hallo gemeinde,
ich hoffe, jemand weiß rat?
ich bin seit sechs jahren grenzgänger mit arbeit in dänemark und wohnsitz in deutschland.
durch diesen status habe ich natürlich eine dänische, staatliche krankenversicherung und eine krankenkarte in deutschland, weil es da ja ein abkommen mit der versicherungen gibt.
was mich jetzt interessiert ist folgendes:
es gibt versicherungen, wie auch meine, welche einen monatlichen zusatzbetrag wollen, bei meiner sind es 8,-€ monatlich. diese muss ich aber nicht bezahlen, weil ich auslandskrankenversichert bin. die krankenkasse rechnet ja mit dem dänischen staat ab. wie sieht es denn aus mit den zuzahlungen in deutschland? meinem verständnis nach müsste ich dann auch nicht die 10,-€ im quartal bezahlen, weil es diese ja auch in dk nicht gibt. genauso bei zuzahlung bei stationären auffenthalten. ich bin chronisch krank, weshalb es um eine nicht gerade kleine summe geht...
kennt sich da jemand aus? konnte in der suchfunktion leider nix zu dem thema finden.
im voraus vielen dank.
zuzahlungen bei auslandskrankenversicherung
aber auch diese regelung ist fragwürdig, weil es auch eine deutsche vereinbarung/ regel der krankenkassen ist.
habe auch mal gehört, dass man mit einer auslandskrankenversicherung keine kur genehmigt bekommt, weil es kuren, wie sie in deutschland üblich sind, in dk nicht gibt. deswegen finanziert der dänische staat das wohl nicht. habe ich jedoch nur gehört. ob da etwas dran ist, weiß ich nicht...
habe auch mal gehört, dass man mit einer auslandskrankenversicherung keine kur genehmigt bekommt, weil es kuren, wie sie in deutschland üblich sind, in dk nicht gibt. deswegen finanziert der dänische staat das wohl nicht. habe ich jedoch nur gehört. ob da etwas dran ist, weiß ich nicht...
Jonas,
die 10€ zahlst du in DE sowieso,und zwar ist das eine Gebühr,damit du überhaupt im Wartezimmer Platz nehmen darfst und zum doc vorgelassen wirst. Übrigens zahlen auch Ausländische Patienten das hier in DE,ob die sich das wiederholen können in der Heimat,ist fraglich sicherlich in manchen Ländern wohl möglich.
Im Zweifelsfalls solltest du mal deine oder eine andre KV aufsuchen,die andre allein deshalb,um mal ne andre Meinung zu bekommen,was überhaupt machbar ist,denn KVen haben nicht immer den gleichen Leistungskatalog,da weichen die doch sehr voneinander ab manchmal
die 10€ zahlst du in DE sowieso,und zwar ist das eine Gebühr,damit du überhaupt im Wartezimmer Platz nehmen darfst und zum doc vorgelassen wirst. Übrigens zahlen auch Ausländische Patienten das hier in DE,ob die sich das wiederholen können in der Heimat,ist fraglich sicherlich in manchen Ländern wohl möglich.
da müßte schon eine arge Krankheitsgeschichte vorliegen,um diese 3% bei dem dänischen Gehalt zu knacken....nur wenn die kosten 1% oder 3% deines jahresgehalts übersteigen
übernehmen eigentlich private Zusatz-KVen,im Idealfall gibts sogar noch Krankenhaustagegeld erstattet,je nachdem welche Versicherungsschutz abgeschlossen wurdegenauso bei zuzahlung bei stationären auffenthalten
Im Zweifelsfalls solltest du mal deine oder eine andre KV aufsuchen,die andre allein deshalb,um mal ne andre Meinung zu bekommen,was überhaupt machbar ist,denn KVen haben nicht immer den gleichen Leistungskatalog,da weichen die doch sehr voneinander ab manchmal
Das ist mir neu. Solange ich in Deutschland wohnte, habe ich die Gebühr nie zahlen brauchen. Die muss nämlich einzig und alleine von in Deutschland gesetzlich Versicherten bezahlt werden. Selbst die freiwillig versicherten in den gesetzlichen Krankenhakssen brauchen die Praxisgebühr nicht zu bezahlen. Allerdings gelten für alle nicht gesetzlich versicherten ja bekanntermaßen auch andere Trarife. Bei denen ist das im Prinzip bereits im Preis inbegriffen, dem Doc einen guten Tag zu wünschen.kalki hat geschrieben:die 10€ zahlst du in DE sowieso,und zwar ist das eine Gebühr,damit du überhaupt im Wartezimmer Platz nehmen darfst und zum doc vorgelassen wirst.
