Finanzierung Sommerhaus Dänemark
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Finanzierung Sommerhaus Dänemark
Hallo,
habe noch nicht so viel gepostet, immer nur gelesen, jetzt aber ein paar Fragen:
* Meine Freundin hat als Kind 6 Jahre lang (ununterbrochen) in Dänemark gelebt. Wenn ich die diversen Beiträge hier im Forum und die Angaben auf der Seite der dänischen Botschaft richtig verstehe, dann sind damit die Voraussetzungen für den Kauf eines Sommerhauses in Dänemark erfüllt, eine Sondererlaubnis des Justizministers ist nicht mehr erforderlich, auch wenn der Hauptwohnsitz seit 30 Jahren in Deutschland ist. Ist dieses Verständnis richtig?
* Bei der dänischen Version der Immobilienfinanzierung ist ja auch immer der ÅOP (Årlige Omkostninger i Procent) angegeben. Kann mir jemand erklären, welche Unterschiede es zu dem in Deutschland üblichen "Effektiv-Zins" gibt? Wenn ich den Makler richtig verstanden habe, dann ist in Dänemark der Betrag noch mit eingerechnet, den es kostet, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen (ich weiss, dass sind die deutschen Begriffe, ich habe die dänschen gerade nicht greifbar). Sonst noch etwas? Oder sind die beiden Berechnungen überhaupt nicht vergleichbar?
* Wenn ich die dänischen Obligationen richtig verstehe, dann kann ich dort die Zinsen auf bis zu 30 Jahre festschreiben, richtig? Ohne dass der "Kreditgeber" später daran etwas ändern kann? Und ich kann die Schulden zu vorher festgelegten Höchstsätzen (nämlich 100 %) wieder zurückzahlen? Das sind ja im Vergleich zu D paradiesische Zustände...
habe noch nicht so viel gepostet, immer nur gelesen, jetzt aber ein paar Fragen:
* Meine Freundin hat als Kind 6 Jahre lang (ununterbrochen) in Dänemark gelebt. Wenn ich die diversen Beiträge hier im Forum und die Angaben auf der Seite der dänischen Botschaft richtig verstehe, dann sind damit die Voraussetzungen für den Kauf eines Sommerhauses in Dänemark erfüllt, eine Sondererlaubnis des Justizministers ist nicht mehr erforderlich, auch wenn der Hauptwohnsitz seit 30 Jahren in Deutschland ist. Ist dieses Verständnis richtig?
* Bei der dänischen Version der Immobilienfinanzierung ist ja auch immer der ÅOP (Årlige Omkostninger i Procent) angegeben. Kann mir jemand erklären, welche Unterschiede es zu dem in Deutschland üblichen "Effektiv-Zins" gibt? Wenn ich den Makler richtig verstanden habe, dann ist in Dänemark der Betrag noch mit eingerechnet, den es kostet, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen (ich weiss, dass sind die deutschen Begriffe, ich habe die dänschen gerade nicht greifbar). Sonst noch etwas? Oder sind die beiden Berechnungen überhaupt nicht vergleichbar?
* Wenn ich die dänischen Obligationen richtig verstehe, dann kann ich dort die Zinsen auf bis zu 30 Jahre festschreiben, richtig? Ohne dass der "Kreditgeber" später daran etwas ändern kann? Und ich kann die Schulden zu vorher festgelegten Höchstsätzen (nämlich 100 %) wieder zurückzahlen? Das sind ja im Vergleich zu D paradiesische Zustände...
Ist ja auch ein Paradies hier oben, jetzt wo endlich Sommer ist 
Was du zum Thema Finanzierung von Immobilien schreibt ist richtig. Die Zinsen kann man zusätzlich noch steuerlich absetzen, als Däne jedenfalls. Es gibt dazu eine ganze Palette anderer Möglichkeiten bei der Finanzierung mit Obligationen (bis 80% vom Kaufpreis), wo der Effektiv-Zins niedriger ist, das Produkt dafür riskanter, z.B. Zinssatz nur für 1,3,5 oder 10 Jahre festlegen, die ersten 10 Jahre nur Zinsen zahlen usw. 30 Jahre fest wäre auch meine Wahl, da weiss man was man hat. Und falls die Zinsen später kräftig steigen kann man seine Schulden für wenig Geld loswerden.
