Anwartschaft bei freiwilliger Versicherung in GKV

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fberger
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Anwartschaft bei freiwilliger Versicherung in GKV

Beitrag von fberger »

Hallo zusammen,

und wieder mal eine Krankenversicherungsfrage. 8)

Ich gehe ab November für 10 Monate nach København. Ich bin Doktorand (ohne Arbeitsvertrag, mit Stipendium) und freiwillig in der deutschen GKV versichert. Ich möchte für die 10 Monate meinen ständigen gemeldeten Erstwohnsitz in Deutschland behalten, da mir das Ab- und Anmelden zu umständlich ist.

So wie ich das bis jetzt verstanden habe, bin ich nach Erhalt meines Registration Certificate in DK krankenversichert. Daher möchte ich meine GKV auf Anwartschaft stellen, vor allem aus finanziellen Gründen.

Jetzt stehe ich vor zwei Herausforderungen:

1. Um die Anwartschaft zu genehmigen, verlangt meine Versicherung einen Nachweis, dass ich in DK krankenversichert bin. Am besten auf deutsch :roll:, notfalls auf Englisch. Bekommt man nach der Registrierung ein entsprechendes Papier?

2. Im Falle, dass ich schwer erkranke und stationär aufgenommen werden muss, möchte ich gerne in Deutschland behandelt werden. Meine Versicherung sagt, dass ich die Anwartschaft von einem Tag auf den nächsten wieder in eine reguläre Versicherung umwandeln kann - allerdings nur, wenn ich nachweise, dass ich dann in Dänemark nicht mehr krankenversichert bin. :| Wie melde ich mich in einem solchen Fall denn möglichst kurzfristig von der dänischen Versicherung wieder ab?

Hat jemand Erfahrungen mit GKV und Anwartschaft? Bin über jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße,
Florian
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

wenn du dich die vollen 10 monate in DK aufhältst, musst du dich meines wissens auch dort anmelden, da du dich mehr als 183 tage im jahr dort aufhältst, es gibt allerdings für zeitlich begrenzte aufenthalte irgendwelche sonderregelungen, kontaktier evtl. mal die dänische hochschule, vielleicht können die dir weiterhelfen

wenn du in DK versichert bist, bekommst du dort eine krankenversichertenkarte, die sollte eigentlich als nachweis ausreichen
fberger
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Beitrag von fberger »

Jan_K hat geschrieben:wenn du in DK versichert bist, bekommst du dort eine krankenversichertenkarte, die sollte eigentlich als nachweis ausreichen
Ah ja, super. Ja, ich denke die reicht.

Ich habe gerade von meiner Krankenkasse erfahren, dass durch die Pflichtversicherungsregelung seit 2007 eine Anwartschaft eigentlich nicht mehr notwendig ist, da die Kasse mich bei Rückkehr zu gleichen Konditionen wieder aufnehmen muss. Dabei entsteht nur eine Lücke in der Pflegeversicherung, da muss ich mich nochmal schlau machen. Aber offenbar kann ich für die Zeit auch kündigen und spare mir damit den Papierkram mit den Nachweisen.
Jan_K hat geschrieben:wenn du dich die vollen 10 monate in DK aufhältst, musst du dich meines wissens auch dort anmelden, da du dich mehr als 183 tage im jahr dort aufhältst
Hm. Wollen die dabei eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland sehen?
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Florian

Eine Abmeldebescheinigung wird eher selten verlangt, da die Dänen keine Zweitwohnsitze kennen. Jeder, der in DK angemeldet ist, hat für sie eben nur diesen einen Wohnsitz. Auch das deutsche Recht kennt keinen Hauptwohnsitz in DE und Nebenwohnsitz im Ausland. Das gilt nur für zwei Wohnsitze in Deutschland. Auch nach deutschen Recht kann man nur einen Hauptwohnsitz haben. Bei einer Anmeldung in Dänemark ohne Abmeldung im Inland hat man dann im Prinzip zwei Hauptwohnsitze und das kann dann z.B. steuerrechtlich zu Problemen führen, auch u.a. mit der Krankenkasse, denn ohne die Abmeldung in DE, bleibst Du ja auch dort versicherungspflichtig. Um eine Anmeldung in DK kommst Du aber bei 10 Monaten Aufenthalt auch nicht drumrum, da Du Dich länger als 3 bzw. 6 Monate im Land aufhältst. Den Registrierungsantrag beim Staatsamt kannst Du auch schriftlich einreichen. Formular ausfüllen und mit Ausweiskopie hinschicken. Nur auf der Kommune musst Du dann mit Deinem Opholdsbevis persönlich erscheinen.

