Reiserücktritt bei Schwangerschaftsproblemen
Reiserücktritt bei Schwangerschaftsproblemen
Hallo,
wir wollen so langsam mal unseren Urlaub für September buchen. Jetzt ist es so, dass wir aber gleichzeitig an einem 2. Baby basteln (bis jetzt ist noch nix unterwegs). Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft auch in Dänemark in Urlaub und alles lief gut, hätte also keine Probleme es wieder zu tun.
Nur wie verhält sich die Lage, wenn meine Ärztin mich nicht fahren lassen würde, ich meine jetzt in Bezug auf gefahr für Mutter oder Kind, tritt dann Reiserücktrittversichung in Kraft.
Beim Anbieter ist diese im Preis enthalten
Auszug
"
3. Durch diesen Schutz ist ein etwaiger Rücktritt aufgrund des Todes, eines ernsten Unfalles oder einer akuten, ernsten Erkrankung des Mieters selbst, sowie der Begleitpersonen und deren Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern abgedeckt.
4. Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, fallen nicht unter den Deckungsbereich dieses Schutzes. Ebenso gelten Schwangerschaft sowie die diesbezüglichen Begleiterscheinungen nicht als Krankheit."
würde dies dann unter Punkt 3, oder unter Punkt 4 fallen. Letztes JAhr bei einem anderen anbieter haben wir eine extra abgeschlossen, dies scheint hier aber wohl nicht möglich zu sein.
Viele liebe Grüße und dank
Dani
wir wollen so langsam mal unseren Urlaub für September buchen. Jetzt ist es so, dass wir aber gleichzeitig an einem 2. Baby basteln (bis jetzt ist noch nix unterwegs). Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft auch in Dänemark in Urlaub und alles lief gut, hätte also keine Probleme es wieder zu tun.
Nur wie verhält sich die Lage, wenn meine Ärztin mich nicht fahren lassen würde, ich meine jetzt in Bezug auf gefahr für Mutter oder Kind, tritt dann Reiserücktrittversichung in Kraft.
Beim Anbieter ist diese im Preis enthalten
Auszug
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3. Durch diesen Schutz ist ein etwaiger Rücktritt aufgrund des Todes, eines ernsten Unfalles oder einer akuten, ernsten Erkrankung des Mieters selbst, sowie der Begleitpersonen und deren Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern abgedeckt.
4. Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, fallen nicht unter den Deckungsbereich dieses Schutzes. Ebenso gelten Schwangerschaft sowie die diesbezüglichen Begleiterscheinungen nicht als Krankheit."
würde dies dann unter Punkt 3, oder unter Punkt 4 fallen. Letztes JAhr bei einem anderen anbieter haben wir eine extra abgeschlossen, dies scheint hier aber wohl nicht möglich zu sein.
Viele liebe Grüße und dank
Dani
Klar kannst Du buchen, aber die Rücktrittsversicherung wird Dir nichts erstatten, wenn Du die Reise wegen Schwangerschaftsfolgen nicht antreten kannst oder abbrechen mußt. Das steht doch deutlich in den von Dir zitierten Bedingungen. Die Versicherung zahlt u.A. bei akuter ernster Erkrankung. Schwangerschaft und Begleiterscheinungen fallen ausdrücklich NICHT unter den Begriff "Krankheit" und sind damit von der Leistung ausgeschlossen.danik hat geschrieben:danke Henrik,
dann könnten wir also guten gewissens buchen... über Fejo natürlich
Das wollte Henrik auch so ausdrücken.
ich denke man kann es halt einfaach sehen wie man will....
schwangerschafterscheinungen wie übelkeit, kopf etc... sind klar das sind begleiterscheinungen und die würde ich sicher unter Punkt 4 zählen.
Aber Blutugen, Vorzeitige wehen oder absolutehn Liegeverbot, würde ich ganz klar unter akut und daher Punkt 3 zählen.
Ich habe ja noch nicht gebucht.... und vorallem, habe ich dann auch schon gar nicht vor unseren Urlaub sausen zu lassen... noch bin ich schwanger.... ich wollte mich einfach nur mal vorher erkundigen, was wäre wenn.
Ich meine man kann ja jetzt nicht monate/jahre lang warten um wieder nen urlaub zu buchen, nur weil man schwanger sein könnte.
LG Dani
schwangerschafterscheinungen wie übelkeit, kopf etc... sind klar das sind begleiterscheinungen und die würde ich sicher unter Punkt 4 zählen.
Aber Blutugen, Vorzeitige wehen oder absolutehn Liegeverbot, würde ich ganz klar unter akut und daher Punkt 3 zählen.
Ich habe ja noch nicht gebucht.... und vorallem, habe ich dann auch schon gar nicht vor unseren Urlaub sausen zu lassen... noch bin ich schwanger.... ich wollte mich einfach nur mal vorher erkundigen, was wäre wenn.