Bei ÅOP müssen alle Kosten drin sein, aber so viel ich weiss ist das kein Begriff bei Obligationen, sondern bei Darlehen von der Bank, bei Kreditkarten und andere variabel verzinsten Darlehen, z.B. die sogenannten "Forbrugslån", wo man mal eben 5.000 Euro ohne Sicherheit und hoher Zins leiht. Habe aber neulich keine Immobilien gekauft, evtl. hat sich da was getan. Das die Tinglysning (eintragen im Grundbuch) mit im ÅOP ist glaube ich auch nicht. Sind aber keine risigen kosten und es spielt ja eh keine Rolle, da der Effektiv-Zins identisch ist egal wo du dein Haus mit Obligationen finanzierst. Nur beim Restteil 10-20% gibt es Unterschiede, je nach Bank.
Was mich aber wundern würde ist wenn die Beziehung zu DK nicht verjährt. 6 Jahre als Kind in DK vor 30 Jahren ist jedenfalls nach meiner Ansicht keine besondere Beziehung zu DK. Was ist deiner Quelle?

Was du zum Thema Finanzierung von Immobilien schreibt ist richtig. Die Zinsen kann man zusätzlich noch steuerlich absetzen, als Däne jedenfalls. Es gibt dazu eine ganze Palette anderer Möglichkeiten bei der Finanzierung mit Obligationen (bis 80% vom Kaufpreis), wo der Effektiv-Zins niedriger ist, das Produkt dafür riskanter, z.B. Zinssatz nur für 1,3,5 oder 10 Jahre festlegen, die ersten 10 Jahre nur Zinsen zahlen usw. 30 Jahre fest wäre auch meine Wahl, da weiss man was man hat. Und falls die Zinsen später kräftig steigen kann man seine Schulden für wenig Geld loswerden.
Bei ÅOP müssen alle Kosten drin sein, aber so viel ich weiss ist das kein Begriff bei Obligationen, sondern bei Darlehen von der Bank, bei Kreditkarten und andere variabel verzinsten Darlehen, z.B. die sogenannten "Forbrugslån", wo man mal eben 5.000 Euro ohne Sicherheit und hoher Zins leiht. Habe aber neulich keine Immobilien gekauft, evtl. hat sich da was getan. Das die Tinglysning (eintragen im Grundbuch) mit im ÅOP ist glaube ich auch nicht. Sind aber keine risigen kosten und es spielt ja eh keine Rolle, da der Effektiv-Zins identisch ist egal wo du dein Haus mit Obligationen finanzierst. Nur beim Restteil 10-20% gibt es Unterschiede, je nach Bank.
Was mich aber wundern würde ist wenn die Beziehung zu DK nicht verjährt. 6 Jahre als Kind in DK vor 30 Jahren ist jedenfalls nach meiner Ansicht keine besondere Beziehung zu DK. Was ist deiner Quelle?
Hej Jens,
theoretisch ist das möglich, wenn sie mindestens 5 Jahre ihren Wohnsitz in DK hatte aber die spezielle Genehmigung des Justizministeriums braucht ihr trotzdem und müsst begründen, dass Ihr eine enge Bindung zu DK habt. Wenn sie in DK vor langer Zeit als Kind wohnte, ohne dass sie Familie dort hat und Ihr Euren Wohnsitz nicht in DK habt, müsst Ihr aber mit einer Ablehnung rechnen. Das ist nämlich eine Kann-Bestimmung und kein Gesetz, dass Ihr dann ein Anrecht habt. Der dänische Staat hat nämlich eigentlich kein Interesse daran, dass die Ferienhäuser an Ausländer verkauft werden, wenn sie nicht in DK wohnen.
