Wie der ein oder andere bereits weiß, gibt es z.B. in Norwegen das sogenannte JEDERMANNSRECHT.
Das bedeutet, man darf überall Zelten, Wandern, etc.
Nun startet Dänemark einen befristetetn Versuch mit dem Jedermannsrecht.
Mehr dazu hier:
www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,312969,00.html
Hilsen
Ralf
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Jedermannsrecht jetzt auch in Dänemark
Jedermannsrecht jetzt auch in Dänemark
Zuletzt geändert von Ralf am 13.08.2004, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jedermannsrecht jetzt auch in Dänemark
Hej.
Wie sieht es nun aus? Wurde sie verlängert oder permanent übernommen?
Hilsen
Alexander
Soweit ich weiß, sollte die Testphase vom Sommer 2004 bis Sommer 2006 gehen.Nun startet Dänemark einen befristetetn Versuch mit dem Jedermannsrecht.
Wie sieht es nun aus? Wurde sie verlängert oder permanent übernommen?
Hilsen
Alexander
- Lars J. Helbo
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Ja, das ist jetzt permanent, und man kann es hier sehen:
http://www.friluftskortet.dk/?cat=102
unter Overnatning -> Primitive overnatningssteder
http://www.friluftskortet.dk/?cat=102
unter Overnatning -> Primitive overnatningssteder
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Re: Jedermannsrecht jetzt auch in Dänemark
Das stimmt so natürlich nicht. Das "Allemansrätt" (wie es in Schweden heißt) ist an diverse Auflagen gebunden, wie auch aus dem Spiegel-Artikel teilweise hervorgeht.Ralf hat geschrieben:Wie der ein oder andere bereits weiß, gibt es z.B. in Norwegen das sogenannte JEDERMANNSRECHT.
Das bedeutet, man darf überall Zelten, Wandern, etc.
Ich zitiere mal aus den Erläuterungen des schwedischen Allemansrätt:
PDF zum runterladen: [url]http://www.allemansratten.se/upload/PDF/AllemansTY.pdf[/url]Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt
Nicht stören, nichts zerstören
– so lautet die Grundregel des Allemansrätt, des schwedischen Rechts zum Gemeingebrauch der Natur. Das Allemansrätt schränkt den Aufenthalt in der schwedischen Natur ein. Hier erfahren Sie, welche Bestimmungen das Allemansrätt beinhaltet. Für organisierte Outdoor-Aktivitäten gelten gemäß den schwedischen Umweltgesetzen besonders strenge Anforderungen.
Respektieren Sie den Hausfrieden!
In Schwedens freier Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt als Hausfriedensbruch.
Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt sein muss. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen, Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine
besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere nicht entlaufen können.
Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten!
Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren — das Allemansrätt schafft hier keine Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist durch Schilder gekennzeichnet.
Das Parken am Straßenrand ist im Allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, keine Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, dass Sie niemanden gefährden oder behindern.
Camping erfordert Rücksichtnahme
Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Wollen Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze — so vermeiden Sie Konflikte mit
Grundeigentümern.
Vorsicht mit Lagerfeuern!
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn kein Risiko für Flächen- oder Waldbrände besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig mit Wasser, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt diese bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden.
Lassen Sie keine Abfälle zurück!
Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Ebenso kann eine einzige achtlos weggeworfene Zigarettenkippe im Wald einen Schaden in Millionenhöhe
anrichten. Nach dem Zelten oder Picknick muss der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!
Auf Privatwegen ist das Radfahren erlaubt.
Früchte der Natur
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen. Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu
pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten
geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
Baden und Bootfahren
Sie dürfen in Schwedens Gewässern baden, eine Nacht mit einem Boot an unbewohnten Ufern anlegen und an Land gehen. Dies gilt jedoch nicht für Haus- und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit behördlichem Zutrittsverbot, z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im Übrigen gelten
dieselben Regeln wie beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur in Notfällen gestattet. Befolgen Sie lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zutrittsverbote o.Ä. Von Motorbootfahrern
wird besondere Rücksichtnahme erwartet! Das Übernachten im Boot wird wie das Übernachten im Zelt eingestuft.
Hunde gehören angeleint
Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muss der Hund so beaufsichtigt werden, dass er weder Mensch noch Tier stört, noch ihnen Schaden zufügt.
Angeln und Jagd
Das Allemansrätt schließt weder das Angeln noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort). Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder -haken in der Natur zurück, diese können zu qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere werden.
Lassen Sie Baue, Nester und Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäß den Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt werden.
Eigentlich handelt es sich hierbei um Selbstverständlichkeiten, aber nicht nur in Schweden wird das "Allemansrätt" seit geraumer Zeit von einigen Zeitgenossen leider gründlich missverstanden.
[img]http://i180.photobucket.com/albums/x24/Sverige07/wickie.jpg[/img] [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10715;107/st/20070806/e/Semester+i+Sverige/dt/6/k/dc75/event.png[/img][img]http://www.meine-erste-homepage.com/flaggen/sweden.gif[/img]