Ich meine man kann ja jetzt nicht monate/jahre lang warten um wieder nen urlaub zu buchen, nur weil man schwanger sein könnte.
LG Dani
Damit meinte ich, dass ihr/du wohl verlieren wirdst, aber frag das lieber beim Anbieter nach. Mir fehlt da die Erfahrungsgrundlage.Ferienhausvermittler hat geschrieben:Ausnahmen "gewinnen" immer über generelle Regeln.
Es ist jedoch unterschiedlich wie sehr die einzelnen Anbieter auf Regeln bestehen. Einige sehen Stornos recht locker, andere strenger. Vielleicht solltest du dich von meine Mädels beraten lassen.
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Hej Danik,
wann wirst Du denn mit welchem Geburtstermin schwanger sein?
Vielleicht solltest Du Dich vorher lieber nochmal gegen Erdbeben impfen lassen.
Ich mein es nicht böse, aber versuch doch mal mit mehr Entspannung an die Sache ran zu gehen.
Noch bist Du also nicht schwanger, wir haben Februar vorbei, es wird also frühestens ab Mitte/ Ende November zur Welt kommen. Somit ist man zwar im September schon nicht mehr so mobil aber eigentlich in der schönsten Phase.
Selbst wenn Dir jetzt am Anfang der Schwangerschaft gesagt wird, Du darfst nix mehr, dann riskierst Du doch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nur die Stornogebühren. Und selbst wenn Du das Haus voll bezahlen musst, September? Nebensaison? Über wieviel Geld reden wir dann?
Also bastel mal in Ruhe weiter oder heb es Dir doch für September auf
Hilsener
wann wirst Du denn mit welchem Geburtstermin schwanger sein?
Vielleicht solltest Du Dich vorher lieber nochmal gegen Erdbeben impfen lassen.
Ich mein es nicht böse, aber versuch doch mal mit mehr Entspannung an die Sache ran zu gehen.
Noch bist Du also nicht schwanger, wir haben Februar vorbei, es wird also frühestens ab Mitte/ Ende November zur Welt kommen. Somit ist man zwar im September schon nicht mehr so mobil aber eigentlich in der schönsten Phase.
Selbst wenn Dir jetzt am Anfang der Schwangerschaft gesagt wird, Du darfst nix mehr, dann riskierst Du doch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nur die Stornogebühren. Und selbst wenn Du das Haus voll bezahlen musst, September? Nebensaison? Über wieviel Geld reden wir dann?
Also bastel mal in Ruhe weiter oder heb es Dir doch für September auf

Hilsener
Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr [img]http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/engel/d105.gif[/img]
Optimismus ist, bei Gewitter auf dem höchsten Berg in einer Kupferrüstung zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen. (Terry Pratchett)
http://www.youtube.com/watch?v=TEb6oamv4Ng&feature=related
https://vimeo.com/72152240
Optimismus ist, bei Gewitter auf dem höchsten Berg in einer Kupferrüstung zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen. (Terry Pratchett)
http://www.youtube.com/watch?v=TEb6oamv4Ng&feature=related
https://vimeo.com/72152240
Hallo Djursland-Fan,
ich weiß nicht wie genau du meine Antwort bzw. Frage gelesen hast. Ich bin nicht schwanger aber wir versuchen es.... das ich im September dann weder am Anfang noch am Ende stehe ist mir auch klar...weil eine Schwangerschaft ja schließlich 10 Monate dauert.
Das mit dem Erbbeben impfen lassen ist im übrigen nicht fair... aber mit sowas habe ich hier ja schon gerechnet.... weil der Ton hier ja eh eher zynisch bis beleidigend ist. Aber ich hatte es drauf angelegt.
Im Prinzip reden wir nicht über viel... das Haus kostet im Normalfall so um die 600 Euro, dennoch gehe ich dafür nebenbei 2 Monate arbeiten.
Ach die Stornogebühren wären mir ja wurst... nur weiß halt keine 2 Monate vorher, das mann Frau gegebenenfalls zu dem Zeitpunkte nur liegen muss etc.
@ Hendrik... dann habe ich da missverstanden. Letztes jahr haben wir bei euch gebucht und da hatte ich die Option bei diesem Anbieter ein Urlaub-Vollschutz- Paket (dieses hätte auch den Rücktritt bei Probleme mit einer Schwangerschaft gedeckt.) zu buchen und das hatten wir getan. Weißt du ob man sowas auch unabhängig bei irgendwelchen Versicherungsnabietern buchen kann.
Viele GRüße Dani
ich weiß nicht wie genau du meine Antwort bzw. Frage gelesen hast. Ich bin nicht schwanger aber wir versuchen es.... das ich im September dann weder am Anfang noch am Ende stehe ist mir auch klar...weil eine Schwangerschaft ja schließlich 10 Monate dauert.