Was ist denn an der Abmeldung in Deutschland so kompliziert? Du lädst Dir aus dem I-Net das Abmeldeformular runter, füllst es aus, machst eine Kopie von Deinem Ausweis und schickst das an das Meldeamt. Dann bekommst Du die Abmeldebescheinigung per Post zugeschickt. Ich bin auch nicht extra wegen der Abmeldung nach Deutschland gefahren.

Hilsen
Hina
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Hina
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Beitrag von Hina »

Noch zu Deiner Frage für den Fall einer schweren Erkrankung. Sollte sich das bei einem Aufenthalt in DE ereignen, dass Du ins Krankenhaus musst, dann ist das ja eh kein Problem, denn das verrechnen die Kassen dann untereinander. Anders aber, wenn das in DK passiert. Dann muss nämlich die Kommune erstmal die Kostenübernahme für eine Behandlung in DE bestätigen. Das kann aber durchaus der Fall sein, dass sie es machen, denn zum einen gibt es beim dänischen Gesundheitssytem sowieso viele Engpässe, zum anderen ist eine Behandlung in DE oft auch kostengünstiger. Aber ohne die Zustimmung geht das natürlich nicht. Schlimmstenfalls meldest Du Dich, sofern das dann noch möglich ist, kurzerhand bei der Kommune in DK ab und in DE wieder an. In der Abmeldung ist dann natürlich auch die Krankenkasse mit inbegriffen. Dann musst Du natürlich aber auch noch Deine Versicherung in DE wieder aktivieren, sonst bist Du womöglich gar nicht versichert.

Hilsen Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Jan,

die Aufenthaltsbedingungen für Studierende oder Doktoranden sind im Prinzip nicht anders, als für Selbstversorger oder Gastarbeiter. Der einzige Unterschied ist nur, dass es für Nicht-EU-Bürger etwas einfacher ist, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. EU-Bürger müssen letztendlich auch nur die Bestätigung der Bildungseinrichtung vorlegen und nachweisen, wovon sie in der Zeit leben.

Hilsen Hina
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Beitrag von Jan_K »

@hina

naja dass er eine aufenthaltsgenehmigung bekommt sehe ich auch nicht als problem an, mir schwirrte nur irgendeine regelung im hinterkopf herum, dass man sich bei zeitlich begrenzten aufenthalten in DK nicht dort anmelden muss, allerdings gibts dann natürlich auch keine dänische KV und wie lange man sich dazu maximal in DK aufhalten darf, wusste ich aber nicht mehr genau

@fberger

falls du übrigens im besitz eines fahrbaren untersatzes bist, müsstest du diesen in DK anmelden, was einen haufen geld kostet, hier gibt es aber bei bedarf definitiv eine regelung für zeitlich begrenzte aufenthalte...
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Jan,

auch bei zeitlich begrenztem Aufenthalt muss man sich anmelden, wenn man sich länger als 6 Monate im Land aufhält und wegen der CPR und KV ja dann sowieso. Ausnahme bildet nur der Grenzpendlerstatus. Da braucht man sich natürlich nicht in DK anmelden und bekommt CPR und KV auch so. Das wäre sowieso eine Überlegung, wenn man regelmäßig am Wochenende nach Hause fährt. Muss man dann natürlich irgendwie nachweisen können (Tankquittungen, Fahrkarten o.ä.)