Hier ist das Antragsformular, das Ihr ausfüllen und an das Justizminiesterium schicken müsst.
http://www.justitsministeriet.dk/fileadmin/filer/advokater/Ans%C3%B8gningsskema.pdf
Hilsen Hina
theoretisch ist das möglich, wenn sie mindestens 5 Jahre ihren Wohnsitz in DK hatte aber die spezielle Genehmigung des Justizministeriums braucht ihr trotzdem und müsst begründen, dass Ihr eine enge Bindung zu DK habt. Wenn sie in DK vor langer Zeit als Kind wohnte, ohne dass sie Familie dort hat und Ihr Euren Wohnsitz nicht in DK habt, müsst Ihr aber mit einer Ablehnung rechnen. Das ist nämlich eine Kann-Bestimmung und kein Gesetz, dass Ihr dann ein Anrecht habt. Der dänische Staat hat nämlich eigentlich kein Interesse daran, dass die Ferienhäuser an Ausländer verkauft werden, wenn sie nicht in DK wohnen.
Hier ist das Antragsformular, das Ihr ausfüllen und an das Justizminiesterium schicken müsst.
http://www.justitsministeriet.dk/fileadmin/filer/advokater/Ans%C3%B8gningsskema.pdf
Hilsen Hina
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Hallo,
danke für Eure Antworten. Jetzt bin ich doch nochmal unsicher geworden mit den 5 Jahren.
Ich habe das Forum nochmal durchsucht (Ferienhaus kaufen Dänemark) und da steht an diversen Stellen, dass 5 Jahre in Dänemark irgendwann als Bedingung reichen.
Dies steht so auch auf dem hier schon mehrfach zitierten:
http://www.br-law.com/de/Menu/%c3%9cber+d%c3%a4nisches+Recht/Privatpersonen/Sommerhaus
Und auch wenn ich über www.jm.dk (Justizministerium) gehe und die "lov om erhvervelse af fast ejendom" aufrufe, gelange ich zu folgendem Text:
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... 9116&exp=1
der meines Erachtens im ersten Paragrafen sagt:
§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.
Also (korrigiert mich, wenn ich falsch übersetze): "Personen, die nicht seit 5 Jahren in Dänemark wohnen oder die früher nicht schonmal 5 Jahre in DK gewohnt haben, können nur mit der Ausnahmegenehmigung des Justizministers Immobilien erwerben. "
Da ich im ganzen Gesetzestext keine weitere Einschränkung für Sommerhäuser, sondern nur eine Lockerung für helårsbolig finde, lese ich daraus, dass wir keine Sondergenehmigung benötigen.
Falls doch, bin ich dankbar für Hinweise.
Grüße,
Jens
danke für Eure Antworten. Jetzt bin ich doch nochmal unsicher geworden mit den 5 Jahren.
Ich habe das Forum nochmal durchsucht (Ferienhaus kaufen Dänemark) und da steht an diversen Stellen, dass 5 Jahre in Dänemark irgendwann als Bedingung reichen.
Dies steht so auch auf dem hier schon mehrfach zitierten:
http://www.br-law.com/de/Menu/%c3%9cber+d%c3%a4nisches+Recht/Privatpersonen/Sommerhaus
Und auch wenn ich über www.jm.dk (Justizministerium) gehe und die "lov om erhvervelse af fast ejendom" aufrufe, gelange ich zu folgendem Text:
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... 9116&exp=1
der meines Erachtens im ersten Paragrafen sagt:
§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.
Also (korrigiert mich, wenn ich falsch übersetze): "Personen, die nicht seit 5 Jahren in Dänemark wohnen oder die früher nicht schonmal 5 Jahre in DK gewohnt haben, können nur mit der Ausnahmegenehmigung des Justizministers Immobilien erwerben. "
Da ich im ganzen Gesetzestext keine weitere Einschränkung für Sommerhäuser, sondern nur eine Lockerung für helårsbolig finde, lese ich daraus, dass wir keine Sondergenehmigung benötigen.
