
Inspiriert durch mehrere Threads dieses Forums habe ich mir mal diese Fragen gestellt.
Ist es richtig das ich als gebürtiger Deutscher und in DK wohnhaft (registriert) nur uneingeschränktes Wahlrecht erhalte wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft abgebe und die dänische annehme ?
Kann es sein das es Menschen in Deutschland, in ähnlicher Situation, auch so geht ?
Med venlig hilsen
Hendrik77