Ich stecke zwar noch mitten im Studium, trotzdem liebäugel ich schon länger mit dem Gedanken nach dem Studium mit entsprechender Anstellung auszuwandern.
Interessehalber habe ich gestern mal bei einem dänisches Makler gestöbert und in den Angeboten auch mehrere Ferienhäuser gefunden.
Kann man ein solches Ferienhaus kaufen und dort seinen Hauptwohnsitz hinverlegen oder gibt es da irgendeine Regelung, dass es weiterhin als Ferienhaus läuft/laufen muss und als Hauptwohnsitz nicht zugelassen ist?
Ferienhaus kaufen als Hauptwohnsitz?
du kannst sicherlich heimlich in vollzeit drin wohnen, wenn du noch einen anderen offiziellen wohnsitz hast, aber als ausländer musst du erstmal ich glaube 7 jahre in DK wohnen, um überhaupt ein ferienhaus erwerben zu dürfen und offiziell darfst du erst als rentner mehr als 6 monate im jahr drin wohnen, wieso muss es denn unbedingt ein ferienhaus sein und kein normales haus? im endeffekt liegt der unterschied doch nur darin, wie das grundstück im bebauungsplan eingestuft wurde, ausserdem sind viele ferienhäuser bezüglich heizung und isolierung nicht unbedingt darauf ausgelegt, im winter dauerhaft bewohnt zu werden, rechne also im winter entweder mit horenden heizkosten oder mit hohen renovierungskosten für eine neue heizung und eine bessere isolierung, sowas verschlingt schnell mal 20-30.000€
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Nein, kannst Du nicht. Ein Ferienhaus darf nur als Ferienhaus genutzt werden. Eine Änderung der Nutzung ist in der Regel auch nicht möglich, weil diese in den Raumnutzungsordnungen der Gemeinden festgelegt sind und die Gemeinden werden in der Regel solche Änderungen ablehnen.
Dazu kommt, dass den meisten Ferienhäuser gar nicht die Anforderungen an normale Häuser erfüllen - z.B. in Bezug auf Heizung, Wärmedämmung, Abwasser etc.
Einzige Ausnahme ist die Rentner-Regelung. Wenn man ein Ferienhaus mindestens 8 Jahre lang gehabt hat und Rentner geworden ist, kann man das Ferienhaus nach Antrag als Hauptwohnsitz nutzen. Andere Ausnahmen gibt es nicht.
Beachte auch, dass man ein Ferienhaus erst dann kaufen kann, wenn man 5 Jahre lang in DK gewohnt hat.
Dazu kommt, dass den meisten Ferienhäuser gar nicht die Anforderungen an normale Häuser erfüllen - z.B. in Bezug auf Heizung, Wärmedämmung, Abwasser etc.
Einzige Ausnahme ist die Rentner-Regelung. Wenn man ein Ferienhaus mindestens 8 Jahre lang gehabt hat und Rentner geworden ist, kann man das Ferienhaus nach Antrag als Hauptwohnsitz nutzen. Andere Ausnahmen gibt es nicht.
Beachte auch, dass man ein Ferienhaus erst dann kaufen kann, wenn man 5 Jahre lang in DK gewohnt hat.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Hallo,
die Dänen haben da sehr strenge Gesetze, denn wenn die Ferienhäuser länger als 26 Wochen im Jahr bewohnt werden dürften, dann müssten die betroffenen Kommunen dort auch die entsprechende Infrastruktur bereitstellen.
Also anteilsmäßig Kindergärten, Schulen, Ver- und Entsorgung, verwaltung und medizinische Versorgung für die ganzjährige Nutzung all dieser Ferienhäuser sicherstellen.
Das könnten die Kommunen in den doch zumeist eher strukturschwachen Ferienhausgebieten finanziell nie und nimmer stemmen.
Im dichtbevölkerten Holland geht man interessanterweise genau den umgekehrten Weg.
Dort hat man früher ziemlich "gepennt", und die Deutschen haben ja längst den Löwenanteil der Häuser in den dortigen Ferienhauskolonien aufgekauft.
Man erhoffte sich da kräftig sprudelnde Einnahmen für die Gemeindekassen, und daher wurde richtig in eine vernünftige Infrastruktur investiert.
Da die deutschen und holländischen Ferienhausbesitzer aber im Gegensatz zu den Dänen ihre Häuser aber in erster Linie zur Alleinbenutzung gekauft haben. standen die Häuser die meiste zeit im Jahr leer, und auch die Geschäftsleute profitierten so gut wie gar nicht davon weil der "Proviant" für ein Wochenendtrip ins eigene "Vacantie-Huis" locker selbst in einen Cabrio-Kofferraum passt.