Falls doch, bin ich dankbar für Hinweise.
Grüße,
Jens
hej
also ich muss Hina recht geben, da ich aehnliches angedacht hatte. Es sit eine Kann-Regelung. Also ich persoenlich wuerde es auf einen Versuch ankommen lassen in Eurem Fall,ABER macht euch lieber keine Hoffnungen. Ein Freund (der seit etlichen jahren in D lebt und arbeitet, aber 15j hier in DK gelebt hat und auch geboren wurde) hat auch etliche Probleme mit einem Ferienhaus gehabt trotz Staatsbuergerschaft.
Wegen Zinsen (bei Helårshus bis zu 80% Finanzierung, bei Fritidhus bis zu 60% Finanzierung) sind die Banken im Moment relativ komisch, das heisst du musst ein relativ hohes Pay-out (bargeld) mitbringen. Da hier etliche Leute sich mit ferienhaeuser uebernommen haben, musst du ein gutes Finanzkonzept mitbringen um die bank zu ueberzeugen. Das setzt aber auch voraus das du bei den hiesiegen banken schon ein gut laufendes Konto hast, ansonsten werden komisch. Ne deutsche Bank wird hier wohl kaum was finanzieren.
Wie Henrik schon schrieb sind die Zinsen hier abzugsfaehig, was aber voraussetzt das du hier auch ein Einkommen in DK nachweisst, sprich ne Steuererklaerung machen musst.
Die festschreibung auf 25-30j wird von den Banken gern gesehen, denn dadurch entfaellt die arbeit des Zinshopping, dh dauernde Neuabschluesse. Das ist wie Henrik schrieb auch ein hohes Risiko im Sinne von Zinszahlungen weil man ja auf niedrige Zinsen spekuliert....
Meiner Meinung nach wuerde ich an Eurer Stelle mal einen Notar konsultieren und Ihn darueber befragen was er dazu meint ob es positiv bewschieden werden kann. Vor allem sind diese eigentlich sehr fit was dieses Sonderfaelle angeht.
Wenns was zu korrigieren gibt, bitte dann mal los. Moechte auch dazu lernen
mvh hafra
also ich muss Hina recht geben, da ich aehnliches angedacht hatte. Es sit eine Kann-Regelung. Also ich persoenlich wuerde es auf einen Versuch ankommen lassen in Eurem Fall,ABER macht euch lieber keine Hoffnungen. Ein Freund (der seit etlichen jahren in D lebt und arbeitet, aber 15j hier in DK gelebt hat und auch geboren wurde) hat auch etliche Probleme mit einem Ferienhaus gehabt trotz Staatsbuergerschaft.
Wegen Zinsen (bei Helårshus bis zu 80% Finanzierung, bei Fritidhus bis zu 60% Finanzierung) sind die Banken im Moment relativ komisch, das heisst du musst ein relativ hohes Pay-out (bargeld) mitbringen. Da hier etliche Leute sich mit ferienhaeuser uebernommen haben, musst du ein gutes Finanzkonzept mitbringen um die bank zu ueberzeugen. Das setzt aber auch voraus das du bei den hiesiegen banken schon ein gut laufendes Konto hast, ansonsten werden komisch. Ne deutsche Bank wird hier wohl kaum was finanzieren.
Wie Henrik schon schrieb sind die Zinsen hier abzugsfaehig, was aber voraussetzt das du hier auch ein Einkommen in DK nachweisst, sprich ne Steuererklaerung machen musst.
Die festschreibung auf 25-30j wird von den Banken gern gesehen, denn dadurch entfaellt die arbeit des Zinshopping, dh dauernde Neuabschluesse. Das ist wie Henrik schrieb auch ein hohes Risiko im Sinne von Zinszahlungen weil man ja auf niedrige Zinsen spekuliert....
