CPR und Aufenthaltsgenehmigung für Auslandsjahr ?

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Doris11
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CPR und Aufenthaltsgenehmigung für Auslandsjahr ?

Beitrag von Doris11 »

Hej an Alle,

ich habe jetzt mal alles durchgeschaut aber zu dem Thema hier noch Nichts gefunden. Nun hoffe ich das Jemand hier im Forum ist der mir weiter helfen kann.

Wir haben eine deutsche Schülerin für 1 Jahr bei uns aufgenommen damit sie ein Auslandsjahr machen kann und zu englisch noch dänisch lernen kann. Wir haben sie auch bei einer Schule angemeldet und die besucht sie jetzt seit dem 10. August. Nun haben wir heute eine Mail von der Schulleiterin bekommen das unsere Schülerin eine Aufenthalts-genehmigung und eine eigene CPR- Nr. benötigt um überhaupt weiter zur Schule gehen zu dürfen. Das ganze soll noch vor dem 03.09.2009 erledigt sein ansonsten ist sonst Schluss und das Mädel muß Heim nach Deutschland. Bekommt Sie denn überhaupt eine Aufenthalts-genehmigung? Sie verdient hier Nichts und wir sind auch nicht Ihrer Eltern. Ihre Eltern zahlen das Schulgeld und sie wird von uns versorgt und betreut, mehr nicht.

Kennt sich zufällig irgendwer mit solchen Sachen aus? Wie wird das in der Regel mit Austauschschülerinnen oder Au Pair Mädchen geregelt? Wie wir im Mai hier bei der Schule nachgefragt haben und die Anmeldung gemacht haben, hieß es die Schule würde das regeln. Und jetzt das!

Vielen Dank schon mal im voraus an Alle die helfen können oder wollen.

Kærlige hilsener

Doris
Die Freude liegt im Bezwingen des Berges und nicht darin, sich auf dem Gipfel auszuruhen!!
cassyopeia
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Beitrag von cassyopeia »

Hallo Doris,

[url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/studier/grund_ungdomsskoler.htm[/url]

Hier findest du hoffentlich alle Infos, die du brauchst.
udo66

Anwalt fragen

Beitrag von udo66 »

Frag doch bei so wichtigen Sachen eine Advokat und bezahlt 500 dkk, dann hast du aber auch Siciherheit und vielleicht noch Optionen fuer das Maedchen.
Doris11
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Beitrag von Doris11 »

Danke für Eure schnellen Antworten.

Wir sind hier alle schon ein bischen beruhigter doch eine Lösung zu finden.

Vielleicht greifen wir die ganze Sache nochmal zusammen mit der Schulleitung an.

Doris
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

http://www.workindenmark.dk/Find+information/Til+arbejdstagere/Regler+for+ophold+og+arbejde/EU+EOS+borgere/Studerende.aspx

gilt zwar für studenten, aber denke mal für schüler sind die regelungen ähnlich, gibts infos dazu nicht auch beim statsamt? und wenn der schüleraustausch über eine austauschorganisation abgewickelt wurde müssten die sowas eigentlich auch wissen, falls nicht einfach mal bei so einer organisation anrufen und fragen, vielleicht helfen die weiter
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