Moinsen,
hatte die jetztige Regierung nicht die Lockerung beim Thema doppelte Staatsbuergerschaft in ihr Wahlprogramm geschrieben?
Ich meine, ein Gesetzesvorschlag war eigentlich fuers Fruehjahr vorgesehen aber auf der Folketing Seite kann ich nichts finden.
Weiss jemand was darueber? Werde sonst wohl mal an die Sozialdemokraten schreiben und mal direkt nachhaken.
Wære ja schøn, wenn so ein Gesetz durchkæme bevor die Einheitsliste mit ihrem Quertreiben die jetzige Regierung zu Fall bringt (was ja Stand derzeitiger Diskussion scheinbar durchaus in den næchsten Wochen/Monaten gesehen kann) und ggf die DF wieder einen Fuss inj die Tuer geklemmt bekommt...
Gruesse
Michael
Neues zunm Thema doppelte Staatsbuergerschaft?
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Hej,
es tut sich schon was, laut http://www.statsborger.dk/ soll im Herbst möglicherweise ein Gesetz in den Folketing eingebracht werden.
Es könnte sich übrigens eine breite Befürwortung abzeichnen, Venstre schein positiv zu sein (guter Hintergrund findet sich hier: http://www.b.dk/politiko/bredt-flertal-for-dobbelt-statsborgerskab)
Man beachte allerdings die ganzen könnte,soll etc. in diesem Post...
es tut sich schon was, laut http://www.statsborger.dk/ soll im Herbst möglicherweise ein Gesetz in den Folketing eingebracht werden.
Es könnte sich übrigens eine breite Befürwortung abzeichnen, Venstre schein positiv zu sein (guter Hintergrund findet sich hier: http://www.b.dk/politiko/bredt-flertal-for-dobbelt-statsborgerskab)
Man beachte allerdings die ganzen könnte,soll etc. in diesem Post...

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- Lars J. Helbo
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Das müssen sie heute auch nicht! Wer mit beide Staatsangehörigkeiten geboren ist, kann beide behalten. So ist es und die neue Regelungen wird hier nichts ändern.Kaellepot hat geschrieben:Vor allem müssen sich Kinder von deutsch/dänischen Eltern nicht mehr entscheiden, welche Nationalität sie abgeben möchten.
Das was Du vermutlich verwechselst ist eine ganz andere Regel. Die besagt, dass Kinder mit ein dänischer Vater oder Mutter, die im Ausland geboren sind und niemals in DK gelebt haben, bevor sie 23 Jahre alt werden, einen Antrag stellen müssen, ihre DK Staatsangehörigkeit zu behalten. Dabei müssen sie nachweisen, dass sie eine "Verbindung zu DK" haben. Z.B. indem sie nachweisen, dass sie die Sprache beherschen oder dass sie regelmässig in DK gewesen sind oder hier Familie haben.
Sie müssen dabei aber NICHT ihre evt. andere Staatsangehörigkeiten abgeben.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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