Meiner Meinung nach wuerde ich an Eurer Stelle mal einen Notar konsultieren und Ihn darueber befragen was er dazu meint ob es positiv bewschieden werden kann. Vor allem sind diese eigentlich sehr fit was dieses Sonderfaelle angeht.
Wenns was zu korrigieren gibt, bitte dann mal los. Moechte auch dazu lernen
mvh hafra
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- Alle großen Ideen sind einfach.
- Eine der wichtigsten Fortbewegungsarten des Menschen ist, dem anderen auf halben Weg entgegenzukommen.
- Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!
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Hej Jens,
Dazu steht hier etwas im letzten Abschnitt:
http://www.justitsministeriet.dk/erhvervelseaffastejendom.html
Wenn man Immobilien in DK ohne Genehmigung erwerben will, muss man beide Punkte erflüllen, sowohl Wohnsitz in DK, als auch 5 Jahre. Da gilt nur die Ausnahme für Alt-EU-Bürger, dass sie sofort Immobilien erwerben können, wenn sie auch drin wohnen. Allerdings gilt das nicht für sekundærboliger. Da muss man Wohnsitz und 5 Jahre generell haben, auch EU-Bürger. Alle anderen brauchen die Genehmigung, denn man muss erstmal nachweisen, dass man auch eine Bildung an DK hat, also nachweisen, wann man da gelebt hat usw.
Hilsen Hina
Dazu steht hier etwas im letzten Abschnitt:
http://www.justitsministeriet.dk/erhvervelseaffastejendom.html
Wenn man Immobilien in DK ohne Genehmigung erwerben will, muss man beide Punkte erflüllen, sowohl Wohnsitz in DK, als auch 5 Jahre. Da gilt nur die Ausnahme für Alt-EU-Bürger, dass sie sofort Immobilien erwerben können, wenn sie auch drin wohnen. Allerdings gilt das nicht für sekundærboliger. Da muss man Wohnsitz und 5 Jahre generell haben, auch EU-Bürger. Alle anderen brauchen die Genehmigung, denn man muss erstmal nachweisen, dass man auch eine Bildung an DK hat, also nachweisen, wann man da gelebt hat usw.
Hilsen Hina
- Lars J. Helbo
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Nicht ganz, im Gesetz steht:Hina hat geschrieben:Da muss man Wohnsitz und 5 Jahre generell haben, auch EU-Bürger.
"ej heller" heißt oder.§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.
Wenn man irgendwann 5 Jahre lang in DK gelebt hat, dann gibt es keine Probleme. 5 Jahre als Kind ist auch ausreichend.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Ahh, jetzt verstehe ich, wie wir zu dem unterschiedlichen Verständnis kommen (kiffelige Logik mit verneinter Und-Verküpfung):
Nochmal zum relevanten Paragraphen:
§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.
Mein Verständnis:
Personen, die nicht in Dänemark wohnen und auch früher nicht in Dänemark gewohnt haben für insgesamt 5 Jahre, brauchen eine Genehmigung. Daraus würde folgen: Ich brauche keine Genehmigung, wenn ich entweder seit mehr als 5 Jahren in DK wohne oder früher schon mal 5 Jahre in DK gewohnt habe.
Dein Verständnis (Hina):
Personen, die nicht in Dänemark wohnen brauchen eine Genehmigung. Und Personen, die insgesamt weniger als 5 Jahre in DK gewohnt haben, brauchen auch eine Genehmigung.
Ich muss zugeben, dass sowohl mein Dänisch als auch mein "Juristisch" nicht gut genug ist, um dies zu entscheiden. Ich werde wohl mal bei einem Advokat nachfragen, wobei die oben zitierten Bang + Regnarsen mir recht geben:
(ich zitiere aus http://www.br-law.com/de/Menu/%c3%9cber+d%c3%a4nisches+Recht/Privatpersonen/Sommerhaus):
"Für folgende Personen ist der Erwerb von Grundstücken genehmigungsfrei:
- Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in Dänemark haben
- Personen, die zwar gegenwärtig nicht in Dänemark wohnen, aber zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünf Jahre dort gewohnt haben. Dies muss nicht zwingend ein zusammenhängender Zeitraum gewesen sein.
