Kapitallebensversicherung (deutsch) und SKAT
Kapitallebensversicherung (deutsch) und SKAT
Hej. Kleiner Tipp am Rande: Falls Ihr eine Kapital- LV in Deutschland laufen habt, die vor 2004 abgeschlossen wurde, sind die Erträge in D steuerfrei. Falls Ihr jedoch in DK steuerpflichtig seid, werden diese Erträge wie normales Einkommen versteuert. Meist sind diese LVs als zusätzliche Altervorsorge abgeschlossen wurden und wurden privat vom Nettoeinkommen, also nach Steuer angespart. Dafür war die Ausschüttung zumindest bis 2004 nicht besteuert. In DK läuft es gerade anders herum: Hier werden die Aufwendung steuerlich begünstigt (abzugsfähig vom Topskat), dafür wird der Ertrag normal besteuert. Das deutsch- dänische Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt dem Wohnsitzstaat die volle Besteuerung solcher Einkünfte.
Ergo: Ihr werdet doppelt besteuert, erst Euer deutscher Lohn und dann die "Rente" in DK. Es ist davon auszugehen, das der tatsächliche Ertrag gering ist. Das sollt man ausrechnen und mit seinem deutsche Versicherer besprechen. Ich für meinen Teil werde wohl die deutsche LV ruhen lassen und lieber auf das dänische Model setzen.
Grüße aus Slagelse! Janko
Ergo: Ihr werdet doppelt besteuert, erst Euer deutscher Lohn und dann die "Rente" in DK. Es ist davon auszugehen, das der tatsächliche Ertrag gering ist. Das sollt man ausrechnen und mit seinem deutsche Versicherer besprechen. Ich für meinen Teil werde wohl die deutsche LV ruhen lassen und lieber auf das dänische Model setzen.
Grüße aus Slagelse! Janko
Zu RIESTER fand ich das hier:
"Riester-Rente im Ausland
Wer im Alter dauerhaft oder vorübergehend ins Ausland gehen möchte, sollte an seine Riester-Rente denken.
Wer seinen Hauptwohnsitz im Alter ins EU-Ausland oder in einen EWR-Staat (Island, Liechtenstein oder Norwegen) verlegt, behält seine erhaltenen Förderungen.
Bis 2009 mussten bei einem dauerhaften Wegzug aus Deutschland grundsätzlich alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, weil ein Umzug ins Ausland als schädliche Verwendung der Riester-Rente eingestuft wurde. Seit 2010 gilt hier aber eine andere neue, vorteilhafte Regelung: Riester-Sparer müssen weder die Zulagen noch die Steuervorteile zurückzahlen, wenn sie ins EU- oder EWR-Ausland ziehen. Verlegt ein Sparer im Alter seinen Wohnsitz nach Mallorca, müssen Zulagen und Steuervorteile nicht mehr zurückgezahlt werden. "
Betriebliche AV endet ja in der Regel mit der Kündigung beim dt. Arbeitgeber, die eingezahlten Beitræge bleiben erhalten und können dann beim Erreichen des vereinbarten Rentenalters nach DK ausgezahlt werden. Dort werden sie als normales Einkommen versteuert.
"Riester-Rente im Ausland
Wer im Alter dauerhaft oder vorübergehend ins Ausland gehen möchte, sollte an seine Riester-Rente denken.
Wer seinen Hauptwohnsitz im Alter ins EU-Ausland oder in einen EWR-Staat (Island, Liechtenstein oder Norwegen) verlegt, behält seine erhaltenen Förderungen.