Das mit dem Erbbeben impfen lassen ist im übrigen nicht fair... aber mit sowas habe ich hier ja schon gerechnet.... weil der Ton hier ja eh eher zynisch bis beleidigend ist. Aber ich hatte es drauf angelegt.
Im Prinzip reden wir nicht über viel... das Haus kostet im Normalfall so um die 600 Euro, dennoch gehe ich dafür nebenbei 2 Monate arbeiten.
Ach die Stornogebühren wären mir ja wurst... nur weiß halt keine 2 Monate vorher, das mann Frau gegebenenfalls zu dem Zeitpunkte nur liegen muss etc.
@ Hendrik... dann habe ich da missverstanden. Letztes jahr haben wir bei euch gebucht und da hatte ich die Option bei diesem Anbieter ein Urlaub-Vollschutz- Paket (dieses hätte auch den Rücktritt bei Probleme mit einer Schwangerschaft gedeckt.) zu buchen und das hatten wir getan. Weißt du ob man sowas auch unabhängig bei irgendwelchen Versicherungsnabietern buchen kann.
Viele GRüße Dani
Hallo,danik hat geschrieben: Weißt du ob man sowas auch unabhängig bei irgendwelchen Versicherungsnabietern buchen kann.
Viele GRüße Dani
schau einfach mal bei der "Europäischen Reiseversicherung AG".
Die Bedingungen schauen dort etwas anders aus:
Versichert ist u.a.:
Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
Versicherte Gründe sind u.a.:
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Organspende
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Gruß
LilleSael
Dani, es geht bei einer Versicherung nicht darum, was Du Dir dazu denkst oder welche Symptome Du persönlich zu den akuten Erkrankungen zählen würdest. Entscheidend ist nur das, was die Versicherung in ihren Bedingungen stehen hat. Und geh ganz sicher davon aus, daß diese Versicherung bei Schwangerschaft und ALLEN Begleiterscheinungen nicht leisten wird, sie hat es nämlich extra deswegen in ihren Bedingungen erwähnt.danik hat geschrieben:ich denke man kann es halt einfaach sehen wie man will....
schwangerschafterscheinungen wie übelkeit, kopf etc... sind klar das sind begleiterscheinungen und die würde ich sicher unter Punkt 4 zählen.
Aber Blutugen, Vorzeitige wehen oder absolutehn Liegeverbot, würde ich ganz klar unter akut und daher Punkt 3 zählen.
Hej,
die normale Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornogebühren bzw. die Reisekosten bei akut auftretener Krankheit.
Du brauchst sowieso ein ärztliches Attest, indem bestätigt wird, dass du nicht reisetauglich bist und dies auch nicht bis zum Tag xy sein wirst.
Außerdem muss er auch erklären, dass diese Krankheit plötzlich aufgetreten ist und zur Zeit des Buchens nicht bekannt oder vorauszusehen war.
Ich habe so etwas erst im letzten Jahr hinter mir, hatte Gott sei Dank eine Versicherung abgeschlossen. Diese hat auch anstandslos, bis auf die Gebühren des Vermittlungsbüros alles rückerstattet.
Normalerweise verlaufen Nichtrisikoschwangerschaften im Normalfall ja problemlos, dass einem Urlaub also nichts im Wege steht.
Wenn du dir aber schon jetzt über solch ungelegte Eier Gedanken machst, frag ich mich, warum du nicht im September spontan buchst?
Die Saison ist doch dann vorbei und es gibt sicherlich genügend Häuser zur Auswahl.
Hilsen Herma
die normale Reiserücktrittsversicherung deckt die Stornogebühren bzw. die Reisekosten bei akut auftretener Krankheit.
Du brauchst sowieso ein ärztliches Attest, indem bestätigt wird, dass du nicht reisetauglich bist und dies auch nicht bis zum Tag xy sein wirst.
Außerdem muss er auch erklären, dass diese Krankheit plötzlich aufgetreten ist und zur Zeit des Buchens nicht bekannt oder vorauszusehen war.
Ich habe so etwas erst im letzten Jahr hinter mir, hatte Gott sei Dank eine Versicherung abgeschlossen. Diese hat auch anstandslos, bis auf die Gebühren des Vermittlungsbüros alles rückerstattet.
Normalerweise verlaufen Nichtrisikoschwangerschaften im Normalfall ja problemlos, dass einem Urlaub also nichts im Wege steht.
Wenn du dir aber schon jetzt über solch ungelegte Eier Gedanken machst, frag ich mich, warum du nicht im September spontan buchst?
Die Saison ist doch dann vorbei und es gibt sicherlich genügend Häuser zur Auswahl.
Hilsen Herma