" (Ende Zitat).
Grüsse von einem etwas verwirrten Jens
Nochmal zum relevanten Paragraphen:
§ 1. Personer, der ikke har bopæl i Danmark, og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet i et tidsrum af i alt 5 år, kan kun med justitsministerens tilladelse erhverve adkomst på fast ejendom her i landet.
Mein Verständnis:
Personen, die nicht in Dänemark wohnen und auch früher nicht in Dänemark gewohnt haben für insgesamt 5 Jahre, brauchen eine Genehmigung. Daraus würde folgen: Ich brauche keine Genehmigung, wenn ich entweder seit mehr als 5 Jahren in DK wohne oder früher schon mal 5 Jahre in DK gewohnt habe.
Dein Verständnis (Hina):
Personen, die nicht in Dänemark wohnen brauchen eine Genehmigung. Und Personen, die insgesamt weniger als 5 Jahre in DK gewohnt haben, brauchen auch eine Genehmigung.
Ich muss zugeben, dass sowohl mein Dänisch als auch mein "Juristisch" nicht gut genug ist, um dies zu entscheiden. Ich werde wohl mal bei einem Advokat nachfragen, wobei die oben zitierten Bang + Regnarsen mir recht geben:
(ich zitiere aus http://www.br-law.com/de/Menu/%c3%9cber+d%c3%a4nisches+Recht/Privatpersonen/Sommerhaus):
"Für folgende Personen ist der Erwerb von Grundstücken genehmigungsfrei:
- Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in Dänemark haben
- Personen, die zwar gegenwärtig nicht in Dänemark wohnen, aber zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünf Jahre dort gewohnt haben. Dies muss nicht zwingend ein zusammenhängender Zeitraum gewesen sein.
" (Ende Zitat).
Grüsse von einem etwas verwirrten Jens
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Jetzt muss ich gleich mir selbst einen Kommentar zu dem zitierten Ausschnitt von Bang + Regnarsen geben:
Wenn man das liest, könnte man den Eindruck bekommen, dass jemand, der in DK wohnt (auch wenn erst für kurze Zeit) auch ein Sommerhaus kaufen darf. Und ich glaube, wir sind uns einig, dass dies auf jeden Fall nicht genehmigungsfrei möglich ist. Also scheint mir die Quelle fragwürdig / ungenau formuliert.
Wenn man das liest, könnte man den Eindruck bekommen, dass jemand, der in DK wohnt (auch wenn erst für kurze Zeit) auch ein Sommerhaus kaufen darf. Und ich glaube, wir sind uns einig, dass dies auf jeden Fall nicht genehmigungsfrei möglich ist. Also scheint mir die Quelle fragwürdig / ungenau formuliert.
- Lars J. Helbo
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Die Quelle ist aber die offizielle Gesetzestext
Aber ansonsten stimme ich Dich zu, man könnte das leicht falsch verstehen. Das Problem ist, dass "5 Jahre" sich auf beide Teilsätze beziehen - und das ist in der tat sehr kringelich.
Vielleicht so:
Personer, der ikke har bopæl i Danmark, (og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet) i et tidsrum af i alt 5 år,
?

Aber ansonsten stimme ich Dich zu, man könnte das leicht falsch verstehen. Das Problem ist, dass "5 Jahre" sich auf beide Teilsätze beziehen - und das ist in der tat sehr kringelich.
