komme mit deutscher steuererklärung 2008 nicht weiter...
komme mit deutscher steuererklärung 2008 nicht weiter...
muss das dänische einkommen von 1 monat arbeit in dänemark für letztes jahr mit bei der deutschen steuererklärung angegeben werden?
wenn ja in welche zeile muss es eingetragen werden? Anlage N zeile 21???
seit zwei wochen versuche ich jetzt schon dies fertigzustellen, selbst mein steuerberater weiß keinen rat da er sich mit dänemark nicht auskennt.
macht hier niemand eine steuererklärung selbst?
wenn ja in welche zeile muss es eingetragen werden? Anlage N zeile 21???
seit zwei wochen versuche ich jetzt schon dies fertigzustellen, selbst mein steuerberater weiß keinen rat da er sich mit dänemark nicht auskennt.
macht hier niemand eine steuererklärung selbst?
Hej baalou,
jedes Einkommen muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
Du musst die Anlage Ausländische Einkünfte (Formular AUS 2008) ausfüllen. Wenn Du für das Einkommen schon in DK Steuern gezahlt hast, trägst Du die Summe in die dafür vorgesehenen Zeile ein, sonst wird das nochmal besteuert.
Ich frage mich allerdings, was Du für einen Steuerberater hast, wenn der noch nichteinmal die Standardformulare kennt. Auf http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/formulare-herunterladen/ kannst Du das Formular runterladen und auch die Anleitung dazu.
Hilsen Hina
jedes Einkommen muss bei der Steuererklärung angegeben werden.
Du musst die Anlage Ausländische Einkünfte (Formular AUS 2008) ausfüllen. Wenn Du für das Einkommen schon in DK Steuern gezahlt hast, trägst Du die Summe in die dafür vorgesehenen Zeile ein, sonst wird das nochmal besteuert.
Ich frage mich allerdings, was Du für einen Steuerberater hast, wenn der noch nichteinmal die Standardformulare kennt. Auf http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/formulare-herunterladen/ kannst Du das Formular runterladen und auch die Anleitung dazu.
Hilsen Hina
Hejsa,
ja, das ausländische Einkommen muss in der Deutschen Steuererklärung angegeben werden.
Ich habe meine letzte deutsche Steuererklärung 2006 gemacht und nur 3 Monate in D gearbeitet und den Rest in DK - und musste das Gesamteinkommen der 9 Monate Arbeit in DK angeben.
Ich hab das damals mit dem WISO Programm gemacht, das geht ganz easy.
Wo das eingetragen wird, weiss ich nicht mehr, aber google spuckt unheimlich viele Infos aus, wenn Du nach "Steurerklärung Einkünfte Ausland" eingibst
Übrigens kannst Du Umzugskosten mit ansetzen, falls Du nach DK umgezogen bist.
ja, das ausländische Einkommen muss in der Deutschen Steuererklärung angegeben werden.
Ich habe meine letzte deutsche Steuererklärung 2006 gemacht und nur 3 Monate in D gearbeitet und den Rest in DK - und musste das Gesamteinkommen der 9 Monate Arbeit in DK angeben.
Ich hab das damals mit dem WISO Programm gemacht, das geht ganz easy.
Wo das eingetragen wird, weiss ich nicht mehr, aber google spuckt unheimlich viele Infos aus, wenn Du nach "Steurerklärung Einkünfte Ausland" eingibst
Übrigens kannst Du Umzugskosten mit ansetzen, falls Du nach DK umgezogen bist.
Hej baalou,
ich muss mich entschuldigen. Ich hatte ein Gewerbe und musste deshalb meine Auslandseinkünfte immer in der Anlage AUS eintragen.
Bei Dir muss der Arbeitslohn aus DK in die Anlage N eingetragen werden. Da kommt das dann in Zeile 23 Grenzgänger. Vorne Dänemark eintragen und daneben die Summe in Dänischen Kronen. Das letzte Feld dann freilassen, das ist nur für die, die in der Schweiz gearbeitet haben.
Wenn in DK schon Steuern bezahlt wurden, trifft das Doppelbesteuerungsabkommen zu und dann wird der Verdienst und die bezahlten DK-Steuern in Zeile 21 eingetragen.
Hilsen Hina
ich muss mich entschuldigen. Ich hatte ein Gewerbe und musste deshalb meine Auslandseinkünfte immer in der Anlage AUS eintragen.
Bei Dir muss der Arbeitslohn aus DK in die Anlage N eingetragen werden. Da kommt das dann in Zeile 23 Grenzgänger. Vorne Dänemark eintragen und daneben die Summe in Dänischen Kronen. Das letzte Feld dann freilassen, das ist nur für die, die in der Schweiz gearbeitet haben.
Wenn in DK schon Steuern bezahlt wurden, trifft das Doppelbesteuerungsabkommen zu und dann wird der Verdienst und die bezahlten DK-Steuern in Zeile 21 eingetragen.
Hilsen Hina