Hilsen Hina
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

wird aber von CPH aus dank der nicht ganz billigen fähre oder brücke ein relativ teurer spaß (außer vielleicht mit einer fahrgemeinschaft) und bringt vorteile eigentlich nur beim PKW und bei der krankenversorgung in deutschland, da man sich als grenzpendler ja soweit ich weiß ohne sondergenehmigung in deutschland behandeln lassen kann
fberger
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Beitrag von fberger »

Hej Jan, hej Hina,

vielen Dank für die Hinweise.
Hina hat geschrieben:Auch nach deutschen Recht kann man nur einen Hauptwohnsitz haben. Bei einer Anmeldung in Dänemark ohne Abmeldung im Inland hat man dann im Prinzip zwei Hauptwohnsitze und das kann dann z.B. steuerrechtlich zu Problemen führen, auch u.a. mit der Krankenkasse, denn ohne die Abmeldung in DE, bleibst Du ja auch dort versicherungspflichtig.
Hm, dann gleich noch eine Frage zu Thema Steuer: ich bekomme in den 10 Monaten ein Stipendium einer deutschen Stiftung auf ein deutsches Konto. In DK habe ich weder einen Arbeitsvertrag noch ein Konto noch sonstige Einnahmen. Da muss ich doch dort keine Steuern zahlen bzw. erklären - oder?
Hina hat geschrieben:Was ist denn an der Abmeldung in Deutschland so kompliziert? Du lädst Dir aus dem I-Net das Abmeldeformular runter, füllst es aus, machst eine Kopie von Deinem Ausweis und schickst das an das Meldeamt.
Die Abmeldung selber ist nicht kompliziert. Ich habe hier in Deutschland aber noch eine Menge Verträge und Verpflichtungen laufen, für die eine deutsche Meldeadresse und Postanschrift von Vorteil ist. Für nur 10 Monate ist es mir wie gesagt eigentlich zu aufwändig, das alles zu kündigen bzw. umzumelden.
Jan_K hat geschrieben:@fberger

falls du übrigens im besitz eines fahrbaren untersatzes bist, müsstest du diesen in DK anmelden, was einen haufen geld kostet, hier gibt es aber bei bedarf definitiv eine regelung für zeitlich begrenzte aufenthalte...
Keine Sorge, bin überzeugter Nichtkraftfahrer und Bahnkunde. :D

Florian
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

Da muss ich doch dort keine Steuern zahlen bzw. erklären - oder?
das könnten die dänischen finanzbehörden anders sehen, habe dazu gerade mal google.dk kurz bemüht und das scheint wohl ein gewisses streitthema zu sein, komplett ausgenommen sind stipendien aber definitiv nicht, setz dich am besten mal mit www.skat.dk (dänisches finanzamt) in verbindung
Für nur 10 Monate ist es mir wie gesagt eigentlich zu aufwändig, das alles zu kündigen bzw. umzumelden.
oft reicht doch auch einfach eine postadresse, also gib entweder überall die adresse der eltern oder eines freundes an oder mach einen nachsendeantrag auf die adresse von freund/eltern, kostet für ein jahr dann ca. 30€ (kannst du übrigens auch online einrichten)
Hina
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Beitrag von Hina »

Naja, es geht leider bei einem Auslandsaufenthalt nicht darum, was für jemanden bequem oder unbequem ist, sondern wie die Rechtslage ist und die ist in allen EU-Ländern im Prinzip recht ähnlich geregelt. Darüber sollte man sich immer bei einem solchen Vorhaben vorher informieren und dann abwägen, ob das überhaupt alles verhältnismäßig für einen ist. Dort, wo man sich mehr als 182 Nächte im Jahr aufhält, hat man seinen Hauptwohnsitz und muss sich dort anmelden. Ich kann Dir aber einen Trick verraten, wie Du das umgehen kannst - ganz legal versteht sich. Du wohnst einfach 5 Monate in KPH und 5 Monate in Malmö und schipperst tagsüber nach KPH rüber. Da Du aber weder in DK noch Schweden arbeitssuchend bist, musst Du dann natürlich alle 90 Tage die Öresundseite wechseln oder Du kannst nachweisen, dass Du ernsthaft nach Arbeit suchst, dann brauchst Du erst nach 180 Tagen die Seite wechseln. Das ist kein Witz, das ist auch nicht illegal, sondern ganz legitim. Damit hast Du nämlich die 183-Nächte-Regelung nicht gebrochen und brauchst Deinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlegen. Dann bleibst Du auch in DE krankenversichert. Musst nur mit denen klären, wie Dein Versicherungsschutz dann läuft, denn ohne Wohnsitz in DK hast Du ja da auch keine Krankenkasse. Steuerrechtlich bleibst Du dann auch ausschließlich in DE steuerpflichtig, solange Du keine Einkünfte in DK oder Schweden hast. Einen Haken könnte die Sache dann allerdings haben. Du wirst dann kaum eine CPR-Nummer bekommen und ohne die läuft in DK eigentlich fast gar nichts. Selbst beim Einschreiben in der Uni dürfte es dann wohl Schwierigkeiten geben.