Vielleicht so:
Personer, der ikke har bopæl i Danmark, (og som ej heller tidligere har haft bopæl her i landet) i et tidsrum af i alt 5 år,
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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- Lars J. Helbo
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Vollkommen korrekt.LapplandJens hat geschrieben:Mein Verständnis:
Personen, die nicht in Dänemark wohnen und auch früher nicht in Dänemark gewohnt haben für insgesamt 5 Jahre, brauchen eine Genehmigung. Daraus würde folgen: Ich brauche keine Genehmigung, wenn ich entweder seit mehr als 5 Jahren in DK wohne oder früher schon mal 5 Jahre in DK gewohnt habe.
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Bliebe dann die Frage, warum Hafras Freund mit deutschem Wohnsitz Probleme beim Erwerb hatte, wenn er mit 15 Jahren Wohnsitz in DK, keine Genehmigung gebraucht hätte.
Für mich steht dort eigentlich: Personen die weder/keinen Wohnsitz in DK haben, noch/oder früher Wohnsitz hier im Lande für einen Zeitraum von 5 Jahren hatten, ..."
Ich verstehe solche weder-noch-Sätze eigentlich anders. Wenn jemand weder seinen Wohnsitz in DK hat, noch früher 5 Jahre in DK gewohnt hatte, bedeutet für mich, dass hier beide Bedingungen erfüllt sein müssen, um keine Genehmigung zu brauchen.
Zum Verständnisvergleich: Wer weder/keinen Führerschein, noch/oder Auto hat, muss Fahrrad fahren. Führerschein alleine reicht nicht aus, Auto alleine auch nicht, man muss schon beides haben, um nicht Fahrrad fahren zu müssen
.
Um mal mit Grammatik zu kommen:
Es ist eine mehrteilige, kopulative Konjunktion: nicht das Eine und (auch) nicht das Andere; nicht so und (auch) nicht anders.
Aber da ich auch nicht Allwissend bin, am besten wirklich mal direkt beim Justizministerium nachfragen.
Hilsen Hina
Für mich steht dort eigentlich: Personen die weder/keinen Wohnsitz in DK haben, noch/oder früher Wohnsitz hier im Lande für einen Zeitraum von 5 Jahren hatten, ..."
Ich verstehe solche weder-noch-Sätze eigentlich anders. Wenn jemand weder seinen Wohnsitz in DK hat, noch früher 5 Jahre in DK gewohnt hatte, bedeutet für mich, dass hier beide Bedingungen erfüllt sein müssen, um keine Genehmigung zu brauchen.
Zum Verständnisvergleich: Wer weder/keinen Führerschein, noch/oder Auto hat, muss Fahrrad fahren. Führerschein alleine reicht nicht aus, Auto alleine auch nicht, man muss schon beides haben, um nicht Fahrrad fahren zu müssen

Um mal mit Grammatik zu kommen:
Es ist eine mehrteilige, kopulative Konjunktion: nicht das Eine und (auch) nicht das Andere; nicht so und (auch) nicht anders.
Aber da ich auch nicht Allwissend bin, am besten wirklich mal direkt beim Justizministerium nachfragen.
Hilsen Hina
Hi, beschäftige mich im Moment ebenfalls mit dem Thema, vor allem für die politischen Gegebenheiten, daher würde mich die Kann-Bestimmung interessieren, hat da jemand einen link zu? Wäre sehr nett, danke schonmal^^Hina hat geschrieben:Hej Jens,
theoretisch ist das möglich, wenn sie mindestens 5 Jahre ihren Wohnsitz in DK hatte aber die spezielle Genehmigung des Justizministeriums braucht ihr trotzdem und müsst begründen, dass Ihr eine enge Bindung zu DK habt. Wenn sie in DK vor langer Zeit als Kind wohnte, ohne dass sie Familie dort hat und Ihr Euren Wohnsitz nicht in DK habt, müsst Ihr aber mit einer Ablehnung rechnen. Das ist nämlich eine Kann-Bestimmung und kein Gesetz, dass Ihr dann ein Anrecht habt. Der dänische Staat hat nämlich eigentlich kein Interesse daran, dass die Ferienhäuser an Ausländer verkauft werden, wenn sie nicht in DK wohnen.