mange tak hina,
hast mir schon ein ganz stück weiter geholfen. dann werde ich dies nun so eintragen. hätte noch mal eine frage zu den steuern, wirkt sich der lohn aus dk positiv oder negativ auf meine steuerberechnung aus?
in zeile 21 schreibe ich dann praktisch in das erste feld als staat dänemark und in das zweite feld dann meinen nettoverdienst richtig? werbungskosten, gefahrene kilometer etc. kann ich die dort auch mitangeben und ist dies dann unrelevant da ja eh das DBA besteht??
vielen dank nochmals!
hilsen phil

hej hina,
ja bei mir wurde schon skat eingezogen. hatte 39 % steuersatz.
die dänsche steuererklärung ist auch schon gemacht und erledigt.
also habe die kompletten steuern schon in dänemark bezahlt. möchte jetzt auch nichts falsches bei der deutschen steuererklärung eintragen da dies dann nur alles verzögert.
wäre schön wenn du mir genau sagen könntest wo welcher betrag hinein muss.
hilsen phil
ja bei mir wurde schon skat eingezogen. hatte 39 % steuersatz.
die dänsche steuererklärung ist auch schon gemacht und erledigt.
also habe die kompletten steuern schon in dänemark bezahlt. möchte jetzt auch nichts falsches bei der deutschen steuererklärung eintragen da dies dann nur alles verzögert.
wäre schön wenn du mir genau sagen könntest wo welcher betrag hinein muss.
hilsen phil
Hej Phil,
da muss der Bruttobetrag rein. Du musst aber unbedingt eine Kopie Deines dänischen Steuerbescheides mitschicken, auf dem die dann sehen können, dass der Lohn schon versteuert wurde, sonst berechnen Sie Dir nochmal dafür die Steuern.
Da Du eine dänische Steuerabrechnung hast, kannst Du eigentlich nichts mehr weiter für den Job geltend machen. Das ist ja schon alles in DK abgerechnet, abgesehen davon, dass man da ja nicht viel absetzen kann.
Hilsen Hina
da muss der Bruttobetrag rein. Du musst aber unbedingt eine Kopie Deines dänischen Steuerbescheides mitschicken, auf dem die dann sehen können, dass der Lohn schon versteuert wurde, sonst berechnen Sie Dir nochmal dafür die Steuern.
Da Du eine dänische Steuerabrechnung hast, kannst Du eigentlich nichts mehr weiter für den Job geltend machen. Das ist ja schon alles in DK abgerechnet, abgesehen davon, dass man da ja nicht viel absetzen kann.
Hilsen Hina
Hi Phil.baalou hat geschrieben:
hätte noch mal eine frage zu den steuern, wirkt sich der lohn aus dk positiv oder negativ auf meine steuerberechnung aus?
Das wirkt sich "negativ" aus. Die angegebenen DK-Einkünfte werden dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
Einfach erklärt bedeutet das: Das DK-Einkommen wird Deinem DE-zu versteuernden Einkommen hizugerechnet. Mit diesem "höheren" Einkommen wird dann ein Steuersatz errechnet, der dann wiederum auf das "rein Deutsche" Einkommen angewandt wird.
Gruß
Michael
Vertrauen Sie mir! Ich weiß, was ich tue.....
stimmt, wird so gemacht,DK_Sledge hat geschrieben:Hi Phil.baalou hat geschrieben:
hätte noch mal eine frage zu den steuern, wirkt sich der lohn aus dk positiv oder negativ auf meine steuerberechnung aus?
Das wirkt sich "negativ" aus. Die angegebenen DK-Einkünfte werden dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
Einfach erklärt bedeutet das: Das DK-Einkommen wird Deinem DE-zu versteuernden Einkommen hizugerechnet. Mit diesem "höheren" Einkommen wird dann ein Steuersatz errechnet, der dann wiederum auf das "rein Deutsche" Einkommen angewandt wird.
Gruß
Michael
wie laeuft das eigentlich andersrum? muss ich als Neu-Daene im ersten Jahr das auslaendische Einkommen versteuern?
hi hina hi micha,
vielend dank für eure antworten
werde das dann nun so ausfüllen, bescheinigungen haben ich alle.
was mich jetzt aber schon wieder verwirrt, dort steht ja in anlage N grenzgänger.
ich war aber eigentlich grenzpendler? immer 4 tage in dänemark gearbeitet, dort in der unterkunft gewohnt und am wochenende bzw. freitag zurück nach deutschland.
bleibt sich das gleich??? oder muss ich nun andere angaben machen?
danke euch schon mal im vorraus!

vielend dank für eure antworten


werde das dann nun so ausfüllen, bescheinigungen haben ich alle.
was mich jetzt aber schon wieder verwirrt, dort steht ja in anlage N grenzgänger.
ich war aber eigentlich grenzpendler? immer 4 tage in dänemark gearbeitet, dort in der unterkunft gewohnt und am wochenende bzw. freitag zurück nach deutschland.
bleibt sich das gleich??? oder muss ich nun andere angaben machen?
danke euch schon mal im vorraus!

