Deutsche Kontoinhaber in Dänemark mit Wohnsitz D

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joe100
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Deutsche Kontoinhaber in Dänemark mit Wohnsitz D

Beitrag von joe100 »

Hallo,
hab vor kurzem einen Artikel im Focus gelesen; bin kein Bankfachmann, und kann daher das Thema nicht eindeutig professionell darstellen.
Mit Wirkung vom 01.07.2005 führen viele europischen LÄnder (so auch Dänemark) die Meldung von Kontendaten ausländischer Kontoinhaber an eine so genannte "Kontenevidenzzentrale" des Wohnlandes des Kontoinhabers ein.

Dieses zwar als Produkt des Schutzes vor Terrorismus erdachte Verfahren, wird aber wohl eher von deutschen Finanzämtern dann verwendet, um Steuerflüchtige zu verfolgen.

Somit wird also jeder Deutsche, der in DK ein Konto hat, zum potentiellen Steuerflüchtling erklärt, so er denn seine paar Kronen Zinsen nicht angibt.

Kennt sich jemand aus,
- welche Daten übermittelt werden (Kontostand oder nur Zinsen ?)
- welche Zinseinkünfte oder andere Kapitaleinkünfte werden steuerfrei gestellt ?

Wie werdet ihr eure Konten in DK in dieser Frage pflegen ?
Zuletzt geändert von joe100 am 28.10.2004, 17:42, insgesamt 1-mal geändert.
nuser13

Beitrag von nuser13 »

Hallo joe100,

mal etwas zum Hintergrund:

Grundlage ist die sog. EU-Zinsrichtlinie (EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinserträgen).

Diese Richtlinie soll zum 1.Juli 2005 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt werden 22 EU-Länder durch den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Steuerämtern sicherstellen, dass Zinserträge im Steuersitzland des Anlegers besteuert werden.

Belgien, Luxemburg und Österreich liefern vorerst keine Informationen, sondern erheben - zunächst befristet bis 2011 - eine Quellensteuer, die schrittweise auf 35% steigen soll.

An der Regelung beteiligen sich auch Drittländer wie die Schweiz, Kleinststaaten wie Andorra, Liechtenstein, San Marino und Monaco sowie von der EU abhängige Überseeterritorien und die Kanalinseln.

Auch die Schweiz hatte den Informationsaustausch zum Schutz des Bankgeheimnisses in ihrem Land abgelehnt und will nun eine schrittweise ansteigende Quellensteuer einführen, von der sie 75 Prozent an den Heimatstaat des Anlegers abführen muss.

Den Wortlaut der Richtlinie findest du hier (auch als Download):

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32003L0048&model=guicheti

In Artikel 8 steht z.B. geschrieben, welche Daten gemeldet werden.

Gruß
nuser13

Bearbeitet von - nuser13 am 29.10.2004 11:32:08
Zuletzt geändert von nuser13 am 29.10.2004, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
joe100
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Beitrag von joe100 »

Tak Nuser13

Der link enthält alle Informationen, die man braucht.

Tak igen og Hils
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