Aufenthaltsgenehmigung

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Karsten L.

Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Karsten L. »

Hej, ich habe eine Frage von einer Deutschen, die in Dänemark lebt, bekommen und finde einfach keine Antwort: sie studiert in DK, hat zwei deutsche Kinder und Aufenthaltsgenemigung in DK, weil Ihr Mann hier arbeitet. Nun wird sie geschieden, sie bleibt mit den beiden Kindern, die in DK zur Schule gehen und heute besser dänisch als deutsch sprechen, alleine hier und studiert fertig, um dann in DK zu arbeiten (in ca. 12 Monaten oder länger). Geht das überhaupt aufenthaltstechnisch - weil eigendlich kann man ohne Arbeit nur sechs Monate in DK bleiben - oder ? Wer weiss mehr ?? Freue mich auf viele Antworten:-)

hilsen
karsten
Zuletzt geändert von Karsten L. am 25.02.2005, 07:59, insgesamt 1-mal geändert.
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

Hej Karsten,

als Studentin an einer dänischen Ausbildungsinstitution darf sie sich hier aufhalten, solange sie Studentin ist (die Aufenthaltsgenehmigung muss jährlich verlängert werden).
Findet sie gleich nach dem Studium einen Job, dann kann sie erneut eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen - diesmal mit dem Grund, dass sie in DK Arbeit hat.
Ohne Arbeit kann man - wie du schreibst - bis zu 6 Monaten sein Arbeitslosengeld mit ins Ausland nehmen, soweit ich weiss.
Wenn ich das Problem richtig verstanden habe, sollte es also für sie möglich sein weiterhin in DK zu bleiben.

Hilsen,
annerike
Karsten L.

Beitrag von Karsten L. »

Hej annerike,
erstmal lieben Dank für die Antwort. Die Frage ist nicht Arbeitslosengeld mit in's Ausland zu nehmen - sondern was tun um nach dem Studium in Dänemark zu bleiben!!
Ist die Chance dafür wirklich nur nach dem Studium innerhalb von 6 Monaten Arbeit gefunden zu haben? Und was mit den dänischorientierten Kindern?? Weisst Du mehr??

Hilsen
karsten
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Karsten!
Habe jetzt wenig zeit, um mich rechtlich wirklich schlauzumachen 8sowas ist verbindlich sowieso fast unmöglich für mich als laien, trotzdem ist es gerade bei sowas extrem wichtig, gut informiert zu sein!!! denn die zuständigen Behörden wissen oft nicht /wollen oft nicht wissen, wie es richtig ist), aber ich denke, da sie das Sorgerecht hat, bekommen die Kinder bis zum 18. Jahr automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung oder hängen in ihrer drin.
Ich würde da ruhig auch das DEUTSCHE Konsulat fragen.

ich kenne einen Fall von vor ca. 3-4 Jahren, wo eine Frau (EU!) mehrmals eine neue Aufenthlatsgenehmigung bekam, weil sie eben immer aus versch. Gründen im Lande: Erst, weil sie hier arbeitete oder studierte, dann weil sie heiratete, bei der Scheidung ging es wieder über die Arbeit usw.
Schlimm war das, weil sie nie eine Aufenthaltsgenehmigung lang genug hatte, um eine unbefristete zu bekommen, zum andern, weil ihr dann irgendwann doch die Ausweisung drohte. Was dabei genau schiefgelaufen war, weiß ich nicht - sie hatte auch Kinder hier ...

Aber im Prinzip ist das wohl so, daß nach der neueren Gesetzgebung das Einkommen gesichert sein muß, d.h. Arbeit nach dem Studium.

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

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Odin

Beitrag von Odin »

Hallo

Also das klingt aber alles nicht sehr EU-freundlich. Von wegen "Vier Freiheiten" und so.

Hier in Schweden ist es so, dass man nach einer gewissen Zeit Mindestaufenthalt eine Daueraufenthaltserlaubnis (=unbefristet) beantragen kann und sie dann allerhöchstwahrscheinlich auch bekommt. Ausser man hat einen goldenen Löffel geklaut.

Und wenn man erst mal den Daueraufenthalt ("PUT") hat, kann man - ausser bei grober Kriminalität - nicht wieder rausgeworfen werden, sondern ist in allem den Schweden gleichgestellt.

Ausserdem darf man nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt - wenn man das will - die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen. Auch die bekommt man dann in der Regel, wenn man nicht gerade den goldenen Löffel .... s.o.

Was ich damit sagen will:

Da herrscht sowas wie Rechtssicherheit und Voraussagbarkeit. Man kann planen, weil man weiss, wo man die Behörden hat.

Gruss

Odin
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Odin!
Bist Du sicher, daß da nicht auch Unterschiede in der Begründung der Erteilung bestehen?
Und wie ist das in Dtld.?
Interessiert mich jetzt einfach mal.

Eine unbefristete Aufenthaltsgenhmigung ist auch hier in DK nicht mehr von den Gründen abhängig oder veränderbar.

gespannte Grüße aus DK - Ursel
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Mir fällt dazu gerade noch ein, daß man auch eine Mindestzeit verheiratet gewesen sein muß, wenn man die Aufenthaltsgenehmigung behalten will - bei einer Scheidung z.B.

Jetztaberweg - Ursel, DK
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Odin

Beitrag von Odin »

Hallo Ursel

Ich glaube die einzige Ausnahme hier gilt für Gaststudenten, Saisonarbeiter und Au-Pair u.ä. Also Leute, bei denen von Anfang an nur ein befristeter Aufenthalt vorgesehen war. Bei den anderen wird die Zeit des regulären und ununterbrochenen (!) Aufenthalts in S einfach zusammengezählt, egal ob wegen Heirat oder wegen Arbeit. Und wer dann die erforderlichen - ich glaube 3 - Jahre zusammen hat, bekommt schnell den Daueraufenthalt. Und die Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren - falls man sie will.