Bis 2009 mussten bei einem dauerhaften Wegzug aus Deutschland grundsätzlich alle Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, weil ein Umzug ins Ausland als schädliche Verwendung der Riester-Rente eingestuft wurde. Seit 2010 gilt hier aber eine andere neue, vorteilhafte Regelung: Riester-Sparer müssen weder die Zulagen noch die Steuervorteile zurückzahlen, wenn sie ins EU- oder EWR-Ausland ziehen. Verlegt ein Sparer im Alter seinen Wohnsitz nach Mallorca, müssen Zulagen und Steuervorteile nicht mehr zurückgezahlt werden. "
Betriebliche AV endet ja in der Regel mit der Kündigung beim dt. Arbeitgeber, die eingezahlten Beitræge bleiben erhalten und können dann beim Erreichen des vereinbarten Rentenalters nach DK ausgezahlt werden. Dort werden sie als normales Einkommen versteuert.
hm stimmt das mit der betrieblichen AV war irgendwie nicht zu ende gedacht, aber wie sieht es aus, wenn man während des berufslebens und nicht danach auswandert bezüglich riester? die förderung fällt vermutlich weg, aber wie sieht es mit der versteuerung aus? könnte man einen solchen vertrag im europäischen ausland weiter steuerfrei besparen oder müsste man den vertrag ruhen lassen/vom nettoeinkommen einzahlen
Abhängig vom Versicherer kannst Du wahrscheinlich weiter ansparen, allerdings ohne Steuervorteile oder Förderung, d.h. wie bei einer normalen LV/RV. Der Ertrag wird dann mit mindestens 36 % "beSKATtet". (Es sei denn, Du verlegst Deinen Wohnsitz als Pensionär zurück nach D. Aber auch hier werden LVs ja seit 2004 "doppelt besteuert".)Das lohnt meiner Meinung nach nicht. Lieber beitragsfrei stellen und was ähnliches in DK abschließen, z.B. ratepension.
Ach ja, lt. SKAT werden "ausländische" Vorsorgeverträge, z.B. RIESTER nicht steuerlich bevorteilt. Ist ja auch klar, die Knete soll ja möglichst im Lande bleiben, dürfte aber nach meinem Gerechtigkeitsempfinden dann auch nicht im Alter voll versteuert werden. Na ja, Steuergerechtigkeit ist eben subjektiv 

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Man kann steuerlichen Abzug fuer deutsche Rentenversicherungen mit laufender Rentenauzahlung (also keine Einmalzahlungen) in DK beantragen.
Einen auf max 60 Monate zeitlich befristeteteten Abzug zu erhalten ist relativ einfach. Hierbei fallen bei spæterem Wohnsitz in D nicht mal Steuern aus DK an. -> siehe Pensionsbskatningslov § 15D
Schwieriger ist der unbefristete Abzug nach § 15C, da hier das deutsche Versicherungsunternehmen einige Berichtsverpflichtungen gegenueber dem dænischen Staat eingehen muss, was wohl nur ein Versicherer mit Præsenz auf dem dænischen Markt bereit wære zu tun. Dann sind uebrigens auch die Ertræge bei Wohnsitz in D in DK steuerpflichtig. Næheres regelt dann aber wieder das Doppelbesteuerungsabkommen.
Einen auf max 60 Monate zeitlich befristeteteten Abzug zu erhalten ist relativ einfach. Hierbei fallen bei spæterem Wohnsitz in D nicht mal Steuern aus DK an. -> siehe Pensionsbskatningslov § 15D
Schwieriger ist der unbefristete Abzug nach § 15C, da hier das deutsche Versicherungsunternehmen einige Berichtsverpflichtungen gegenueber dem dænischen Staat eingehen muss, was wohl nur ein Versicherer mit Præsenz auf dem dænischen Markt bereit wære zu tun. Dann sind uebrigens auch die Ertræge bei Wohnsitz in D in DK steuerpflichtig. Næheres regelt dann aber wieder das Doppelbesteuerungsabkommen.
Danke, Micha. Das war mal eine kompetente Auskunft, die so beim SKAT nicht zu haben war
Allerdings nützt die Regelung nur etwas, wenn man die permanente Anerkennung nach §15C bekommt. Ansonsten ist die Altersvorsorge passè und man fängt von vorne an. Werde das jetzt versuchen, aber wie Du schon gesagt hast, sind die Chancen wohl eher schlecht. Hast Du konkrete Erfahrungen?
