Gibt es keine Opholdkort fuer EU-Burger mehr?
Gibt es keine Opholdkort fuer EU-Burger mehr?
Hallo,
meine EF/EOS Opholdskort ist ausgelaufen, und ich wollte neue bestellen, aber mir wurde gesagt, dass es keine Opholdcard fuer EU-Burger mehr ausgestellt werden. Gibt es keine Opholdcard fuer EU-Burger mehr?
Gruss
Leo
meine EF/EOS Opholdskort ist ausgelaufen, und ich wollte neue bestellen, aber mir wurde gesagt, dass es keine Opholdcard fuer EU-Burger mehr ausgestellt werden. Gibt es keine Opholdcard fuer EU-Burger mehr?
Gruss
Leo
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Meines Wissen muss die Registrierung nicht verlængert werden, es sei denn der Arbeitsgeber / Lebenssituation ændert sich.Hina hat geschrieben:Du musst eigentlich nur bei der Staatsverwaltung Deine Registrierung verlängern. Nach insgesamt 5 Jahren DK gilt der neue Opholdsbevis dann nicht mehr zeitbegrenzt.
Hilsen Hina
Die 5 Jahresregel besagt doch nur, das man nach 5 Jahren im Land unbegrenzt bleiben darf, z.B. auch im Falle von Arbeitslosigkeit, wo sonst wieder die 3-Monatsregel greifen wuerde.
Hej Michael,
leider ist das nicht so. Der Bevis gilt wirklich nur 5 Jahre, danach muss er neu beantragt werden, wenn eine permanente Aufenthaltserlaubnis haben möchte.
"Nach 5 Jahren ununterbrochenen, nicht rechtswidrigen Aufenthalt in Dänemark haben Sie nach erneuter Antragstellung bei der Staatsverwaltung das Recht auf eine endgültige Aufenthaltserlaubnis."
So jedenfalls steht es in dem Merkblatt, das man zusammen mit dem Bevis for registrering zugesendet bekommt. Mir hatten sie es damals sogar in Deutsch mitgeschickt
.
Wenn man den Termin versäumt hat, erlischt die Registrierung ja sicher nicht, zumindest solange man einer bezahlten Tätigkeit in DK nachgeht (EU-opholdsbekendtgørelsen) aber eine endgültige Aufenthaltserlaubnis macht schon sehr viel Sinn auch für EU-Bürger, da niemand davor gefeit ist, evtl. arbeitslos oder arbeitsunfähig zu werden. Bei den meisten ist der Registreringsbevis an eine bezahlte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit geknüpft. Kann man nicht mehr arbeiten, so erlischt das Aufenthaltsrecht auch für EU-Bürger, selbst wenn man Krankengeld, Arbeitslostengeld oder Kontanthjælp bekommt. Man kann jederzeit nach DE zurückgeschickt werden. Mit einer permanenten Aufenthaltserlaubnis geht das nicht mehr so einfach, es sei denn man wurde kriminell o.ä.
Hilsen Hina
leider ist das nicht so. Der Bevis gilt wirklich nur 5 Jahre, danach muss er neu beantragt werden, wenn eine permanente Aufenthaltserlaubnis haben möchte.
"Nach 5 Jahren ununterbrochenen, nicht rechtswidrigen Aufenthalt in Dänemark haben Sie nach erneuter Antragstellung bei der Staatsverwaltung das Recht auf eine endgültige Aufenthaltserlaubnis."
So jedenfalls steht es in dem Merkblatt, das man zusammen mit dem Bevis for registrering zugesendet bekommt. Mir hatten sie es damals sogar in Deutsch mitgeschickt