Die Bettwäsche und Bekleidung "wohnte" ja das ganze Jahr in Holland.
Ergo haben die Holzschuhträger die Notbremse gezogen, und in Gemeinden wurden Mindestbelegungszeiten vorgeschrieben.
Ich habe mehrere Bekannte, die haben Ferienhäuser in Brouwershafen De Vossemeeren und Vlagtwedde, alles beliebte Urlaubsorte.
Und die müssen gewährleisten das ihr Ferienhaus eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr bewohnt wird, sonst gibt es saftige Sanktionen.
So wollen die gemeinden erreichen das auch genügend Geld zur Erhaltung der Infrastruktur in die örtlichen Kassen fliessen.
Welches System jetzt besser ist seii mal dahingestellt, aber zumindest haben bede Systeme denselben Effekt.
Nämlich das für uns Mieter die Mieten erschwinglich bleiben.
In Dänemark dadurch dass das Angebot an Häusern nicht durch ausländische "Alleinnutzer" und Spekulanten verknappt wird, in Holland weil durch die Zwangsnutzung das Angebot an zu mietenden Häusern so groß wie möglich gehalten wird.
Ich persönlich finde die dänische Regelung besser, denn ansonsten hätten die Hamburger und andere begüterte Norddeutsche schon die gesamte Küste aufgekauft, und wir müssten dort Preise wie auf Sylt oder Amrum bezahlen.
Bleibt also nur der Weg auszuwandern, und als Neudäne nach entsprechender Wartezeit das Anrecht zu erwerben ebenfalls ein Sommerhus erwerben zu dürfen.
Gruß
Reimund
die Dänen haben da sehr strenge Gesetze, denn wenn die Ferienhäuser länger als 26 Wochen im Jahr bewohnt werden dürften, dann müssten die betroffenen Kommunen dort auch die entsprechende Infrastruktur bereitstellen.
Also anteilsmäßig Kindergärten, Schulen, Ver- und Entsorgung, verwaltung und medizinische Versorgung für die ganzjährige Nutzung all dieser Ferienhäuser sicherstellen.
Das könnten die Kommunen in den doch zumeist eher strukturschwachen Ferienhausgebieten finanziell nie und nimmer stemmen.
Im dichtbevölkerten Holland geht man interessanterweise genau den umgekehrten Weg.
Dort hat man früher ziemlich "gepennt", und die Deutschen haben ja längst den Löwenanteil der Häuser in den dortigen Ferienhauskolonien aufgekauft.
Man erhoffte sich da kräftig sprudelnde Einnahmen für die Gemeindekassen, und daher wurde richtig in eine vernünftige Infrastruktur investiert.
Da die deutschen und holländischen Ferienhausbesitzer aber im Gegensatz zu den Dänen ihre Häuser aber in erster Linie zur Alleinbenutzung gekauft haben. standen die Häuser die meiste zeit im Jahr leer, und auch die Geschäftsleute profitierten so gut wie gar nicht davon weil der "Proviant" für ein Wochenendtrip ins eigene "Vacantie-Huis" locker selbst in einen Cabrio-Kofferraum passt.
Die Bettwäsche und Bekleidung "wohnte" ja das ganze Jahr in Holland.
Ergo haben die Holzschuhträger die Notbremse gezogen, und in Gemeinden wurden Mindestbelegungszeiten vorgeschrieben.
Ich habe mehrere Bekannte, die haben Ferienhäuser in Brouwershafen De Vossemeeren und Vlagtwedde, alles beliebte Urlaubsorte.
Und die müssen gewährleisten das ihr Ferienhaus eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr bewohnt wird, sonst gibt es saftige Sanktionen.
So wollen die gemeinden erreichen das auch genügend Geld zur Erhaltung der Infrastruktur in die örtlichen Kassen fliessen.
Welches System jetzt besser ist seii mal dahingestellt, aber zumindest haben bede Systeme denselben Effekt.
Nämlich das für uns Mieter die Mieten erschwinglich bleiben.
In Dänemark dadurch dass das Angebot an Häusern nicht durch ausländische "Alleinnutzer" und Spekulanten verknappt wird, in Holland weil durch die Zwangsnutzung das Angebot an zu mietenden Häusern so groß wie möglich gehalten wird.
Ich persönlich finde die dänische Regelung besser, denn ansonsten hätten die Hamburger und andere begüterte Norddeutsche schon die gesamte Küste aufgekauft, und wir müssten dort Preise wie auf Sylt oder Amrum bezahlen.
Bleibt also nur der Weg auszuwandern, und als Neudäne nach entsprechender Wartezeit das Anrecht zu erwerben ebenfalls ein Sommerhus erwerben zu dürfen.
Gruß
Reimund