Umzug, Kindergeld, Job....

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Puh08
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Umzug, Kindergeld, Job....

Beitrag von Puh08 »

Hallo,

ich möchte ganz kurz was fragen... Mein freundund ich leben zur Zeit in Flensburg und ziehen jetzt nach DK (Kruså). Ich bin hier durch ein paar Beiträge gestoplert und mache mir jetzt ein wenig Sorgen.

Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub. Habe also ein bestehndes Arbeitsverhältnis in D. Wie sieht es dann mit meiner Krankenversicherung und meinem Kindergeld aus?? Im prinzip arbeite ich ja in Deutschland und lebe in DK.

Kann ich überhaupt eine CPR-Nummer bekommen obwohl ich derzeit kein Einkommen aus Deutschland habe und mit meinem Partner nicht verheiratet bin??

Vielen Dank schonmal
udo66

Re: Umzug, Kindergeld, Job....

Beitrag von udo66 »

Puh08 hat geschrieben:Hallo,

ich möchte ganz kurz was fragen...

Mein freundund ich leben zur Zeit in Flensburg
und ziehen jetzt nach DK (Kruså).

Ich bin hier durch ein paar Beiträge gestoplert und mache mir jetzt ein wenig Sorgen.

Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub.

Habe also ein bestehndes Arbeitsverhältnis in D.



Wie sieht es dann mit meiner Krankenversicherung und meinem Kindergeld aus??
Im prinzip arbeite ich ja in Deutschland und lebe in DK.

Kann ich überhaupt eine CPR-Nummer bekommen


obwohl ich derzeit kein Einkommen aus Deutschland habe

und mit meinem Partner nicht verheiratet bin??


Vielen Dank schonmal
Weiss ich nicht, frag doch mal die Kommune in Krusaa! Hast viele Faktoren, die deine aktuelle Situaton bestimmen (koenn(t)en)....
:-)) kurze Frage, kleiner Rundumschlag :-)
Muesste ja eigentlich gehen im Rahmen der EU-GESETZESGEBUNG.
GOOD LUCK!
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

wieso hast du im erziehungsurlaub kein einkommen?
Puh08
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Beitrag von Puh08 »

Ich habe im Erziehungsurlaub kein Einkommen, weil ich nicht arbeite... :)
UnserKind ist schon über ein Jahr alt und die 12 Monate Elterngeld sind abgelaufen. Jetzt ist es Erziehungsurlaub und da bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, auch ohne Arbeit. Bei der DAK heißt das "beitragsfreies Mitglied". Das geht auch nur wenn man den "normalen" Weg einer Schwangerschaft, samt festem, unbefritsteten Arbeitsvertrag geht.

Ja, dann werde ich mich mal an die Kommune wenden. Ich dachte es gäbe schonmal eine Antwort damit ich gut schlafen kann und mir nicht so viele Gedanken mache :-)
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

um deinen Kindergeldanaspruch in D zu behalten sollte einer beider Elternteile in Deutschland gemeldet sein. bzw. solltest deine deutsche Meldeadresse nicht aufgeben oder meld dich woanders an. bzw. den Eltern. Da auch wir noch eine Unterhaltsberichtigte Tochter in Ausbildung in D haben wurde uns dies so mitgeteilt ( inklusive gesetzesauszug ).
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hmm

Dir wurde von deutscher seite ein gesetzesauszug mit der aufforderung zu einem illegalen aufenthalt, nichts anderes stellt es ja dar,in DK gegeben?

Das kann ich mir so aber gar nicht vorstellen! :shock:

Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
annikki

Beitrag von annikki »

@ L.bud: ich kann mir nicht vorstellen, dass das kleinkind von puh alleine in D bleiben wird, so wie es bei deiner tochter der fall ist .... ;-) oder meintest du, beide sollten in dk leben, aber weiterhin beide in d gemeldet bleiben ???
lg annikki
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

@frechdachs, kam vielleicht falsch rüber, im gesetzesauszug und dem ablehnungsbescheid der Kindergeldkasse steht das nur derjenige Anspruch auf Kindergeld hat wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hat ODER im Ausland wohnt aber in D weiterhin unbeschränkt Steuerpflichtig ist. § 62 EStG.
Und natürlich habe ich keine Aufforderung zu illegalen Dingen bekommen, das war nur lediglich ein Hinweis von mir das man nicht vorschnelle Entscheidungen treffen sollte die man im nachhinein bereut. Man kan sich ja einige Schlupflöcher offenlassen und Gesetze sind dehnbar.
Landpostbud3220

Beitrag von Landpostbud3220 »

@annikki, z.B. könnte man sich ja eine Meldeadresse in D aufrechterhalten z.B. bei den Eltern bzw. Großeltern. Allerdings wäre man dann auch in D uneingeschränkt Einkommensteuerpflichtig und die Einkommen in DK unterliegen in dem Fall dem Progressionsvorbehalt. Alternativ könnte ja Ein Elternteil eine Meldeadresse in D behalten.
Diese Regelungen um das Kindergeld sind im großen und ganzen echt besch.....da das Wohl des Kindes ja dabei nicht berücksichtigt wird. Denn das Kindergeld ist ja für das Kind gedacht und nicht für die Eltern. Und warum sollten z.B. die Großeltern als Sorgeberechtigte nicht auch das Kindergeld erhalten ???? Ja und was meine Tochter betrifft, die ist 21 hat ne eigene Bude und das Kindergeld hätte sie in der BAB auch gut gebrauchen können, bis 25 hätte Sie ja Anspruch in der Ausbildung.
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