Steuerfreibetrag

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heleen
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Steuerfreibetrag

Beitrag von heleen »

In einer anderen Diskussion habe ich gelesen dass der Steuerfreibetrag von einem nicht-arbeitenden Partner auf den arbeitenden uebertragen werden kann. Stimmt das wirklich? Und wo legt man das fest: beim Arbeitgeber oder bekommt man erst mein Steuerausgleich Geld zurueck?

Wenn ich auf meine Lohnzettel schaue scheine ich einen Freibetrag von 4601DKK zu haben. Ist das mit oder ohne meinem Partner?

Ich fuelle gerade die Steuererklaerung fuer das letzte Jahr aus. Das wird durch einen grosses Steuerberater per Onlineformulier gemacht aber Beratung ist da leider nicht. Ich kann auswaehlen ob ich meinen Mann meinen Steuerverbuendeten mache oder nicht. Auf meine Frage was die Vor- und Nachteile sind kam nur ein 'kann man, kann man aber auch weglassen' *grummel*.

Wenn mir noch sein Freibetrag zusteht dann sollte das natuerlich irgendwo verarbeitet werden.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Irgendwie muss ich mich hier im Forum immer wieder wundern. Wie soll jemanden dazu etwas sinnvolles sagen können, wenn Du nicht bereit bist uns mitzuteilen, ob Ihr verheiratet seid und in welches Land Ihr wohnt? :roll:
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heleen
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Beitrag von heleen »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Irgendwie muss ich mich hier im Forum immer wieder wundern. Wie soll jemanden dazu etwas sinnvolles sagen können, wenn Du nicht bereit bist uns mitzuteilen, ob Ihr verheiratet seid und in welches Land Ihr wohnt? :roll:
Ja, wir sind verheiratet und wir wohnen tatsaechlich in Daenemark. So viele andere Laender wo die daenische Krone offizielles Bezahlmittel ist duerfte es ja nicht geben :mrgreen:
mib777
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Beitrag von mib777 »

So ungewöhnlichist die Frage von Lars ja nun nicht. Ich wohne in DE und arbeite in DK. Da muss ich auch eine Steuererklärung in DK machen und mit dänischen Kronen hantieren.
Wie bei jeder Frage betreffend Steuern, Sozialversciherung etc. ist es wichtig, erstmal zu wissen, wo jemand lebt und wie die anderen Lebensumstände sind. Ansonsten kann ein Hinweis hier völlig falsch sein.

Leider kann ich Dir bei Deinem Problem aber nicht wirklich weiterhelfen, da ich nur die regelung für Pendler kenne. Dort ist es möglich den Freibetrag auf den Ehepartner zu "überschreiben". Wo man das für Pendler angibt ist auch klar. Der Punkt für in DK wohnende Arbeitnehmer ist mir aber nicht bekannt.
mvh
Michael
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