Altersbeschränkung beim Führerschein
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Altersbeschränkung beim Führerschein
Hallo,
ich bin 74 und wohne seit 3 Jahren in DK. Mein deutscher Führerschein für PKW`s gilt in DE unbegrenzt. Aber wie sieht es damit in DK aus?
Gruss lillefar08.
ich bin 74 und wohne seit 3 Jahren in DK. Mein deutscher Führerschein für PKW`s gilt in DE unbegrenzt. Aber wie sieht es damit in DK aus?
Gruss lillefar08.
Also hier in der Nachbarschaft kutschiert ein über 90jähriger seinen alten Peugot immer gemütlich mit 40 Sachen straßenmittig durch die Landschaft. Er fährt ganz sicher nicht ohne Führerschein. Mein Auto habe ich auch einem 92jährigen abgekauft.
Hilsen Hina
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"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
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aber wie sieht`s aus mit neuerlichen Prüfungen oder ärztlichen Untersuchungen, und wenn ja, wie oft?Hina hat geschrieben:Also hier in der Nachbarschaft kutschiert ein über 90jähriger seinen alten Peugot immer gemütlich mit 40 Sachen straßenmittig durch die Landschaft. Er fährt ganz sicher nicht ohne Führerschein. Mein Auto habe ich auch einem 92jährigen abgekauft.
Hilsen Hina
Hej lillefar08,
Dein deutscher Führerschein behält auch weiterhin uneingeschränkt seine Gültigkeit. Wenn Du ihn allerdings gegen eine dänische kørekort eintauschen möchtest, gibt es für Dich nur noch eine eingeschränkte Gültigkeit: uneingeschränkt bis vollendetes 70. Lebensjahr, danach Verlängerung von 4, dann 3, dann 2 und danach immer nur noch von einem Jahr. Wenn gesundheitliche Probleme dagegen sprechen, kann die Verlängerung abgelehnt werden.
http://www.dku.dk/faq/koerekort/generelt-om-koerekort.html
Hilsen Hina
Dein deutscher Führerschein behält auch weiterhin uneingeschränkt seine Gültigkeit. Wenn Du ihn allerdings gegen eine dänische kørekort eintauschen möchtest, gibt es für Dich nur noch eine eingeschränkte Gültigkeit: uneingeschränkt bis vollendetes 70. Lebensjahr, danach Verlängerung von 4, dann 3, dann 2 und danach immer nur noch von einem Jahr. Wenn gesundheitliche Probleme dagegen sprechen, kann die Verlängerung abgelehnt werden.
http://www.dku.dk/faq/koerekort/generelt-om-koerekort.html
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Führerschein
also kann ich ohne weiteres mit meinem deutschen Führerschein in DK fahren? Was ist, wenn die Politi mich anhält? Muss ich dann nicht eine ärztliche Bescheinigung vorweisen, die meine Fahrtauglichkeit beweist,oder ist das bei meinem deutschen F-schein nicht nötig?Hina hat geschrieben:Hej lillefar08,
Dein deutscher Führerschein behält auch weiterhin uneingeschränkt seine Gültigkeit. Wenn Du ihn allerdings gegen eine dänische kørekort eintauschen möchtest, gibt es für Dich nur noch eine eingeschränkte Gültigkeit: uneingeschränkt bis vollendetes 70. Lebensjahr, danach Verlängerung von 4, dann 3, dann 2 und danach immer nur noch von einem Jahr. Wenn gesundheitliche Probleme dagegen sprechen, kann die Verlängerung abgelehnt werden.
http://www.dku.dk/faq/koerekort/generelt-om-koerekort.html
Hilsen Hina
Die Einschränkungen gelten ja nur für dänische Führerscheine, nicht aber für Fahrzeugführer mit anderen Führerscheinen, die in Dänemark gültig sind. Du bist nicht verpflichtet, ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Das wäre nur der Fall, wenn Dir Dein deutscher Führerschein abhanden kommt und Du Dir einen dänischen ausstellen lassen würdest.
Hilsen Hina
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Führerschein
danke für die Erklärung. Ich müsste sonst sofort und dann alle 2 Jahre eine Gesundheitsprüfung ablegen. Ist zwar kein Problem, aber lästig.Hina hat geschrieben:Die Einschränkungen gelten ja nur für dänische Führerscheine, nicht aber für Fahrzeugführer mit anderen Führerscheinen, die in Dänemark gültig sind. Du bist nicht verpflichtet, ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Das wäre nur der Fall, wenn Dir Dein deutscher Führerschein abhanden kommt und Du Dir einen dänischen ausstellen lassen würdest.
Hilsen Hina
Hilsen Norbert.
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Re: Führerschein
Hallo,lillefar08 hat geschrieben:danke für die Erklärung. Ich müsste sonst sofort und dann alle 2 Jahre eine Gesundheitsprüfung ablegen. Ist zwar kein Problem, aber lästig.Hina hat geschrieben:Die Einschränkungen gelten ja nur für dänische Führerscheine, nicht aber für Fahrzeugführer mit anderen Führerscheinen, die in Dänemark gültig sind. Du bist nicht verpflichtet, ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Das wäre nur der Fall, wenn Dir Dein deutscher Führerschein abhanden kommt und Du Dir einen dänischen ausstellen lassen würdest.