Hier ist das Antragsformular, das Ihr ausfüllen und an das Justizminiesterium schicken müsst.
http://www.justitsministeriet.dk/fileadmin/filer/advokater/Ans%C3%B8gningsskema.pdf
Hilsen Hina
mfg
Manuel
Nicht verpassen!
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-01/19222025-wondercool-bringt-kulturelles-nordlicht-nach-daenemark-006.htm
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-01/19222025-wondercool-bringt-kulturelles-nordlicht-nach-daenemark-006.htm
Hej Harddk,
wenn eine Genehmigung des Justizministerium erforderlich ist, dann ist das schon die Kannbestimmung im Gesetzestext. Somit kann das Justizministerium den Kauf genehmigen, muss es aber nicht.
Anderenfalls stünde im Gesetzestext eine präzise Formulierung, in welchem Grade die besondere Beziehung zu DK nachgewiesen werden muss.
Sicher haben die Leute im Justizministerium die eine oder andere Dienstanweisung, wie sie mit solchen Begehren umgehen sollen aber die präsentieren sie natürlich nicht der Öffentlichkeit. Meist wird ja abgelehnt und man hat keinen Gesetzestext, auf den man sich bei Widerspruch berufen kann. Man muss also mit der subjektiven Beurteilung des Justizministeriums bei der Entscheidung leben.
Hilsen Hina
wenn eine Genehmigung des Justizministerium erforderlich ist, dann ist das schon die Kannbestimmung im Gesetzestext. Somit kann das Justizministerium den Kauf genehmigen, muss es aber nicht.
Anderenfalls stünde im Gesetzestext eine präzise Formulierung, in welchem Grade die besondere Beziehung zu DK nachgewiesen werden muss.
Sicher haben die Leute im Justizministerium die eine oder andere Dienstanweisung, wie sie mit solchen Begehren umgehen sollen aber die präsentieren sie natürlich nicht der Öffentlichkeit. Meist wird ja abgelehnt und man hat keinen Gesetzestext, auf den man sich bei Widerspruch berufen kann. Man muss also mit der subjektiven Beurteilung des Justizministeriums bei der Entscheidung leben.
Hilsen Hina
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- Registriert: 01.07.2008, 20:45
Ich wollte noch das Ergebnis des Ganzen posten, falls jemand die gleiche Frage hat:
1) Am Ende waren sich die Maklerin, unser dänischer Anwalt, eine Mitarbeiterin des Justizministeriums und das Gericht in Hobro (wo alle Grundbuchänderungen verwaltet werden und wo unser Fall einer manuellen Prüfung unterzogen wurde) der Meinung, dass wir keine Sondergenehmigung beantragen müssen. >5 Jahre als Kind reichen aus, wenn der Lebensmittelpunkt in Dänemark war (fester Wohnsitz, im CPR angemeldet, Schule, etc.)
2) Wir haben uns dann doch für die uns bekannte Finanzierungsform bei unserer deutschen Hausbank entschieden. Wir mussten natürlich eine Grundschuld auf ein deutsches Haus als Sicherheit hinterlegen, aber das erschien uns noch als kleineres Risiko...
1) Am Ende waren sich die Maklerin, unser dänischer Anwalt, eine Mitarbeiterin des Justizministeriums und das Gericht in Hobro (wo alle Grundbuchänderungen verwaltet werden und wo unser Fall einer manuellen Prüfung unterzogen wurde) der Meinung, dass wir keine Sondergenehmigung beantragen müssen. >5 Jahre als Kind reichen aus, wenn der Lebensmittelpunkt in Dänemark war (fester Wohnsitz, im CPR angemeldet, Schule, etc.)
2) Wir haben uns dann doch für die uns bekannte Finanzierungsform bei unserer deutschen Hausbank entschieden. Wir mussten natürlich eine Grundschuld auf ein deutsches Haus als Sicherheit hinterlegen, aber das erschien uns noch als kleineres Risiko...