Wenn Du Dich in DK mit Wohnsitz anmeldest, dann ist Skat in DK erstmal für Dich steuertechnisch zuständig (Wohnortprinzip). In DE wärst Du dann nur beschränkt steuerpflichtig (z.B. bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünften o.ä.). Dein ganz normales Einkommen (Stipendium) ist dann aber in DK zu versteuern, es sei denn, Du bekommst von DK eine Steuerfreistellung (weil Du ja nur zeitbegrenzt und nicht das komplette Steuerjahr in DK wohnst) und darfst Deine Einkommensteuer in DE bezahlen. Insgesamt musst Du aber sowieso für 2011 und 2012 in beiden Ländern eine Steuererklärung machen, weil Du in den beiden Jahren dann auch in beiden Ländern gelebt hast. Zuerst machst Du die für 2011 in DE und schickst dann den Steuerbescheid an den dänischen Sakt, für 2012 machst Du erst die dänische Steuererklärung und schickst sie dann zusammen mit Deiner deutschen Steuererklärung mit an das deutsche Finanzamt.

Hilsen Hina
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fberger
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Beitrag von fberger »

Hej Hina,
Hina hat geschrieben:Einen Haken könnte die Sache dann allerdings haben. Du wirst dann kaum eine CPR-Nummer bekommen und ohne die läuft in DK eigentlich fast gar nichts.
Ne das ist tatsächlich keine Option. Ich werd mich schon regulär in DK anmelden.
Hina hat geschrieben:Dein ganz normales Einkommen (Stipendium) ist dann aber in DK zu versteuern, es sei denn, Du bekommst von DK eine Steuerfreistellung (weil Du ja nur zeitbegrenzt und nicht das komplette Steuerjahr in DK wohnst) und darfst Deine Einkommensteuer in DE bezahlen.
Da werde ich mich mal bei Skat erkundigen. Wie sind die so mit Ausländern? Hat da jemand Erfahrungen?
Hina hat geschrieben:Zuerst machst Du die für 2011 in DE und schickst dann den Steuerbescheid an den dänischen Sakt, für 2012 machst Du erst die dänische Steuererklärung und schickst sie dann zusammen mit Deiner deutschen Steuererklärung mit an das deutsche Finanzamt.
Das klingt doch machbar. Danke für die Tipps!

Florian
fberger
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Beitrag von fberger »

Als Ergänzung, grad gefunden:
Studenten sind allgemein für Stipendien für ausländische Studienaufenthalte nicht steuerpflichtig, aber für Arbeitsverdienste in Dänemark werden Steuern abgezogen, wenn das Einkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt.
http://www.sonderborg.dk/deutsch/studenten/arbeit-und-geld/geld-und-steuern/

Da ich keinen Arbeitsverdienst habe, sollte das eigentlich nicht problematisch sein. Aber ich frage bei der Behörde nochmal.
Hina
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Beitrag von Hina »

Skat und Ausländer ist kein Problem, die sind immer seeeehr nett. Ein Problem könnten nur spezielle Dinge sein, die sie selbst nicht wissen ;).

Hilsen Hina
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