Autozubehör nachrüsten

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Smiley22

Autozubehör nachrüsten

Beitrag von Smiley22 »

Hallo,

wenn ich in Deutschland Autozubehör (zB Felgen) kaufe, muss ich drauf achten das eine ABE vorhanden ist bzw muss ich eine Einzelabnahme beim TÜV machen lassen.

Wie ist das in DK? Sowas wie eine ABE ist mir noch nicht aufgefallen. Wobei diese bei deutschen Produkten ja immer brav beiliegt.
Dürfen die Dänen alles ans Auto bauen was sie wollen? Oder muss man da immer zum Syn fahren? Und wie schauts dann aus wenn diejenigen zB nach Deutschland fahren? Muss dann eine ABE mitgeführt werden....?

Über eine Aufklärung wär ich dankbar!
Viele Grüsse,

Jürgen
reimund1012

Beitrag von reimund1012 »

Hallo,

so ganz richtig ist das mit der zwingend notwendigen ABE für Einbauteile nicht mehr.

Bei den meisten Bauteilen ist die sogenannte E-Nummer auch in Deutschland völlig ausreichend, da bekanntlich gültiges EU-Recht den nationalen Rechten übergeordnet ist.

Aus genau diesem Grund dürfen ja auch wegen der ECE-Papiere, die in irgendeinem Land der EU (egal wie korrupt oder lasch da die Behörden auch sind) ausgestellt wurden, diese Billigschrott-Roller und -Quads aus China in Deutschland verkauft und zugelassen werden.
Obwohl die nie und nimmer die technische Abnahme beim deutschen TÜV bestehen würden.

Kurz gesagt:

Alle Teile mit E-Nummer dürfen in den dafür aufgeführten Fahrzeugen verbaut werden.
Der "Haken" an der Sache ist, das die für die Überwachung der Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge zuständigen Institutionen (also der deutsche TÜV, Dekra oder deren dänisches Pendant "Bilsyn") je nach nationaler Rechtslage diese Umbauten, Zubehör- oder Ersatzteile in die Fahrzeugpapiere eintagen müssen, sobald sich dadurch wichtige technische Parameter (wie z.B. Länge, Breite, Geschwindigkeit, Lärmentwicklung etc.) ändern.

Die ABE ist eigentlich nur eine nationale Erweiterung der E-Nummer, in der bescheinigt wird das für den Einbau des entsprechenden Teiles keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
Eine deutsche ABE nützt also in DK absolut nichts, da diese nur in dem Land gültig ist in dem sie ausgestellt wurde.
Was man also an Teilen ans Fahrzeug anbauen darf liegt im einzig und allein im Ermessen des dänischen Bilsyn.
Wie gesagt, das gilt nur für Um- und Anbauteile, nicht für in der EU per E-Nummer zugelassene Ersatz- und Verschleissteile.
Wobei es dem dänischen Behörden im Fall der Felgen eigentlich völlig schnuppe ist ob die nun aus Leichtmetall oder Stahl sind, Hauptsache die Größe stimmt und die passen ans Fahrzeug.
In dieser Hinsicht ist man in DE ein bisschen "überreguliert".

2 kleine praktische Beispiele anhand meiner koreanischen "Bonsai-Harley":

Wenn mir der Scheinwerfer nicht mehr gefällt, dann kann ich den gegen jedes Modell mit gültiger E-Nummer austauschen, solange dieser funktionsfähig, ordnungsgemäß befestigt und eingestellt ist.
Da brauche ich weder eine ABE noch irgendeinen TÜV-Eintrag.

Wenn ich mir aber im Zubehör eine vorverlegte Fussrastenanlage kaufen möchte (um damit genauso lächerlich am Mopedlenker zu "hängen" wie es viele Spinner es es "cool" betrachten) und diese Fussrastenamlage haben eine E-Nummer , dann darf ich diese auch anbauen.
Da aber das Fahrzeug "erhebich umgebaut" wurde darf ich damit aber nicht so einfach herumfahren.
Und der TÜV MUSS mir diese Anlage sogar aufgrund der EU-Zulassung in die Papiere eintragen.
Mit ABE kann ich mir den Gang zum TÜV und die damit verbundenen Kosten sparen.

In DK kann ich mich in der Regel darauf verlassen das der Bilsyn oder die Politi die E-Nummer akzeptiert, auch wenn das Teil nicht in die Papiere eingetragen ist oder eine externe Betriebserlaubnis vorliegt.

Wobei die Regeln in DK noch relativ streng ausgelegt werden, wenn ich mir da anschaue mit was für zusammengebastelten, skurrilen Gefährten die Engländer herumfahren, dann kräuseln sich einem die Fussnägel.

Was die Benutzung von Fahrzeugen in anderen EU-Ländern angeht, so gilt das Gleiche wie für den nationalen Führerschein.
Was in dem Land in dem das Fahrzeug zugelassen ist den dortigen Zulassungsorschriften entspricht, damit darf man dann auch überall dort in der Weltgeschichte herumfahren wo es den Einheimischen selbst verboten ist.

Bei uns sind das z.B. oft die holländischen Biker, die man schon von weitem hören kann wenn die am Wochenende im Sauerland einfallen um dort ihre Strassen-Maut in Form von frischen Spenderorganen zu entrichten.
Jeder deutsche Biker würde sofort aus dem Verkehr gezogen werden.
(Falls man es schafft ihn zu erwischen :mrgreen: )

Wie gesagt:
Das gilt für feste Ein- und Umbauten die im Heimatland eingetrafgen wurden.
Beim "losen Zubehör" wie Warnweste, ZWEI Sätzen Ersatzlampen, ZWEI Warndreiecken etc. wie sie in vielen Ländern Europas bereits Pflicht sind oder das nach nationalem Recht NICHT zugelasse Mitführen von Reservekanistern , gelten die Vorschriften des Reiselandes.

Gruß

Reimund
Jan_K
Mitglied
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Registriert: 19.08.2009, 11:10

Beitrag von Jan_K »

ich wäre auch mit anderen umbauten zum beispiel an der karosserie o.ä. vorsichtig, beliebtes beispiel ist das tönen der vorderen seitenfenster, die folie als solche ist zwar vielleicht zugelassen, das tönen der vorderen seitenfenster dagegen ist aber in D verboten, in DK dagegen erlaubt, fährt man damit dann nach deutschland, heisst es folie abkratzen oder mit offenen fenstern fahren
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