Wenn man den Termin versäumt hat, erlischt die Registrierung ja sicher nicht, zumindest solange man einer bezahlten Tätigkeit in DK nachgeht (EU-opholdsbekendtgørelsen) aber eine endgültige Aufenthaltserlaubnis macht schon sehr viel Sinn auch für EU-Bürger, da niemand davor gefeit ist, evtl. arbeitslos oder arbeitsunfähig zu werden. Bei den meisten ist der Registreringsbevis an eine bezahlte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit geknüpft. Kann man nicht mehr arbeiten, so erlischt das Aufenthaltsrecht auch für EU-Bürger, selbst wenn man Krankengeld, Arbeitslostengeld oder Kontanthjælp bekommt. Man kann jederzeit nach DE zurückgeschickt werden. Mit einer permanenten Aufenthaltserlaubnis geht das nicht mehr so einfach, es sei denn man wurde kriminell o.ä.
Hilsen Hina
Hallo Hina,
ganz richtig ist das nicht mit der Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsdauer > 1 Jahr, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und als arbeitssuchend gemeldet behältst du deinen Arbeitnehmerstatus. Das samt aller möglicher Sonderregelungen bei Krankheit, für Familienangehörige, Studis, Selbstständige, Rentner, Regeln zu permanentem ophold usw. findest du hier:
http://www.nyidanmark.dk/resources.ashx/Resources/Publikationer/Vejledninger/2009/vejledning_til_statsforvaltningerne_vedr_ophold_efter_eu_opholdsbekendtgoerelsen.pdf
Sorry, ich hab das mit der url nicht hinbekommen
LG Tina
ganz richtig ist das nicht mit der Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsdauer > 1 Jahr, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und als arbeitssuchend gemeldet behältst du deinen Arbeitnehmerstatus. Das samt aller möglicher Sonderregelungen bei Krankheit, für Familienangehörige, Studis, Selbstständige, Rentner, Regeln zu permanentem ophold usw. findest du hier:
http://www.nyidanmark.dk/resources.ashx/Resources/Publikationer/Vejledninger/2009/vejledning_til_statsforvaltningerne_vedr_ophold_efter_eu_opholdsbekendtgoerelsen.pdf
Sorry, ich hab das mit der url nicht hinbekommen

