Auto an dänischen Einwohner ausleihen
Auto an dänischen Einwohner ausleihen
Hallo,
ich bin in folgender Situation: Ich werde für 12 Wochen in Dänemark wohnen da ich dort ein Praktikum mache. Der Plan war, mit dem Auto meiner Mutter hinzufahren. Nun will und muss ich mich dort aber anmelden und stehe vor folgendem Problem: Sobald ich in DK gemeldet bin, darf ich das Auto nicht mehr fahren, oder? Denn dann bin ich ein Einwohner Dänemarks und mir darf kein deutsches Auto geliehen werden. Wenn ich die Regelung richtig verstanden habe.
Kann mir da jemand weiterhelfen, wie "scharf" diese Regelung in der Praxis ist und was für Probleme drohen? Wenn es nicht anders geht, lasse ich das Auto eben stehen in der Zeit (und fahre also nur vor An- und nach Abmeldung), ich will damit eigentlich nur anreisen aber wenn möglich auch etwas dort rumfahren.
Grüße
Philipp
ich bin in folgender Situation: Ich werde für 12 Wochen in Dänemark wohnen da ich dort ein Praktikum mache. Der Plan war, mit dem Auto meiner Mutter hinzufahren. Nun will und muss ich mich dort aber anmelden und stehe vor folgendem Problem: Sobald ich in DK gemeldet bin, darf ich das Auto nicht mehr fahren, oder? Denn dann bin ich ein Einwohner Dänemarks und mir darf kein deutsches Auto geliehen werden. Wenn ich die Regelung richtig verstanden habe.
Kann mir da jemand weiterhelfen, wie "scharf" diese Regelung in der Praxis ist und was für Probleme drohen? Wenn es nicht anders geht, lasse ich das Auto eben stehen in der Zeit (und fahre also nur vor An- und nach Abmeldung), ich will damit eigentlich nur anreisen aber wenn möglich auch etwas dort rumfahren.
Grüße
Philipp
Hallo,
ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, so denke ich doch das bei einem auf 12 Wochen begrenzten Praktikum das Auto nicht umgemeldet werden muss.
Voraussetzung ist natürlich das Du nach dem Ende des Praktikums wieder zurüch nach Deutschland gehst und auch während des Praktikums in Deutschland weiterhin Deinen Hauptwohnsitz hast.
Als Deutscher darfst Du übrigens auch mit dem einem in Deutschland angemeldeten Auto fahren, selbst wenn Du nicht der Halter bist.
Eine Däne darf aber nicht damit fahren.
Es wäre janoch schöner, wenn jeder Monteur gleich sein Auto registrieren lassen muss, nur weil er ein Monate auf Montage in DK ist.
Gruß
Reimund
ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, so denke ich doch das bei einem auf 12 Wochen begrenzten Praktikum das Auto nicht umgemeldet werden muss.
Voraussetzung ist natürlich das Du nach dem Ende des Praktikums wieder zurüch nach Deutschland gehst und auch während des Praktikums in Deutschland weiterhin Deinen Hauptwohnsitz hast.
Als Deutscher darfst Du übrigens auch mit dem einem in Deutschland angemeldeten Auto fahren, selbst wenn Du nicht der Halter bist.
Eine Däne darf aber nicht damit fahren.
Es wäre janoch schöner, wenn jeder Monteur gleich sein Auto registrieren lassen muss, nur weil er ein Monate auf Montage in DK ist.
Gruß
Reimund
Vielen Dank ihr beiden,
es ist schon so, dass ich dort angemeldet bin und auch während dieser Zeit meinen Lebensmittelpunkt dort haben werde. Aber die Idee mit der Ausnahmegenehmigung ist natürlich auch nicht schlecht, vielleicht habe ich ja Glück denn mein Aufenthalt ist ja wirklich klar begrenzt durch Praktikantenvertrag etc. Ich werde mich da erkundigen wenn ich mich da anmelde ob so etwas möglich ist.
Einen schönen Abend noch,
Philipp
es ist schon so, dass ich dort angemeldet bin und auch während dieser Zeit meinen Lebensmittelpunkt dort haben werde. Aber die Idee mit der Ausnahmegenehmigung ist natürlich auch nicht schlecht, vielleicht habe ich ja Glück denn mein Aufenthalt ist ja wirklich klar begrenzt durch Praktikantenvertrag etc. Ich werde mich da erkundigen wenn ich mich da anmelde ob so etwas möglich ist.
Einen schönen Abend noch,
Philipp
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Aber Du meldest doch Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland nicht ab während der drei Monate, oder? Nicht mal Dänen werden bei drei Monaten Praktikum auf einer Ummeldung des Wagens bestehen.mechaphil hat geschrieben: es ist schon so, dass ich dort angemeldet bin und auch während dieser Zeit meinen Lebensmittelpunkt dort haben werde. Aber die Idee mit der Ausnahmegenehmigung ist natürlich auch nicht schlecht, vielleicht habe ich ja Glück denn mein Aufenthalt ist ja wirklich klar begrenzt durch Praktikantenvertrag etc. Ich werde mich da erkundigen wenn ich mich da anmelde ob so etwas möglich ist.

