Unbegrenztes Aufenthaltsrecht - trotzdem Mindestverdienst?

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Pippilotta
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Unbegrenztes Aufenthaltsrecht - trotzdem Mindestverdienst?

Beitrag von Pippilotta »

Hallo allerseits

durch einen Fehler vom Statesamt habe ich versehentlich bei meiner Anmeldung vor 3,5 Jahren bereits eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ich bin derzeit noch fest angestellt, denke aber daran mich selbstständig zu machen. Muss ich einen Mindestverdienst nachweisen? Oder reicht es, wenn mein (dänischer) Lebenspartner, mit welchem ich nicht verheiratet bin, für den Lebensunterhalt sorgt?

Kann es passieren, dass das versehentlich falsch erteilte Aufenthaltsrecht wiederrufen werden kann, weil die Voraussetzungen von mindestens 5 Jahren Aufenthalt in DK nicht stimmten?
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Pippilotta,

in DK muss man bei der Staatsverwaltung nachweisen, dass man sich selbst versorgen kann. Wenn Dein dänischer Lebenspartner ausreichend verdient und nachweisen kann, dass er für Dich sorgt, geht das auch, das sieht das Gesetz so vor. Das ist nicht abhängig vom Trauschein, es ist aber abhängig davon, ob es sich um eine eheähnliche Beziehung handelt. D.h. Ihr müsst das glaubhaft machen, also solltet schon länger zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen.

Was den permanenten Opholdsbevis betrifft, so wäre das eher eine juristische Frage. Allerdings sagt das Gesetz aus, dass man als EU-Bürger erst nach 5 Jahren das Recht auf zeitunbegrenzten Aufenthalt hat. Das Gesetz wiegt dabei natürlich schwerer als ein ausgestelltes Papier. Insofern besitzt Du eigentlich nur ein gesetzwidriges, also ungültiges Dokument, zumal auch Dein Antrag, den Du dafür ausgefüllt hast, auch kein Antrag auf permanente Aufenthaltsgenehmigung war.

Hilsen Hina
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Pippilotta
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Beitrag von Pippilotta »

Hallo Hina

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wie hoch ist denn das Mindesteinkommen welches er nachweisen muss?

Grüsse,
Pippi
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Pippi,

da gibt es keine statische Festlegung. Das kommt auch etwas auf die Region an, in der Ihr lebt und was Ihr für finanzielle Belastungen habt. Ihr dürft aber nicht unter den Kontanthjælpsatz rutschen, denn genau das soll ja vermieden werden, weil Dein Freund dann Ansprüche hätte. Es ist also ein wenig ein Spiel mit Unbekannten. Mit einem ganz normalen Vollzeitjob, wenn ihr nicht erhebliche Zahlungsverpflichtungen habt, ist das aber überhaupt kein Problem.

Hilsen Hina
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Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

Hej,
hab da auch eine Frage, mein Mann ist im Oktober 5 Jahre in DK. Wie läuft das mit der unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung? Muss man sich selbst darum kümmern, oder kommt da ein Brief vom Staatsamt?

hilsen Jacky
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Jacky,
er muss sich selbst drum kümmern, in DK läuft niemand einem Ausländer hinterher. Er kann schon im Sommer den Antrag stellen. Nicht warten, bis die Gültigkeit abgelaufen ist.
Hilsen Hina
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Froscho22
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Beitrag von Froscho22 »

Ich habe das gerade auch gemacht weil meine im juni auslaeuft.Alle unterlagen die du hast mit nehmen und dann 4-6 wochen auf die entscheidung warten.
hettibert
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Beitrag von hettibert »

Und ab wann kann man dän. Staatsbürger werden?
Ein Kampfhund wird vom Mensch gemacht,
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Hina
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Beitrag von Hina »

Wenn man 9 Jahre in DK wohnhaft ist und nicht wesentlich mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist (man muss aber jede Kleinigkeit auflisten), die Prøve i Dansk 3 mit mindestens 4 auf der 7-Trin-Skala abgeschlossen und die Staatsbürgerschaftsprüfung bestanden hat. Wer mit einem Dänen verheiratet ist, kann das schon nach 7 Jahren versuchen.
Hilsen Hina
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hettibert
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Beitrag von hettibert »

Hej Hina, danke für die schnelle Antwort. Gilt das auch für Kinder?
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Hina
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Beitrag von Hina »

Wenn die Eltern DK Staatsbürger sind/geworden sind und die Kinder noch minderjährig sind, können sie die Staatsbürgerschaft der Eltern auf Antrag aber ohne Prüfung bekommen. Sind sie bereits 18, haben aber einen dänischen Folkeskoleabschluss, brauchen sie nur die Staatsbürgerschaftsprüfung machen. Prøve i Dansk 3 ist dem dänischen Folkeskoleabschluss gleichgestellt. Haben sie allerdings "nur" das Studenterexamen, dann - man mag es kaum glauben - ist es schon passiert, dass sie zur Prøve i Danks 3 antreten müssen. Das ist halt dänisch :wink:.
Hilsen Hina
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