Hilsen Hina
Hilsen Norbert.
mittlerweile habe ich die Deutsche Botschaft angeschrieben.
Sie antworteten, dass sie keine Auskunft zu dänischen Gesetzen geben dürfen.
Das " Labo ",( Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten) in Berlin schreibt, dass ich mich an eine dänische Behörde wenden muss, wenn ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin.
Aber welche Behörde ist das? In Deutschland ist es wohl das Srassenverkehrsamt. Gibt`s das in DK auch?
Verdammte Bürokraten! Manchmal habe ich das Gefühl, die sitzen nur da rum und überlegen, wie sie dem Normalbürger das Leben erschweren können.
Ich wollte doch nur eine fundierte Nachricht zu meinem Problem von einer offiziellen Stelle, aber keiner weiss nix Genaues.
Ich fahr also weiter mit meinem Deutschen Führerschein, bis irgendwann bei einer Kontrolle einem von der POLITI auffällt, dass da was nicht in Ordnung ist.
Freundlichen Gruss
lillefar08.
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Führerschein
Danke, dann geh ich mal zur Kommune.Smiley22 hat geschrieben:In dk ist für den Führerschein die Kommune zuständig
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Wer Andern eine Grube gräbt, schwitzt ohne Lohn.

Re: Führerschein
Hej lillefar,lillefar08 hat geschrieben:Ich fahr also weiter mit meinem Deutschen Führerschein, bis irgendwann bei einer Kontrolle einem von der POLITI auffällt, dass da was nicht in Ordnung ist.
was sollte bei einer Kontrolle nicht in Ordnung sein? Die Gültigkeit Deines Führerscheins ist nicht eingeschränkt, da es ein deutscher Führerschein ist. Eingeschränkt ist nur die Gültigkeit dänischer Führerscheine.
"Kørekortenes gyldighed
Kørekort til motorcykel og bil udstedes med gyldighed til du fylder 70 år.
Kørekort til lastbil og bus udstedes med gyldighed til du fylder 50 år. Derefter kan kørekortet fornyes for 5 år ad gangen indtil du fylder 70 år.
Gyldighedstiden fastsættes efter det fyldte 70. år på baggrund af din alder. Kørekort kan udstedes for 4 år, 3 år, 2 år eller endelig for 1 år.
Kørekort kan i særlige tilfælde - navnlig som følge af helbredsmæssige forhold - udstedes med kortere gyldighed end nævnt ovenfor."
Das heißt ja nicht, dass Personen über 70 nicht Auto fahren dürfen, das bezieht sich einzig darauf, mit welcher Gültigkeitsdauer heutzutage die dänischen Führerscheine ausgestellt werden. Alte dänische Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit auch nicht, wenn jemand 70 ist. Da EU-Bürger ihren Führerschein nicht mehr gegen einen dänischen Führerschein tauschen müssen, gilt Dein deutscher Führerschein uneingeschränkt, solange Du ihn besitzt.
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
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Hier noch mal die genaue gesetzliche Bestimmung. Das war ursprünglich etwas unklar ob alle Führerscheine nur noch bis 70 gelten oder nur die neuausgestellten:
"§ 59. Kørekortet gælder, indtil den pågældende er fyldt 70 år. For kørekort til de motorkøretøjer, der er nævnt i § 57, stk. 2, kan justitsministeren fastsætte en kortere gyldighedstid."
Das ist dann am 24.8.2011 neu formuliert worden:
"§ 59. Kørekortet udstedes med en gyldighedstid på 15 år, dog højst indtil den pågældende er fyldt 70 år. Er den pågældende på det tidspunkt, hvor kørekortet udstedes, fyldt 65 år, men ikke 70 år, udstedes kørekortet med en gyldighedstid på 5 år. For kørekort til de motorkøretøjer, der er nævnt i § 57, stk. 2, kan justitsministeren fastsætte en kortere gyldighedstid."
Es geht also ganz klar nur um neu ausgestellte Führerscheine.
"§ 59. Kørekortet gælder, indtil den pågældende er fyldt 70 år. For kørekort til de motorkøretøjer, der er nævnt i § 57, stk. 2, kan justitsministeren fastsætte en kortere gyldighedstid."
Das ist dann am 24.8.2011 neu formuliert worden:
"§ 59. Kørekortet udstedes med en gyldighedstid på 15 år, dog højst indtil den pågældende er fyldt 70 år. Er den pågældende på det tidspunkt, hvor kørekortet udstedes, fyldt 65 år, men ikke 70 år, udstedes kørekortet med en gyldighedstid på 5 år. For kørekort til de motorkøretøjer, der er nævnt i § 57, stk. 2, kan justitsministeren fastsætte en kortere gyldighedstid."
Es geht also ganz klar nur um neu ausgestellte Führerscheine.
Zuletzt geändert von Hina am 16.11.2011, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
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