meine Frau und ich interessieren uns für eine Auswanderung nach Dänemark. Wir leben im deutschen Grenzgebiet zu Dänemark und werden unsere Arbeitsplätze in Deutschland als Grenzpendler behalten. Die rechtlich allgemeinen Grundsatzfragen dazu sind auch bereits umfangreich geklärt.
Einleitend noch kurz zu unserem Hintergrund zur dänischen Kultur: Meine Frau ging auf die dänische Schule und kann perfekt Dänisch. Ich habe Dänisch auf der deutschen Schule als zweite Fremdsprache lernen dürfen, wenn auch lange nicht so gut wie meine Frau

Unsere Frage ist nun: Wenn wir in DK ein Haus (kein Sommerhaus) kaufen, wie schnell muss es tatsächlich bezogen werden. Dazu habe ich die folgende Seite der deutschen Botschaft in Kopenhagen gefunden: http://m.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/07/erwerb-von-grundbesitz.html
Da wir die im Link erwähnten 5 Jahre nicht in DK gewohnt haben (auch nicht zusammengerechnet), gehe ich davon aus, dass wir zuerst in DK gemeldet sein müssen, bevor wir überhaupt ein Haus kaufen können. Jetzt könnte ich mir dabei vorstellen, dass wir für eine gewisse Zeit zwei Erstwohnsitze haben (je 1 Erstwohnsitz für Deutschland und Dänemark), aber erst nach ca. 18 Monaten tatsächlich komplett umziehen (und dann natürlich auch erst die Autos ummelden (registreringsafgift), bzw. ein Auto in DK kaufen).
Weiß jemand, ob das so erlaubt ist oder hätte jemand einen ggf. anderen Vorschlag, wie so eine Übergangszeit zu gestalten ist?
Besten Dank vorab für die Antworten,
Stenne
Gesendet von meinem SM-J510FN mit Tapatalk