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hallo kalki,
dann galtst Du aber für die IKK als normal gesetzlich versichert, also weder privat noch freiwillig versichert. Das kann gut möglich sein, dass das bei Grenzpendlern vielleicht generell so ist. Fragt sich natürlich, wie das geregelt ist bei Leuten, die aufgrund ihres Einkommens in DE nicht mehr unter die gesetzliche Krankenversicherung fallen, z.B. bei leitenden Ingenieuren, bestimmte Wissenschaftler usw. Davon gibt es ja auch einige Deutsche in DK. Für alle diejenigen, die nicht als gesetzlich versichert gelten, fällt aber die Praxisgebühr in DE nicht an. Es ist keine Pauschalregelung für alle.
Ausländische Patienten, die nicht in DE sozialversichert sind, gelten bei einer Behandlung in DE als gar nicht/privat versichert. Sie bekommen kurzerhand eine Rechnung serviert und haben sie zu bezahlen. Wenn sie in ihrem Heimatland versichert sind, können sie sich das da wiederholen oder aufgrund von Abkommen geht u.U. die Rechnung direkt an die ausländische Versicherung. Sie gelten jedenfalls nicht als gesetzlich versichert und zahlen die Praxisgebühr nicht, dafür zahlen sie wie alle Privatpatienten für jeden Handschlag des Arztes andere Tarife, als die gesetzlichen Krankenkassen in DE.
Hilsen Hina
dann galtst Du aber für die IKK als normal gesetzlich versichert, also weder privat noch freiwillig versichert. Das kann gut möglich sein, dass das bei Grenzpendlern vielleicht generell so ist. Fragt sich natürlich, wie das geregelt ist bei Leuten, die aufgrund ihres Einkommens in DE nicht mehr unter die gesetzliche Krankenversicherung fallen, z.B. bei leitenden Ingenieuren, bestimmte Wissenschaftler usw. Davon gibt es ja auch einige Deutsche in DK. Für alle diejenigen, die nicht als gesetzlich versichert gelten, fällt aber die Praxisgebühr in DE nicht an. Es ist keine Pauschalregelung für alle.
Ausländische Patienten, die nicht in DE sozialversichert sind, gelten bei einer Behandlung in DE als gar nicht/privat versichert. Sie bekommen kurzerhand eine Rechnung serviert und haben sie zu bezahlen. Wenn sie in ihrem Heimatland versichert sind, können sie sich das da wiederholen oder aufgrund von Abkommen geht u.U. die Rechnung direkt an die ausländische Versicherung. Sie gelten jedenfalls nicht als gesetzlich versichert und zahlen die Praxisgebühr nicht, dafür zahlen sie wie alle Privatpatienten für jeden Handschlag des Arztes andere Tarife, als die gesetzlichen Krankenkassen in DE.
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
ich habe bei meiner versicherung (dak) angerufen und mich erkundigt.
es ist so, dass man den krankenkassenbeitrag in höhe von 8,-€ nicht zahlen muss, da das ein zusatzbetrag ist, den die krankenkasse für versicherungsnehmer erhebt. als grenzgänger ist man jedoch technisch gesehen kein versicherungsnehmer der deutschen krankenkasse.
die zuzahlungsen sind zwar auch für die krankenkassen, müssen aber von jedem geleistet werden, der das medizinische system in deutschland in anspruch nimmt. auch ein däne, franzose oder sonst was müsste diese 10,-€ bzw das krankenhaustagegeld zahlen.
scheint mir nicht wirklich logisch, ist aber lt aussager der krankenkasse so.
ich konnte jedoch ein weiteres gerücht entkräften, welches ich mal gehört habe. ich habe mal gehört, dass man als grenzgänger,arbeitgeber in dk, keine kuren genehmigt bekommt, da es sowas in dänemark nicht gibt und sowas also nicht finanziert wird. das stimmt jedoch nicht, da der wohl der rentenverischerungsträger dafür zuständig ist.
ein kur bekommt man als grnezgänger also doch genehmigt.
diese infos habe ich so bekomme, und vielleicht kann sie ja jemand gebrauchen...
es ist so, dass man den krankenkassenbeitrag in höhe von 8,-€ nicht zahlen muss, da das ein zusatzbetrag ist, den die krankenkasse für versicherungsnehmer erhebt. als grenzgänger ist man jedoch technisch gesehen kein versicherungsnehmer der deutschen krankenkasse.
die zuzahlungsen sind zwar auch für die krankenkassen, müssen aber von jedem geleistet werden, der das medizinische system in deutschland in anspruch nimmt. auch ein däne, franzose oder sonst was müsste diese 10,-€ bzw das krankenhaustagegeld zahlen.
scheint mir nicht wirklich logisch, ist aber lt aussager der krankenkasse so.
ich konnte jedoch ein weiteres gerücht entkräften, welches ich mal gehört habe. ich habe mal gehört, dass man als grenzgänger,arbeitgeber in dk, keine kuren genehmigt bekommt, da es sowas in dänemark nicht gibt und sowas also nicht finanziert wird. das stimmt jedoch nicht, da der wohl der rentenverischerungsträger dafür zuständig ist.
ein kur bekommt man als grnezgänger also doch genehmigt.
diese infos habe ich so bekomme, und vielleicht kann sie ja jemand gebrauchen...