LG Tina
Hej Tina,
das ist richtig, er wird auch nicht gleich rausgeschmissen. Es kommt dann auf allerlei Umstände drauf an.
Leider wurde hier schon einigen bei längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit der Aufenthaltsstatus entzogen, entweder weil sie kein Arbeitslosengeld bekamen (z.B. nicht versichert waren) oder aber zu wenig Einkommen hatten, also unterhalb des nachzuweisenden Mindesteinkommens für einen Aufenthalt in DK, was schnell passieren kann, wenn Ehepartner und Kinder mit zu versorgen sind. Wer also auf öffentliche Hilfe angewiesen ist, für den kann es kritisch werden. Kontanthjælp wird z.B. dann oft nur 6 Monate lang gezahlt. Wichtig ist aber auf jeden Fall, das erste Jahr gut zu überstehen.
Hilsen Hina
das ist richtig, er wird auch nicht gleich rausgeschmissen. Es kommt dann auf allerlei Umstände drauf an.
Leider wurde hier schon einigen bei längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit der Aufenthaltsstatus entzogen, entweder weil sie kein Arbeitslosengeld bekamen (z.B. nicht versichert waren) oder aber zu wenig Einkommen hatten, also unterhalb des nachzuweisenden Mindesteinkommens für einen Aufenthalt in DK, was schnell passieren kann, wenn Ehepartner und Kinder mit zu versorgen sind. Wer also auf öffentliche Hilfe angewiesen ist, für den kann es kritisch werden. Kontanthjælp wird z.B. dann oft nur 6 Monate lang gezahlt. Wichtig ist aber auf jeden Fall, das erste Jahr gut zu überstehen.
Hilsen Hina
Hej Hina,
ja, das ist klar, ich meinte ja auch keine Fälle, die aug öffentliche Hilfe angewiesen sind.
Allerdings hast du auch die Möglichkeit, wenn besondere Gründe dafür sprechen, schon nach 3 Jahren eine permanente zu bekommen,wenn du in den 3 Jahren ununterbrochen gearbeitet hast oder selbstständig warst, keine öffentlichen Hilfen in Anspruch genommen hast und "en væsentlig tilknytning til det danske samfund" hast.
[url]http://www.nyidanmark.dk/resources.ashx/Resources/Publikationer/Vejledninger/2009/vejledning_til_statsforvaltningerne_vedr_ophold_efter_eu_opholdsbekendtgoerelsen.pdf[/url]
ja, das ist klar, ich meinte ja auch keine Fälle, die aug öffentliche Hilfe angewiesen sind.
Allerdings hast du auch die Möglichkeit, wenn besondere Gründe dafür sprechen, schon nach 3 Jahren eine permanente zu bekommen,wenn du in den 3 Jahren ununterbrochen gearbeitet hast oder selbstständig warst, keine öffentlichen Hilfen in Anspruch genommen hast und "en væsentlig tilknytning til det danske samfund" hast.
[url]http://www.nyidanmark.dk/resources.ashx/Resources/Publikationer/Vejledninger/2009/vejledning_til_statsforvaltningerne_vedr_ophold_efter_eu_opholdsbekendtgoerelsen.pdf[/url]
Hej Hina,
Seite 4 Mitte:
"...til en udlænding,der har..." "....kan også anvendes til EU-borgere..., der er familiemedlemmer..."
Also sowohl als auch.
Ist aber in meinen Augen eine kann-Bestimmung.
Ich bin halt Informations-Junkie und weiss gerne Bescheid.
Die Erfahrung in D hat mich gelehrt, dass es gut ist, informiert zu sein; manchmal besser als div. Sachbearbeiter. Das hat mir auch bei der Auswanderung geholfen, sowohl in D als auch in DK.
Wenn man seine Rechte UND Pflichten im Vorfeld kennt, wird man nicht so schnell überrascht
LG Tina
Seite 4 Mitte:
"...til en udlænding,der har..." "....kan også anvendes til EU-borgere..., der er familiemedlemmer..."
Also sowohl als auch.
Ist aber in meinen Augen eine kann-Bestimmung.
Ich bin halt Informations-Junkie und weiss gerne Bescheid.
Die Erfahrung in D hat mich gelehrt, dass es gut ist, informiert zu sein; manchmal besser als div. Sachbearbeiter. Das hat mir auch bei der Auswanderung geholfen, sowohl in D als auch in DK.
Wenn man seine Rechte UND Pflichten im Vorfeld kennt, wird man nicht so schnell überrascht

LG Tina
Hej Tina,dina hat geschrieben:Wenn man seine Rechte UND Pflichten im Vorfeld kennt, wird man nicht so schnell überrascht![]()
so sehe ich das auch.
Da aber in DK ständig etwas geändert wird, muss man ganz schön aufpassen, auf dem Laufenden zu bleiben und etliches sollte man auch in DE nach der Auswanderung im Auge behalten.
Das mit den 3 Jahren hatte ich aber bisher noch nicht mitbekommen. Würde ja bei mir passen

Hilsen Hina
PS: Hast Du bei der Auswanderung aus Deutschland auch nicht vergessen, bei der Rentenversicherung Deine neue Adresse anzugeben

Hej Hina,
nee, die D-Rente hab ich nicht vergessen, der aktuelle, mickrige Rentenbescheid ist auch schon gekommen
Ich musste bei der 3 Jahres Regelung nämlich an dich denken, wollte dir das eigentlich mal per PN schicken, aber vielleicht interresierts ja auch andere.
Versuchen kostet ja nix, und mehr als ablehnen können se ja nicht.
LG Tina
nee, die D-Rente hab ich nicht vergessen, der aktuelle, mickrige Rentenbescheid ist auch schon gekommen

Ich musste bei der 3 Jahres Regelung nämlich an dich denken, wollte dir das eigentlich mal per PN schicken, aber vielleicht interresierts ja auch andere.
Versuchen kostet ja nix, und mehr als ablehnen können se ja nicht.
LG Tina