Gruss

Odin
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, du glaubst. Der Punkt ist aber gerade, daß man bei solche Juristereien sich nicht auf sein Glaube verlassen sollte - dann könnte man nämlich plötzlich verlassen im Regen stehen.

In dem Fall ging es ja gerade um den "regulären und ununterbrochenen Aufenthalt". Aber wenn man sein befristete Aufenthaltsgenehmigung zurückgibt, um ein neues auf eine ganz andere Grundlage zu beantragen, dann kann es durchaus sein, das der Aufenthalt im juristischen Sinne dadurch unterbrochen wird. Ob das der Fall ist, und ob dies vielleicht dazy führt, daß die Dauer des Aufenthaltes von Vorne gezählt werden muß, das sollte man lieber vorher untersuchen, statt sich auf seinen oder Deinen Glauben zu verlassen - egal in welches Land.

Bearbeitet von - ljhelbo am 25.02.2005 21:41:08
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AnneRike

Beitrag von AnneRike »

Hej igen,

es gibt noch eine andere Möglichkeit - die allerdings Ersparnisse erfordert: Man kann eine 5-jährige Aufenhaltsgenehmigung bekommen, wenn man einen Vermögensnachweis über einen bestimmten Betrag (der ist festgelegt und beim Statsamt zu erfragen) hat! D.h. auf einem Konto mit dem Namen des Antragsstellers muss bei Beantragung eine bestimmte Summe vorhanden sein, die sichern soll, dass man dem dänischen Staat nicht auf der Tasche liegt. Nun weiss ich nicht wie alt deine Bekannte ist, aber ist man unter 25, so ist der Betrag geringer. Das Konto kann auch in Deutschland sein.

Wie von anderen hier angedeutet ist das Thema Aufenthaltsgenehmigung ziemlich komplex. Um nach 7 Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss man 7 (oder waren das jetzt 5 Jahre und 7 um Staatsbürgerschaft zu beatragen?)Jahre die Aufenthaltsgen. nach EINEM Paragraphen gehabt haben... Ist man also erst als Student in DK, dann fängt man von vorne an, wenn man als Arbeitnehmer oder mit eigenem Vermögen beantragt... Uch wenn das im Paragraphen nur in "a)" und "b)" aufgeteilt ist). Es gibt wohl aber die Chance auf Anrechnung eines Teils der Zeit.Aber das ist bestimmt auch ein Behördenlauf...

Ach ja - nach Ablauf der Aufenthaltsgen. darf man 3 Monate im Land sein. Das hilft in diesem Fall wohl aber auch nicht wirklich...

Ich hoffe das hilft ein bisschen weiter.
Hilsen,
annerike
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej karsten,
ich sitze gerade und überlege, wie das ist, wenn sie in einer a-kasse ist - das kann sie ja sein, auch wenn die aufenthaltsgenehmigung nur befristet ist. damit wärew dann doch ein "einkommen" gesichert, oder? in manchen bereichen haben die fagforeninger spezielle angebote für leute in ausbildung, zb kann man, wenn man pæd. lernt, und seit ich gleube 12 monaten in der fagforening für pæd.stud. war (ich weiss nun nicht mehr, wie die heisst), und sich sofort nachdem man fertig geworden ist in bupl anmeldet, nach einem monat dagpenge bekommen. vielleicht ist das eine möglichkeit? sie müsste sich da mal erkundigen, auch ob dagpenge als einkommen für die aufenthaltsgenehmigung anerkannt ist.
hab ich das richtig verstanden? die kinder sind deutsch, und der exmann ist auch deutsch? dann haben die kinder ja nicht automatiusch bbis zum 18. lebensjahr aufenthaltsgenehmigung, oder?
was studiert sie denn? wie sind da denn die jobchancen?
viele grüsse aus dem sonnigen nordjylland
evi
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Evi!
Ich denke doch,daß die Kinder das Aufenthaltsrecht nach der Mutter bekommen, sprich, sofern sie das Sorgerecht hat, müssen sie ja bei ihr leben, d.h SIE muß eine Aufenthaltsgenehmigung haben/bekommen... aber sicher ist ja gar nichts.
Eilige grüße - Ursel, DK
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evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej ursel,
ja, klar, aber wenn die mutter die ag nicht verlängert bekommt. aber vielleicht haben sie ja auch gemeinsames sorgerecht. wir wissen ja auch nicht, ob der vater in dk bleibt. aber das hat ja mit der ag der mutter wenig zu tun.
hejhej, evi
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Guten Morgen, Evi!
Das sind jetzt Spekulationen, ächz - nicht über die AG, sondern über die Familienverhältnisse.
Wennd ie Mutter keine AG hat, kriegen die Kinder solnage die Mutter das Sorgerecht hat, auch keine (wer sollte denn dann für die Kinder sorgen und aufkommen)?
Geht das Sorgerecht an jemand anderen oder liegt bereits (auch) beim Vater, dann müßten die Kinder ja zu ihm ziehen und derjenige (also auch der Vater) ja für sie sorgen. Immer vorausgesetzt, die Mutter darf nicht im Lande sein.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für Kinder ist meines Wissens an die der Eltern (bzw die mit Sorgerecht) + gemeinsamen Wohnort gekoppelt, solange die Kinder unter ein Sorgerecht fallen.
Dies erlischt ja mit 18, also geht da das Spiel für die Kinder anders los...

Einen schönen Sonntag - Ursel, DK mit Sonnenschein pur!!!
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