Hm, ich wohne hier in einer Wohnung die ich komplett aufgebe, wenn ich also ausziehe habe ich zwei Möglichkeiten a) mich bei den Eltern anmelden (die woanders wohnen) oder b) einfach nur abmelden. Ich dachte an die zweite Möglichkeit, wenn ich mich in DK anmelde (hauptsächlich wegen Krankenversicherung etc. und damit da im Falle eines Arbeitsunfalls etc. alles ordnungsgemäß geklärt ist) fragen die ja nicht nach ob das nun Haupt- oder Zweitwohnsitz sein soll? Oder hab ich da ein entscheidendes Detail übersehen? Ihr seht, ich kenne mich da null aus und beginne jetzt erst die bürokratischen Dimensionen zu erahnen
aber ich vertraue da mal auf die Hilfe meines Arbeitgebers.

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Bei mir war es so: ich war für ein halbes Jahr in DK angestellt. Für die Zeit habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland bei meinem Freund angemeldet, so daß ich weiterhin einen deutschen Erstwohnsitz hatte (kontrolliert ja keiner). Da es sich um einen befristeten Vertrag handelte, bin ich von vornherein als Grenzpendler eingestuft worden, weil ich ja nicht auf ein ganzes Jahr Anstellung kommen würde. Dadurch konnte ich auch den Wagen auf meinen Namen und deutschen Kennzeichen behalten. Krankenversichert war ich trotzdem in Dänemark, Steuern habe ich auch in DK bezahlt. Allerdings war es dann wichtig, mich am Ende abzumelden, damit ich nicht 'zu lange' im Land war.
Ich bin allerdings ganz am Anfang mit meinem Arbeitsvertrag zu SKAT gewandert und habe denen meine Situation beschrieben. Auf gut Glück hätte ich es auch nicht probiert, ich wollte ja nichts Illegales veranstalten.
Ich bin allerdings ganz am Anfang mit meinem Arbeitsvertrag zu SKAT gewandert und habe denen meine Situation beschrieben. Auf gut Glück hätte ich es auch nicht probiert, ich wollte ja nichts Illegales veranstalten.

außerdem gibt es ja auch noch die 183 tageregelung, aber zur sicherheit lieber bei skat nachfragen und ausnahmegenehmigung ist vielleicht das falsche wort, du bekommst halt eine schriftliche bestätigung, dass du trotz eines dänischen wohnsitzes deinen lebensmittelpunkt außerhalb DKs hast und daher weiter mit deutschen kennzeichen fahren darfst, weil bei polizeikontrollen erstmal nur der wohnsitz kontrolliert werden kann und wenn dann dort ein dänischer wohnsitz steht, ist der ärger natürlich erstmal groß und im besten fall wird dann erstmal das auto beschlagnahmt, bis die angelegenheit geklärt ist
Hej,
wenn Du einen auf 3 Monate begrenzten Vertrag hast, dann brauchst Du Dich gar nicht in DK in der Kommune anmelden. Das ist ganz legal, so wie es die Saisonarbeitskräfte auch nicht tun. Du bekommst trotzdem eine CPR und bist versichert. Da Du unterhalb der 183-Nächte-Grenze bleibst, kann Dein Lebensmittelpunkt für das Jahr 2010 gar nicht in DK begründet sein und damit bist Du Grenzpendler und brauchst den Wagen nicht ummelden. Theoretisch brauchst Du auch für die Zeit in DE keine Meldeadresse. "Ohne Wohnsitz" gibt es ja ganz offiziell auch und für die Zeit kannst Du Deinem bisherigen Steueramt in DE auch die zeitweilige Dänische Adresse mitteilen (hatte ich auch so gemacht), es ist aber sicher einfacher für den ganzen Behördenkram, wenn Du irgendwo in Deutschland eine Meldeadresse hast. Bei mir war einige wichtige Post auf der Strecke geblieben.
Hilsen Hina
wenn Du einen auf 3 Monate begrenzten Vertrag hast, dann brauchst Du Dich gar nicht in DK in der Kommune anmelden. Das ist ganz legal, so wie es die Saisonarbeitskräfte auch nicht tun. Du bekommst trotzdem eine CPR und bist versichert. Da Du unterhalb der 183-Nächte-Grenze bleibst, kann Dein Lebensmittelpunkt für das Jahr 2010 gar nicht in DK begründet sein und damit bist Du Grenzpendler und brauchst den Wagen nicht ummelden. Theoretisch brauchst Du auch für die Zeit in DE keine Meldeadresse. "Ohne Wohnsitz" gibt es ja ganz offiziell auch und für die Zeit kannst Du Deinem bisherigen Steueramt in DE auch die zeitweilige Dänische Adresse mitteilen (hatte ich auch so gemacht), es ist aber sicher einfacher für den ganzen Behördenkram, wenn Du irgendwo in Deutschland eine Meldeadresse hast. Bei mir war einige wichtige Post auf der Strecke geblieben.
Hilsen Hina