Auch fahre seit Jahrzehnten mit Hund/en nach DK und habe noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, aber es ist wie es ist.
Das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen mit nur wenig und zweifelhafter Einflußnahme eines betroffenen Hundehalters besteht. Und es besteht auch ein Unterschied zwischen Panikmache auf der einen und Bagatellisierung auf der anderen Seite.Sicherlich gab es auch Panikmache, es gab aber auch tragische Fälle bei denen Hunde in DK (zugegebenermaßen nicht von Urlaubern) ohne die Einflußnahmemöglichkeit ihre Halter rigoros auf Anordnung der untersten Beamten der Polizei eingeschläfert wurden. In D wäre es unmöglich, dass ein Steifenpolizist eine solche Anordnung zur Vollstreckung eines "Todesurteils" ohne Gefahr im Verzuge oder ohne rechtliche Einflußnahme des Besitzers treffen dürfte.
Allein das sich Halten an Gesetze (Leinenpflicht etc.) schützt davor nicht. Ein Rest an Unwägbarkeit und Restrisiko bleibt. Ein Rangelei unter Hunden im Hundewald oder am Strand, kann auch bei möglicherweise sonst verträglichen Hunden zu einer "harmlosen" Bißverletzung führen, die wenn zur Anzeige gebracht, nach dem skambidsparagraf mit der Einschläferung des verursachenden Hundes ohne richterlichen Beschluß geahndet werden kann. Und nicht nur das. Auch Mischlinge, die zu den in DK verbotenen 13 Hunderassen gehören dürfen auf Anordnung unterster Polizeiorgane eingeschläfert werden. Dies selbst, wenn der betreffende Polizeibeamte die Zugehörigkeit des Mischlings zu den betreffenden Hunderassen auch nur nach Augenschein vermutet und der Halter nicht das Gegenteil nicht beweisen kann, was ja bei Mischlingen nicht so ganz einfach bis unmöglich ist.
Vor 7/2014 hatte der Betroffene / Halter darauf keinen rechtlichen Einfluß. Mit der 7/2014 durchgeführten Novellierung des Hundegesetzes soll der Halter einen "Experten" zur vorherigen Anhörung hinzuziehen lassen können. Dieser "Experte" ist aber nicht definiert und Tierschutzorganisationen sehen die Einflußnahme dieser "Experten" auf ein Verfahren sehr skeptisch.
Auch dürfen unabhängig von dem Hundegesetz entlaufene Hunde nach einem dreitägigem Aufenthalt im Tierheim eingeschläfert werden, wenn sich bis dahin der Halter nicht gemeldet hat.
Passieren kann mit einem Tier/ Hund immer etwas, davor st auch der verantwortungsvollste Halter nicht gefeit. Aufgrund der damaligen und heute bestehenden Gesetzlage und dem damit für mich verbundenem diffus mulmigen Gefühls haben wir einige Jahre auf unseren geliebten DK- Urlaub verzichtet, bis wir dieses Jahr im März wegen der vielen positiven Eigenschaften eines DK-Urlaubes trotzdem wieder gefahren sind und dieses mulmige Gefühl auf uns genommen und auf unseren Hund am Strand und sonstwo noch mehr Acht gegeben haben.
Es war trotzdem schön, ein Restrisiko bleibt rational betrachtet ja auch in anderen Bereichen immer und der nächste DK-Urlaub ist schon geplant
Von Panikmache im Gegensatz zu differenzierter Betrachtungsweise also keine Spur.
Ich kenne allerdings genügend ehemalige DK-Fans mit Hund, die trotzdem weiterhin, wenn auch schweren Herzens, auf einen DK-Urlaub verzichten.
Man mag das belächeln, ich kann es nachvollziehen. Es gibt ja auch Menschen, die in kein Flugzeug steigen, aber tausende von Kilometern mit dem Auto in den Urlaub fahren, obwohl das statistisch gesehen wesentliche risikobehafteter ist.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen
DK seit 1965
Nørre Vorupør, Blavand, Bjerregård, Stauning, Agger, Tranum Strand, Marielyst, Argab, Bornholm/Sømarken, Odense, Houvig, Søndervig, Bjerregård/ Hegnet, Skovmose/ Insel Als, Mommark/ Insel Als