diskussion gab es gerade hier:
http://www.dk-forum.de/forum/ftopic19906-0-asc-15.html
flitze181 hat geschrieben: Das deutsche Amt mit dem A sagt, ich könne erst in dem Moment nen Antrag stellen wo es aktuell ist und dann wird der Einzelfall geprüft.
Das ist nicht sehr auskunftsfreudig vom deutschen Arbeitsamt, aber typisch - die mauern mal wieder, obwohl das im Merkblatt 20 ganz klar geregelt ist!
Evtl. wird das Arbeitsamt Deinen Status als Grenzgängerin überprüfen.
Fragebogen hierzu:

http://www.dk-forum.de/forum/ftopic19518.html

Hilsen
Axel
kalki
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Beitrag von kalki »

Flitze,
besorgst du dir E301 vom Arbeitgeber oder lädst dir den vom Arbejdsdirektorat runter, läßt deine Daten vom dänischen AG bestätigen und faxt dann den Zettel ans Arbeijdsdirektorat in KBH, sollte ne Woche dauern und du hast die E301 im Kasten liegen.

Was das rote A angeht...
die sind immer für uns deutsche Arbeitnehmer zuständig,auch als dänischer Grenzpendler/gänger.
Worauf du allerdings achten mußt ist das,dass di eTypen beim A die korekten Daten übernehmen bei der Berechnung deines ALGs,sprich deine Wochenstunden bzw dein Jahresgehalt,sonst hast du Einbußen in der Höhe des ALGs und das wäre ja nicht so dolle.
flitze181
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Beitrag von flitze181 »

Hier schonmal besten Dank für die Infos...
Werde mir mal in Ruhe die ältere Diskussion durchlesen, danke für den Link :-)

Warum hab ich das nur wieder nicht gefunden??? :roll:
aki
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Beitrag von aki »

flitze181 hat geschrieben:Warum hab ich das nur wieder nicht gefunden??? :roll:
Gib mal bei "Suchen" ein: "alg AND deutschland", da kommt noch mehr :wink:
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