zollbestimmungen für DK
Verfasst: 08.03.2005, 09:06
hallo,
brauch mal eure hilfe:
WO kann ich zollbestimmungen für die einfuhr von allem möglichen nach DK finden?
hintergrund:
freunde von mir waren hier zum besuch, haben vorher in D wurmkuren für pferde gekauft (für ihren EIGENEN bedarf - sie wollten diese NICHT in DK verkaufen).
als sie von der fähre runtergefahren sind wurden sie vom zoll kontrolliert und diese wurmkuren wurden beschlagnahmt...
einen tag später konnten sie dort anrufen und fragen ob sie diese, wenn sie DK wieder verlassen mitnehmen können.
können sie nicht. die wurmkuren werden (angeblich!!!) vernichtet. sie sollten froh sein das sie keine anziege bei der polizei bekommen und keine strafe zahlen mussten.
ich kann es kaum glauben - es handelt sich um ein präparat das ebenfalls in DK zu kaufen ist - also nichts "verbotenes". ebenfalls handelt es sich ja um keine substanz mit der man ein pferd umbringen kann.
wäre euch für etwas "unterstützung" dankbar - habe schon im internet gesucht - aber nichts brauchbares gefunden. will vermeiden das der nächste besuch ebenfalls irgendwelche dinge am zoll zur vernichtung abgeben muss. es ging in diesem o.g. fall um "mal eben" um eine summe von 800€ - super ärgerlich...
danke.
brauch mal eure hilfe:
WO kann ich zollbestimmungen für die einfuhr von allem möglichen nach DK finden?
hintergrund:
freunde von mir waren hier zum besuch, haben vorher in D wurmkuren für pferde gekauft (für ihren EIGENEN bedarf - sie wollten diese NICHT in DK verkaufen).
als sie von der fähre runtergefahren sind wurden sie vom zoll kontrolliert und diese wurmkuren wurden beschlagnahmt...
einen tag später konnten sie dort anrufen und fragen ob sie diese, wenn sie DK wieder verlassen mitnehmen können.
können sie nicht. die wurmkuren werden (angeblich!!!) vernichtet. sie sollten froh sein das sie keine anziege bei der polizei bekommen und keine strafe zahlen mussten.
ich kann es kaum glauben - es handelt sich um ein präparat das ebenfalls in DK zu kaufen ist - also nichts "verbotenes". ebenfalls handelt es sich ja um keine substanz mit der man ein pferd umbringen kann.
wäre euch für etwas "unterstützung" dankbar - habe schon im internet gesucht - aber nichts brauchbares gefunden. will vermeiden das der nächste besuch ebenfalls irgendwelche dinge am zoll zur vernichtung abgeben muss. es ging in diesem o.g. fall um "mal eben" um eine summe von 800€ - super ärgerlich...
danke.