So ein Quatsch.
Für Hundebesitzer die vor dem 1.03. 2010 ein Hund der verbotenen Rassen besitzen, gilt eine Übergangsregelung:
Laut dieser Übergangsregelung können Personen, die vor dem 17. März 2010 im Besitz eines Hundes einer verbotenen Rasse sind, diesen Hund behalten, wenn die folgenden Bedingungen beachtet werden:
Wenn der Hund auf öffentlichen Wegen spazieren geführt wird, ist ihm ein sicher verschlossener Maulkorb anzulegen. Er ist immer an einer festen Leine zu führen. Die Leine darf nicht länger als 2 Meter sein. Roll- oder Automatikleinen sind nicht gestattet. Ausnahmen: In Hundeauslaufgebieten und Hundewäldern dürfen die Hunde ohne Leine geführt werden, allerdings gelten in vielen kleineren Wäldern eigene Regelungen. Für die Hunde herrscht jedoch trotzdem zu jeder Zeit Maulkorbpflicht.
http://daenemarkmithund.de/verbotene-hunderassen-in-daenemark/
Und wenn jetzt alle Hundebesitzer zu Hause bleiben, hab ich wenigstens Platz im Urlaub.
