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Sondergenehmigung für Hauskauf DK
Verfasst: 16.11.2010, 16:49
von wattenkind
Hej!
Hat jemand von euch es geschafft, ein Haus in DK zu kaufen, ohne dort 5 Jahre gelebt zu haben oder eine Firma dort zu besitzen? Wir würden uns gerne um so eine Genehmigung beim Justizministerium bewerben, aber noch weiß ich nicht, ob die Formulare haben oder ob ich ein "normales" Schreiben an die richten muss.
Zum Scheitern verurteilt oder reelle Chance?

Verfasst: 16.11.2010, 17:22
von Lars J. Helbo
Ihr habt wohl die Sache etwas falsch verstanden?
Als EU-Bürger könnt Ihr sofort ein Haus für den eigenen Bedarf kaufen. Ihr müsst dann allerdings in dem Haus einziehen.
Verfasst: 16.11.2010, 19:03
von Moni_40
Hej,
als EU-Mitglied darf man in Dänemark Grundbesitzt erwerben. Dafür ist es notwendig, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben in der steht, dass man selbst und das ganze Jahr über in dem Haus wohnt. Dies gilt nur für 'normale' Häuser. Für Sommerhäuser muss man hier mindestens 2 Jahre (heute 5??) in DK leben.
Gruss Moni
Verfasst: 16.11.2010, 19:40
von Lars J. Helbo
Es war immer 5 Jahre.
Theoretisch kann man hier eine Sondergenehmigung beim Ministerium beantragen. Ich glaube aber nicht dass sich das lohnt - ist wohl eine verschwendete Briefmarke.
Verfasst: 16.11.2010, 20:13
von wattenkind
Dankeschön, aber es geht eben darum, dass wir nicht ganzjährig dort wohnen können, weil wir eine Firma im Grenzgebiet auf deutscher Seite haben. Allerdings gehen die Kinder in eine danske skole bzw. börnehave, aber auch beides (noch) auf deutscher Seite. Wir leben zwar in der dänischen Minderheit, sind aber Franzose und Deutsche. Wir wollen ein Haus kaufen, das zwar kein Sommerhaus ist, aber auch nicht immer bewohnt werden muss.

Deshalb nehme ich mal an, dass wir einen Antrag stellen müssen.
Verfasst: 31.12.2010, 17:13
von spooky
Hallo,
ich kann dir ein Beispiel für eine Sondergenehmigung nennen: Eine deutsche Frau, sie schon seit ihrer Kindheit immer Urlaub im gleichen Ferienhaus gebucht hat, hat eine Genehmigung bekommen, da dieses Haust zum Verkauf stand. Sie hatte einfach per Email beim Ministerium nachgefragt und als Begründung ihre persönliche Beziehung zum Haus und deren Eigentümern dargelegt. Es lohnt sich also schon einfach zu fragen.